Wartung für Zentralheizung in Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,


    meine Partnerin und ich sind zum 1.11.2018 in eine Wohnung eingezogen (Neubau, drei Parteien, alle zum gleichen Datum eingezogen).


    Die Zentralheizung (Pellets) wurde dabei vom Gebäude übernommen, welches davor auf diesem Grundstück stand (wurde abgerissen, anschließend erfolgte der Neubau). Die Zentralheizung war also bei Einzug nicht neu.


    Wir haben nun unsere erste Nebenkostenabrechnung (Zeitraum 1.11.2018 bis 31.12.2019) erhalten und sollen etwa 1400 Euro nachzahlen. Auch die anderen Parteien liegen in diesem Bereich.


    Ich habe mir nur die Belege zukommen lassen und dabei bereits einige offensichtliche Fehler entdeckt (z.B. Versicherungsbeiträge nicht korrekt anteilig berechnet,...).


    In der Abrechnung wird auch eine Position "Wartung Zentralheizung" aufgeführt, Rechnungsdatum ist Anfang November 2018, Leistungsdatum unbekannt.

    Hier wird uns der volle Wartungsbetrag berechnet. Darf der Vermieter das? Oder müsste er den Betrag für das Abrechnungsjahr 2018 anteilig berechnen, sprich 2/12tel für die Monate November und Dezember?


    Zudem läuft die Nebenkostenabrechnung ja über 14 Monate und nicht über 12 wie eigentlich vorgeschrieben.


    Danke für Eure Tipps! :)

  • Hallo,


    um deine Frage beantworten zu können, muss man zunächst mal vom Abrechnungszeitraum ausgehen, der in der Regel 12 Monate umfassen muss. Ein Vermieter berechnet dann zunächst alle Kosten, die innerhalb dieses Zeitraums angefallen sind. Erst dann im zweiten Schritt kommt dein Nutzungszeitraum ins Spiel, also ab 1.11.


    Hier wird uns der volle Wartungsbetrag berechnet. Darf der Vermieter das?

    Ja, es darf der volle Betrag angesetzt werden, der dem Vermieter innerhalb des Abrechnungszeitraums entstanden ist. Da du die Belege bekommen hast, wäre es aber um so wichtiger zu überprüfen, ob es sich dabei wirklich um eine Wartung handelt. Ich will nichts unterstellen, aber es könnte theoretisch sein, dass der Vermieter darin Installationskosten mit verrechnet hat. Das darf natürlich nicht sein. Schau dir die Einzelpositionen genau an.

    Zudem läuft die Nebenkostenabrechnung ja über 14 Monate und nicht über 12 wie eigentlich vorgeschrieben.

    Es kommt darauf an, aus welchem Grund es 14 Monate sind. Denn ausnahmsweise in seltenen Fällen ist das zulässig. Ein Grund könnte z.B. sein, dass der Vermieter künftig den Abrechnungszeitraum gleich mit dem Kalenderjahr setzen möchte und nicht 1.11. bis 31.10. Das wäre dann erlaubt.