Hallo zusammen,
Wir (Familie mit vier Koepfen) wohnen seit September '17 in einem Drei-Parteien Haus zur Miete.
Laut Mietvertrag hat unsere Wohnung 144 qm, was einen ausgebauten Kellerraum (inkl. Heizung, Fenster, Isolation) mit einschliesst.
Dieser ist allerdings nicht an unsere Wohnung angeschlossen, d.h. man muss die Wohnung verlassen um in den Raum zu gelangen.
Hierzu habe ich diesen § 2 Wohnflächenverordnung (WoFlV) gefunden.
Es sieht fuer mich so aus als sollte der Kellerraum nicht zur Wohnflaeche gehoeren.
Nun meine Frage(n):
(1) Koennt ihr mir bestaetigen, dass der Kellerraum weil ausserhalb der eigenen Wohnung keine ordentliche Wohnflaeche darstellt?
(2) Was genau sind meine Optionen; kann ich zB die Miete zurueckverlangen (aehnlich wie bei der Mietpreisbremse) oder meinen Vermieter anzeigen?
(3) Wir ziehen Ende Juli aus, hat das einen Einfluss auf die Optionen unter (2)?
Im voraus schonmal vielen Dank!
Oliver
P.s. Dies ist mein erster Beitrag -- schoenes Forum!