Vermieter verweigert Beseitigung der Mängel wegen Eigenverschuldung

  • Hallo

    Ich hätte da noch ein paar Fragen an euch bevor ich die Miete Mindere wegen Mängel in der Wohnung und auch eine Fristlose Kündigung zu vermeiden.

    Ich bewohne die Wohnung schon seit 17 Jahre, der Vermieter hat in der Zeit keinerlei Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung durchgeführt, ich durfte nur brav die Miete zahlen!!

    Jetzt habe ich dem Vermieter die Mängel mitgeteilt mit Fristsetzung, jetzt war der Vermieter bei mir und hat sich alles angekuckt, ich hatte den Laminatboden bemängelt usw. das er stark abgenutzt ist und erneuert werden muss, darauf sagte der Vermieter zu mir das wehre keine Vermieter Sache, ich währe ja über den Laminatboden gelaufen und hätte in abgenutzt somit bekomme ich keinen neuen Boden, laut Mietvertrag habe ich aber ein Parkett Boden gemietet den man schleifen kann, aber wie sich jetzt herausstellt ist das nur Parkett Optik und kann nicht geschliffen werden.

    Weiterhin habe ich auch eine Küchenzeile in der Wohnung gemietet, dort ist die Herdplatte und Mikrowelle kaputt gegangen und auch der Kühlschrank kühlt nicht mehr ordentlich und ist auch ein Scharnier heraus gebrochen, jetzt sagt der Vermieter das die Sachen nicht ordentlich benutzt wurden von mir und dadurch kaputt gegangen sind, somit wehre das auch keine Vermieter Sache, weiter hin sagte er, das die Sachen ja schon länger kaputt sind und ich ja auch immer den vollen Mietzins bezahlt hätte ohne Minderung!! Somit wehre ich ja mit den Mängeln einverstanden und somit müsste der Vermieter hier nix reparieren, und sollte ich die Miete mindern bekäme ich sofort die fristlose!!

    Ich habe die Küche immer sorgfältig behandelt und nix absichtlich kaputt gemacht, ich meine nach 17 Jahre kann doch was kaputt Gehen oder nicht??

    Jetzt meine Frage kann der Vermieter sich so rausreden das er die Mängel nicht beseitigen muss?? Hat er recht???

    Vorab erstmal vielen Dank.

    Gruß Micha

  • Für Reparaturen an den Elektrogeräten in der gemieteten Küche ist immer der Vermieter zuständig, außer es existiert eine Kleinraparaturklausel und die Reparaturen fallen darunter. Die Minderung der Miete solltest du aber nicht ohne Hilfe eines Rechtsanwaltes oder des örtlichen Mieterverein vornehmen. Da bei berechtigten Mängeln an der Mietsache eine Mietminderung per Gesetz in Kraft tritt ist das natürlich kein Kündigungsgrund, egal ob normal oder fristlos.

    Tatsächlich muss ein Vermieter erst einen Bodenbelag austauschen, wenn ein gefahrloses Begehen wegen Stolperfallen nicht mehr möglich ist. Nur optische Mängel machen noch keinen Anspruch auf einen neuen Boden.

  • Also eine Kleinreparatur Klausel habe ich im Mietvertrag und zwar 75€ im Jahr, aber wenn ich eine Fach Firma hole die mir das alles repariert würde das alles 500 oder 600€ kosten??

    Soll ich dann lieber erst mall ein Kostenvoranschlag mir von meine Küche machen lassen??

    Und auch habe ich ein Parkett Boden gemietet und kein Laminat Boden, kann man da denn was machen??

  • Hallo Micha,

    Soll ich dann lieber erst mall ein Kostenvoranschlag mir von meine Küche machen lassen?

    Nein. Das ist nicht deine Aufgabe. Für Dinge, die zur Mietsache gehören, ist der Vermieter zuständig.

    Daran ändert sich auch bei einer Kleinreparaturklausel nichts. Auch hierbei ist der Vermieter zuständig. Der Vermieter kann anschließend allenfalls von dir die Kosten verlangen. Insofern war die Auskunft von Köbes nicht ganz exakt.

  • ja aber der Vermieter unter stellt mir das ich die Küchengeräte durch unsachgemäßer Behandlung kaputt gemacht habe, was natürlich nicht stimmt, somit macht der jetzt nix und ich muss mindern.

    die Herdplatten habe ich auf meine Kosten schon ausgetauscht, hat mich 90€ gekostet ebay, somit habe ich meinen soll von 75€ jährlich ja schon erfüllt, ich muss ja irgendwie mir hier was kochen können, der Vermieter macht ja nix.

