Betriebskosten-Erhöhung nach Heirat

  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage zu meinen Betriebskosten. Ich bin neu im Forum und würde mich über jede Antwort freuen.

    Ich zahle aktuell 446 Euro warm. 300euro kalt und 146euri Nebenkosten. Ich habe die Wohnung damals für mich allaine gemietet doch nun haben meine Frau und ich am 13.03.20 geheiratet. Sie ist vor kurzem eingezogen allerdings noch nicht ungemeldet. Durch einen Zufall habe ich gemerkt dass ich seit Februar 20, 100 Euro zu viel Miete gezahlt habe. Daraufhin habe ich laut Recherche die nächste fällige Miete abzüglich der bereits zu viel gezahlten Beträge überwiesen. Nach einer erfolgten Mahnung dass ich zu wenig bezahlt hätte rief ich den Verwalter an und er sagte, dass aufgrund meiner Frau die Betriebskosten im 100euro gestiegen wären und ich jetzt 546euro zahlen müsse. Obwohl ich nie einen Schreiben erhalten habe. Ich hätte mal dumm gesprochen auch 200euri oder 40euro zuviel zahlen können und das wäre als "Betriebskosten" eingetragen worden. Meine Frage nun darf der Vermieter das einfach so entscheiden ohne schriftliches Schreiben oder sonst etwas. Was kann ich nun machen und wie gehe ich am besten vor.

    Vielen Dank

  • Der Verwalter erzählt Unsinn. Die Betriebskosten von monatlich 146,- Euro sind mit Sicherheit eine Vorauszahlung und werden 1x im Jahr abgerechnet, egal ob 1 oder 2 Personen. Wenn Positionen wie Wasser oder Müll nach Personenzahl abgerechnet werden, kann das bei der Abrechnung für 2020 zu einer Erhöhung führen, aber niemals im laufenden Jahr. Ich würde meine interne Umbuchung der Miete so lassen und den Verwalter fragen nach welchem Recht er die 100.- Euro Erhöhung fordert.

  • Hallo,


    Die Vorauszahlung darf zu diesem Zeitpunkt nicht (einseitig vom Vermieter) erhöht werden, wie Köbes schon gesagt hat. Aber ich möchte es etwas genauer erklären, um Irritationen zu vermeiden.


    1. Punkt, die Vorauszahlung:

    Die Erhöhung einseitig durch den Vermieter darf im Sinne des §560 IV BGB immer nur nach einer erfolgten Jahresabrechnung erfolgen, nicht unterjährig. Der Grund dafür ist, dass man während dem Jahr überhaupt nicht wissen kann, wie hoch die Kosten ausfallen werden. Also wird man keinen reellen Betrag finden können.

    Natürlich werden höhere Kosten entstehen, man braucht mehr Wasser, vielleicht möchte es deine Frau etwas wärmer haben. Aber die Erhöhung ist nicht so viel wie man denken könnte, weil die meisten Kosten nach Wohnfläche umgelegt werden.


    2. Punkt, die Informationspflicht an den Vermieter:

    Bei nahen Angehörigen wie dem Ehepartner muss man den Vermieter nicht um Erlaubnis fragen, wie es bei Fremden oder Freunden der Fall wäre. Den Einzug des Familienangehörigen kann der Vermieter nicht verhindern. Aber wohl hat der Vermieter ein grundsätzliches Recht zu erfahren, wer in seinem Eigentum lebt. Daher muss man ihn über den Einzug einer Person oder auch über die Geburt eines Kindes informieren.


    3. Punkt, Verteilerschlüssel Personenzahl:

    In manchen Objekten werden die Nebenkosten zum Teil nach dem Verhältnis der Personenzahl umgelegt. Ob das bei dir so ist weiß ich nicht. Aber auch für diesen Zweck muss der Vermieter wissen, wieviele Personen in den Wohnungen leben. Nachbarn würden sonst für dich mitbezahlen, wenn die Zahl für deine Wohnung falsch ist, und das soll nicht sein. Aber das ist wie oben gesagt kein Grund für die Erhöhung der Vorauszahlung, jedenfalls nicht bevor eine Jahresabrechnung erfolgt ist.


    Und 4. noch der Hinweis, dass sich deine Frau auch im Einwohnermeldeamt ummelden muss. Gemäß Bundesmeldegesetz muss man das innerhalb von 2 Wochen ab dem Umzug machen. Nichtbeachtung kann bis zu 1000€ Bußgeld bedeuten.