Keinen eigenen Stromzähler für Untermieter

  • Hallo ich habe eine Frage zu einem von mir erstellten Mietvertrag.

    Wir haben ein Mietobjekt "Lagerhalle". Diese hatte leider keinen eigenen Stromzähler. Hierfür habe ich von einem Elektriker einen Unterzähler einbauen lassen, ob die Halle für die Vermietung nutzen zu können.

    In 2018 habe ich einen Mieter für die Halle gefunden. Für die Vermietung habe ich einen Vertrag von xyz NRW gekauft und Ihn ausgefüllt. Hiermit kam die Hoffnung alles rechts sicher in einem Vertrag stehen zu haben.

    Beim Auszug des Mieters zum 31.12.2019 stellte sich für die letzte Nebenkostenabrechnung heraus, dass von mir der Strom nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wurde. Es steht einzig, dass die Beleuchtung in den Nebenkosten mit erfasst wird. Nicht aber der allgemeine Stromverbrauch der Immobilie. Normalerweise macht der Mieter ja einen Vertrag direkt mit dem Energieversorger, dies ist wie oben beschrieben nicht möglich. Der Vermieter weigert sich jetzt die Nebenkostenabrechnung ( incl. Stromverbrauch des eingerichteten Unterzählers) für 2019 anzuerkennen.

    Die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 hat der Mieter aber ohne Fragen zu stellen überwiesen und auch hier war Strom als Extra Posten mit aufgeführt. Desweiteren sind hatten wir Email Verkehr über den Stromverbrauch in den letzten zwei Jahren. Hat damit der Mieter den Unterzähler anerkannt und kann sich nicht weigern den Strom nicht zu bezahlen, auch wenn dieser nicht explizit im Vertrag steht?

    Als zweites stellt sich nun heraus, dass der Vermieter seine Firma nach der Kündigung im September 2019 in eine UG gewandelt hat ohne mich zu informieren. Ich hatte ursprünglich beim Einzug dem Mieter eine der Kautionen gestundet ( Im wissen dass er Privat haftet). Letztendlich hätte mich der Mieter doch trotz Kündigung daraufhinweisen müssen, dass er seine Firma zu einer UG umfirmiert hat oder? Und dann auch noch die volle Kaution überweisen müssen?

    Hoffe ich bin nicht zu sehr mit Informationen hin und her gesprungen

    Schon einmal Danke für eure Hilfe

    lg vom Niederreihn:)

  • Hallo,

    es ist richtig, dass man die Abrechnung über den Strom des Mieters explizit mit im Mietvertrag aufnehmen muss. Grund ist, dass im Sinne der Betriebskostenverordnung diese Stromkosten kein Bestandteil sind, sondern nur der Strom für die Allgemeinbeleuchtung. Versäumt man das, ist der Strom pauschal in der Miete enthalten und der Mieter kann zurecht die Nebenkostenabrechnung in dem Punkt beanstanden.

    Dass ein Mieter in einer früheren Abrechnung eine falsche Position nicht moniert hat, bedeutet nicht, dass er diese für die Zukunft anerkennt. Man kann jedes Jahr aufs Neue Fehler beanstanden.

    Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, und so können auch Vertragsänderungen oder Ergänzungen mündlich vereinbart werden. Das Problem hierbei ist dann nur immer die Beweisbarkeit. Durch den E-Mail Verkehr über die Stromkosten kann es aber durchaus möglich sein, dass sich dadurch die Vereinbarung über die Abrechnung der Stromkosten beweisen lässt. Ich würde daher mit Verweis auf die mündlich bzw. per E-Mail getroffene Nebenabrede zum Vertrag auf die Kosten bestehen.

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