    Somit wehren noch zu reparieren

    Kühlschrank, Mikrowelle, Wohnungseingangstür verzogen kann nicht mehr abgeschlossen werden, Bad 6 fliesen gerissen kann man sich dran schneiden beim Reinigen, Spiegel blind Spiegel Lampe verrostet, Gegensprechanlage defekt, Parkett Boden gemietet und Laminat Boden bekommen, Ungeziefer auf Terrasse wegen Unsauberkeit und Sperrmüll Sammlung meines Nachbars auf der Terrasse.

    Monatliche Minderung 30€ Kaltmiete für alles


    Ich kann natürlich die Herdplatten wider ausbauen und die defekte reinsetzen, die Minderung liegt so bei ca. 20%

  • Wieso??

    Ich bin doch kein Schreinermeister und kann das doch auch nicht wissen!

    Es ist ja Parkett Optik, aber das es kein echtes Parkett ist kann ich doch nicht wissen!

    Da kann ich den Boden ja noch nicht einmal raus reisen, da man mir dann unterstellt ich hätte das Parkett für 8000€ heraus gerissen??

  • Micha, für deine eigentliche Kernfrage spielt es doch jetzt gar keine Rolle, ob es Parkett oder Laminat ist. Es geht dir darum, ob der Vermieter von dir verlangen kann, dass du den Boden ersetzen musst. Und das kann er keinesfalls, egal was es für ein Boden ist.

    Denn gemäß §538 BGB geht die Abnutzung der Mietsache durch bestimmungsgemäßen Gebrauch zulasten des Vermieters. Und über den Boden zu laufen ist nun mal der bestimmungsgemäße Gebrauch.

    Lass dich doch besser nicht so aus er Ruhe bringen und verunsichern von diesem Vermieter, der zum einen Teil offenbar zu wenig Ahnung von den gesetzlichen Bestimmungen hat, und zum anderen Teil so viel wie möglich Kosten abwälzen will.

    Wenn ein Vermieter behauptet, dass man als Mieter eine Beschädigung zu verantworten hat, der Schaden also nicht durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, dann wird er das genauer darlegen müssen. Mit einer Aussage des Vermieters, die Sachen wären "nicht ordentlich" benutzt worden, wird sich ein Richter im Streitfall nicht zufrieden geben. Denn auf dem Vermieter lastet zunächst der §538 BGB, und davon muss er sich erst mal angemessen entlasten.

  • Ja und das andere Problem was ich habe ist, das Mietrückstand offen ist und ich eine Ratenzahlung mit dem Vermieter habe und jetzt nix mindern kann, der Vermieter würde mir sofort die Ratenzahlung Vereinbarung kündigen und das Geld in voller höhe verlangen, und bei nicht Zahlung klage erheben auf nicht Zahlung der Miete.

    Ich zahle monatlich 100€ Rückstand und 280€ Miete und NK. also 380€ insgesamt.

    Also was kann ich tun???

    Ich habe mir folgendes gedacht, sagt ihr mir mal Bescheid ob das so gehen würde.

    Der Mietrückstand beträgt noch 2000€ das wehren noch 20 Monate 100€

    Ich zahle die miete ab jetzt nur noch unter Vorbehalt, und überweis jeden Monat den vollen Betrag, ziehe aber im Hintergrund jeden Monat meine Minderung ab, ohne das der Vermieter das mit bekommt, somit am ende 450€ gemindert wurden, diese ziehe ich dann von dem noch zu zahlenden betrag ab, somit habe ich monatlich gemindert ohne das der Vermieter das überhaupt mitbekommt.

    Kann ich das so machen?? Die Beträge stimmen nicht ganz muss man genau ausrechnen, soll nur ein Beispiel sein.

    Voraus gesetzt natürlich das ich zur Minderung Grünes Licht bekomme vom Mieterschutzbund Anwalt.

  • Hallo!

    Ich habe mir folgendes gedacht, sagt ihr mir mal Bescheid ob das so gehen würde.

    Das Forum wird dazu keine Aussage treffen, denn das ist Sache des Rechtsanwalts

    für Mietrecht.

    Kann ich das so machen?? Die Beträge stimmen nicht ganz muss man genau ausrechnen, soll nur ein Beispiel sein.

    Über die Vorgehensweise entscheidet einzig und allein der Rechtsanwalt nach

    einem Beratungsgespräch. Bitte suche einen Rechtsanwalt für Mietrecht auf!

