Tierhaltung Katze und Fragen

  • Hallo zusammen

    Wir wohnen zusammen im einem Haus meine Oma ist die Vermieterin und wir die Mietern. Einmal hat mein Opa gesagt ich sollte mir eine Katze kaufen hab ich auch gemacht dann ist mein Papa verstorben irgendwan auch meine Katze Oma hat gesagt es kommt kein Tier mehr ins Haus da ich psychisch krank bin hat es mich mit genommen dann ist mein Opa verstorben und mein leben geht immer berg ab was ich nicht verstehe erst durfte ich mir ein Tier anschaffen und jetzt nicht mehr im Mietvertrag steht so was nicht drin ob Tier ja oder nein.

  • Kann abweichen von Bundesland zu Bundesland.

    Mein Kenntnisstand ist, solange keine Geruchs und Geräuschbelästigung durch das Haustier verursacht wird (Kleintierregelung), ist keine Zustimmung des Vermieter erforderlich.

    Bei allen anderen Haustieren ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • durch das Haustier verursacht wird (Kleintierregelung), ist keine Zustimmung des Vermieter erforderlich.

    Eine Katze gilt nicht als Kleintier. Kleintiere haben die Eigenschaft, dass sie üblicherweise in Käfigen gehalten werden.

  • Eine Katze gilt nicht als Kleintier.

    Habe ich auch nicht behauptet.

    Kleintiere haben die Eigenschaft, dass sie üblicherweise in Käfigen gehalten werden.

    Oder Aquarien.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Hallo!

    Zunächst ergänzend zum Thema ein Urteil des Bundesgerichtshof:

    Eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag, welche die Haltung von Hunden

    und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt, ist gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs

    hervor. ....

    Die Problematik scheint eher familiär bedingt zu sein und wäre wohl besser

    auch intern zu lösen. Mir scheint es fraglich, ob man in der Familie mit

    Anwalt gegen den Vermieter, die Oma, vorgehen sollte.

    jetzt nicht mehr im Mietvertrag steht so was nicht drin ob Tier ja oder nein.

    Bonnie , mein Rat, versuche das gütlich mit der Oma zu lösen.

    Selbst wenn du im Recht wärst, auch eventuell Recht bekämst, der

    Familienfrieden wäre nachhaltig und dauerhaft zerstört. ;)

    Gruß