Umlegbare Kosten in der Betriebskostenabrechnung

  • Guten Abend,

    mein Freund und ich leben zu zweit in einer 2-Zimmer Wohnung, welche 100qm groß ist. Nun haben wir im Dezember letzten Jahres eine Betriebskostenabrechnung in Höhe von 850€ erhalten. Und das, obwohl kein Gas in den Nebenkosten enthalten ist. Wir haben uns nichts dabei gedacht und bezahlt. Nun kommen mir da jedoch ein paar Zweifel, vor allem, weil wir uns nicht auskennen und man immer wieder von Fehlern hört. Ich habe mir die Rechnung genauer angeguckt, kann mir aber nichts zusammenreimen. Dennoch beschäftigt mich, weshalb in der Rechnung, bei „nicht umlagefähige Kosten“ zwei Namen unserer Nachbarn stehen. Was soll denn WEG/. Döndü bedeuten? Ich hänge die Rechnung mal mit an.


    Unsere Nebenkosten betragen 110€.


    Ich danke euch schonmal.


    Liebe Grüße

    Luisa


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  • Hallo Luisa,


    wir mussten deine Abrechnung leider löschen, da diese nicht anonymisiert war. Man muss Namen von Personen und Firmen sowie Adressen schwärzen.


    Man kann aber so schon sagen, dass es nicht korrekt sein kann, wenn Kosten auftauchen, die als nicht unlagefähig gekennzeichnet sind. Die Hausverwaltung einer WEG gliedert zur Erleichterung für die Eigentümer die Kosten schon so auf, dass es ein Vermieter einer Eigentumswohnung erkennen kann, ohne sich mit der Erstellung einer Abrechnung besonders auszukennen. Diese nicht umlagefähigen Kosten kannst du also in jedem Fall beanstanden.

  • Wie bereits erwähnt sind die als nicht umlagefähigen Kosten für euch nicht relevant. Und damit meine ich alle 7 Zeilen, die darunter stehen, nicht nur die beiden, die du erwähnt hast. Es ist also nur der obere Block maßgeblich, der ca. 1967€ ausmacht.


    Zusätzlich kann der Vermieter noch die Grundsteuer ansetzen, was er vermutlich vergessen hat.


    Zuvor Gesagtes gilt unter der Voraussetzung, dass die Umlage der Betriebskosten in eurem Vertrag auch vereinbart wurde.


    Man müsste sich dann noch den Verteilerschlüssel anschauen. Hier sind Miteigentumsanteile MEA verwendet. Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, müsste man normal die Wohnfläche nehmen. Wobei man dazu sagen muss, dass das Verhältnis MEA und das Verhältnis Wohnfläche oftmals auf das Gleiche raus kommt, muss also kein Nachteil sein.

  • Okay, heißt, er hat uns zu viel abgerechnet und die 850€ Nachzahlung waren nicht zulässig? Ich versteh es halt wirklich kaum. Es wurde ja komplett alles verrechnet und dadurch entstand ja unser großes Minus. Aber wenn ja nur ~1967€ für uns gelten, bekommen wir einiges zurück?


    Im Mietvertrag steht, soweit ich weiß nichts über die Umlage der Betriebskosten, habe den Abschnitt mit den Betriebskosten mal angehangen.


    übrigens, ich danke dir sehr für deine Antworten!

  • Aber wenn ja nur ~1967€ für uns gelten, bekommen wir einiges zurück?

    Das kann ich jetzt leider nicht nachvollziehen, wie du darauf kommst.

    Laut Vertrag zahlst du 110€ NK voraus, also 1320€ im Jahr. Verrechnet mit den 1967€ also 647€ zu wenig gezahlt, also Nachzahlung.


    Das soweit jetzt mal unter der Annahme, dass die 1967€ korrekt sind. Das könnte man sich noch im Detail anschauen.


    Ich kann aus den Dokumenten auch nicht erkennen, woher die von dir genannten 850€ kommen. Daher fällt es im Moment noch schwer, genaueres dazu zu sagen. Gibt es noch einen Begleitbrief des Vermieters, wo das heraus geht?

  • Ohhh, jetzt leuchtet es mir ein, ich habe es verstanden. Ich hab komplett in die falsche Richtung gedacht, jetzt wird mir einiges klar und ich kann die Abrechnung nachvollziehen, danke!


    Er hatte die Grundsteuer und die Wartung der Heizung extra aufgeführt, sodass sich eine Summe von ~850€ ergibt.