    Gruß



  • somit habe ich monatlich gemindert ohne das der Vermieter das überhaupt mitbekommt.

    unabhängig zur Antwort von Grace der Hinweis, dass Du nicht einfach eine Miete mindern kannst, ohne den Vermieter davon in Kenntnis zu setzen.

    Eine Mietminderung muss angekündigt werden. Rückwirkend geht das schon gar nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • @Grace

    Ja OK.

    Es geht mir nur darum ob die Minderung für den Vermieter ersichtlich sein muss, ich habe ja auch zum Beispiel ein Vorbehaltungsrecht der Miete.

    @ Leipziger82

    Das ist ein Irrglaube, das die Mietminderung angekündigt werden muss, alleine die Fristsetzungsdatum der Mängelbeseitigung überschritten ist kann ich mindern ohne noch was anzukündigen, der Vermieter hätte damit rechnen müssen das gemindert wird wenn die Mängel nicht beseitigt werden.

    Laut online Anwälte.

  • Für eine Mietminderung ist lediglich eine Mangelanzeige notwendig.

    Wenn man die Miete unter Vorbehalt zahlt muss man das deutlich machen und das wird dann auch der Vermieter mitbekommen. Einfach heimlich unter Vorbehalt zahlen ist nicht möglich.

    Bezüglich der Höhe und des genauen Vorgehens gerade in deiner Situation bedarf der Beratung durch einen Anwalt oder dem Mieterbund.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ich zahle die miete ab jetzt nur noch unter Vorbehalt

    Es kann gut möglich sein, dass deine Rechnung nicht aufgeht. Denn je nach den Umständen kann eine Rückforderung der Miete ausgeschlossen sein.

    der Vermieter würde mir sofort die Ratenzahlung Vereinbarung kündigen

    Möglicherweise kann der Vermieter das tun. Aber er kann nicht mit einer Drohung den §536 BGB außer Kraft setzen.

    Wende dich besser an einen Rechtsanwalt. Das Risiko ist zu groß, dass du etwas falsch machst und dann Nachteile hast.

  • Ich zahle die miete ja unter Vorbehalt das schreibe ich so bei der Überweisung hin, da wird der Vermieter bestimmt den Braten riechen und die Mängel beseitigen lassen, und wenn nicht werde ich wahrscheinlich ganz Risiko Los einfach eine klage auf Anerkennung der Mietminderung erheben.

  • und wenn nicht werde ich wahrscheinlich ganz Risiko Los einfach eine klage auf Anerkennung der Mietminderung erheben.

    Bitte komme zurück auf den Boden der Tatsache und die ist, dass du Mietschulden in Höhe von 2.000 Euro hast. Warte, bis dieses Minus nicht existiert, dann kannst du mit der ganzen Kraft der Gesetze um die Reparaturen und Mietminderungen kämpfen. Glaube mir, dein Vermieter hat eher einen Anwalt gefunden, der eine normale Kündigung auf den Weg bringt, als dir lieb ist. Aber das lass dir bitte von einem Anwalt oder dem Mieterverein erklären.

  • Aber solange kann ich nicht warten, das wehren noch 20 Monate, dann wird der Vermieter argumentieren das ich nix unternommen habe gegen die Mängel keine Minderung usw. somit er dann sagt das ich die Mängel akzeptiere da ich ja den vollen Mietzins weiterzahle, und dann braucht er auch nix mehr zu reparieren, so steht es in meinem Mietvertrag!!

    Und eine Normale Kündigung kann er immer aussprechen, ob das jetzt bezahlt ist oder nicht, er wird argumentieren das in der Vergangenheit es immer mall wider zu einem Mietrückstand gekommen ist und das er das Mietverhältnis unter diesen Bedingungen nicht mehr vorsetzen möchte!!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha13 (2. Juni 2020 um 17:02)

  • Ich bitte dich erneut, dass du dich an einen Anwalt wendest, in deinem eigenen Interesse.

    Was es bei dir kompliziert macht sind die Mietschulden. Wir haben keine Chance so wirklich zu beurteilen, wie sich das in der Gesamtsituation auswirken wird.

  • so steht es in meinem Mietvertrag!!

    Das soll so in deinem Mietvertrag stehen? Das kann ich nicht glauben. Du solltest deinen Vermieter schriftlich über die Mängel informieren und die Beseitigung verlangen. Dieses Schreiben solltest du dann per Einwurfeinschreiben an ihn schicken. Damit hast du dann dokumentiert, dass die Schäden vorhanden sind.

    Und nun sage ich noch einmal, hol dir Hilfe beim örtlichen Mieterverein, allein kriegst du das nicht geregelt.