Hallo zusammen:
Es geht um folgendes:
Wir sind zum 01.09.2014 in eine Mietwohnung mit 133 m² gezogen.
Im Mietvertrag steht unter §2 Mietzins und Nebenkosten folgendes:
Die monatliche Grundmiete beträgt 480 €
Die Kosten der Garage betragen monatlich 50 €
Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i. S. d. Betriebs-
kostenverordnung (Betr.KV s. Anlage 1) wobei "s. Anlage 1" durchgestrichen ist und wir diese auch nicht erhalten haben
Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von 220 € zu zahlen.
Insgesamt sind vom Mieter zu bezahlen: 750 €
Was in den Betriebskosten tatsächlich alles enthalten ist wurde nicht detailliert aufgelistet und die Betriebskostenverordnung haben wir nicht enthalten.
Weiterhin ist im Mietvertrag unter § 17 Individuelle Vereinbarungen folgendes aufgeführt:
Der Mieter beteiligt sich an der Pflege der Außenanlage mit dem Vermieter. (Das haben wir seit unserem Einzug auch regelmässig getan).
Jetzt haben wir die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019 erhalten und sollen nun auf einmal 266 € für Gartenpflege (anteilig nach Wohnfläche) bezahlen.
Der Vermieter kann die Gartenpflege anscheinend aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst vornehmen und hat dafür ein Unternehmen beauftragt.
Dies jedoch ohne Absprache oder uns vorher zu informieren oder evtl. nachzufragen ob wir diese Arbeiten mit übernehmen würden/könnten.
Der Vermieter beruft sich nun auf § 2 Absatz 3 und schreibt folgendes:
"In Ihrem Mietvertrag ist unter §2 Abs. 3 genau jene Vereinbarung getroffen, dass „neben der Miete der Mieter die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung trägt“. Es müssen hier nicht die einzelnen Arten der Betriebskosten wie z.B. Heizung, Grundsteuer, Entwässerung oder auch Gartenpflege aufgezählt werden, sondern es wird auf die Betriebskostenverordnung hingewiesen.
Die anteilige Gartenpflege müssten Sie nicht übernehmen, wenn die allgemeinen Nebenkosten bereits in der Miete enthalten wäre. Dann gäbe es auch keine Nebenkostenabrechnung."
Nun unsere Fragen:
1. Müssen wir diese Kosten einfach so hinnehmen und bezahlen obwohl wir seit unserem Einzug 2014 keine Kosten für Gartenpflege übernehmen mussten, da nicht angefallen.
2. Wenn sich der Vermieter so auf diesen § 2 beruft und der Meinung ist, dass die Gartenpflege hierin ebenfalls enthalten ist, dann wäre sie doch schon seit 2014 enthalten. (Oder sehe ich das falsch?)
Oder kann der Vermieter die Nebenkosten einfach so in der Nebenkostenabrechnung erhöhen?
Für hilfreiche Antworten im voraus recht herzlichen Dank
LG
Tina