WG- Kein eigenener Schlüssel

  • Hallo, ich bin letzte Woche nach München gezogen und wohne in einer WG aus der ich gerne direkt wieder ausziehen möchte.

    Die Situation ist folgende:
    - Ich habe eine mündliche Zusage für ein Zimmer erhalten
    - dann ich habe 500€ Kaution überwiesen (habe keinen Beleg, nur den Kontoauszug mit Betreff)
    - als ich hier ankam hieß es, dass ich inoffiziell hier wohnen werde und keinen Mietvertrag bekomme. Der Vermieter weiß also nichts von der Untermiete. 400€ Miete musste ich in Bar übergeben.
    - außerdem habe ich KEINEN EIGENEN WOHNUNGSSCHLÜSSEL, ich muss jedes mal wenn ich in die Wohnung möchte 20 bis 30 Minuten vorher anrufen. Die Dame ist nicht bereit mir einen eigenen Schlüssel machen zu lassen.
    - Ich habe ihr gesagt, dass ich in den nächsten Tagen gerne wieder ausziehen möchte worauf Sie erwiderte, dass ich meine Kaution nicht wiedersehen würde wenn ich keinen "perfekten" Nachmieter finde.

    Ich bin jetzt auf der Suche nach einen Nachmieter, wäre allerdings froh wenn mir hier Jemand helfen könnte und mir sagen könnte ob ich irgendwas tun könnte um die Kaution wieder zu bekommen falls ich keinen Nachmieter finde ich habe nämlich nicht vor Jemandem vorzuenthalten, dass er keinen eigenen Wohnungsschlüssel haben wird...

    Das das alles ziemlich wirsch ist und ich teilweise naiv bin weiß ich selber.

    Einmal editiert, zuletzt von Tobstar (12. Mai 2011 um 18:17)

  • Hallo Tobstar,
    nach Ihrer Schilderung sieht es aus wie "illegale" Untervermietung. Untervermietung muss beim Vermieter angemeldet werden. Wenn dies nicht erfolgt, kann der Vermieter event. eine Kuendiung gegen Ihre "Vermieterin" in die Wege leiten. Mit diesen Hinweis sollte es eigentlich deutlich werden, was Sie gegen Ihre Vermieterin aufbringen koennen. Denke Sie aber bitte daran, das Sie nicht auf "Besuch" bei Ihrer Vermieterin sind und lassen Sie sich nicht durch irgendwelche Wunschvorstellung unter Druck setzen. Schauen Sie auch im Forum nach. Untervermietung etc.

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Voraussetzung für das Zustandekommen eines Mietvertrages ist die Aushändigung der Ojektschlüssel. Dies gilt insbesondere für mündlich abgeschlossene Mietverträge (auch Untermietverträge). Da Ihnen keine Schlüssel ausgehändigt wurden, ist auch kein Untermietvehältnis zustande gekommen. Schon deshalb können Sie in keiner Weise verpflichtet werden, einen Nachmieter zu suchen.

    Schon deshalb wäre die Mieterin der Wohnung verpfichtet, Ihnen die Kaution und die anteilige Miete zurück zu zahlen. Nach Ihrer Schilderung gehe ich allerdings nicht davon aus, dass dies freiwillig erfolgen wird. Der Überweisungsbeleg für die Kaution sollte im Streitfall allerdings als Nachweis ausreichen.

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