Tach zusammen
In einer fiktiven Liegenschaft bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern werden sämtlich Nebenkosten geteilt (Müll, Hausmeister etc.).
Für die Heiz- und Warmwasserkosten wird zentral in Haus 1 Fernwärme angeliefert. Die Kosten für die Anlage und Anlieferung werden anteilig nach Quadratmetern umgelegt. Für Haus 2 existiert eine Weiterleitung mit eigenem Verteiler. Insgesamt handelt es sich um ein geschlossenes System.
In den Nebenkosten werden nun zunächst alle Mieter (beide Häuser) entsprechend nach Quadratmetern gleich behandelt. Für Mieter aus Haus 2 erfolgt nun ein Aufschlag basierend aus den Einzelwerten durch die zusätzlichen Heizeinheiten welche für die Weiterleitung aus Haus 1 erfolgen.
Frage 1:
Ist dies zulässig oder handelt es sich nicht um einheitlich entstandene Kosten, da es ein System ist?
Frage 2:
Falls dies zulässig ist, inwiefern dürfen dann aber Mieter aus Haus 2 an den Kosten der zentralen Anlieferstelle in Haus 1 beteiligt werden?
Frage 3:
Unabhängig davon ist die Anlage scheinbar verschlammt (die automatische Entlüftung der Anlage spuckt schwarze Flüssigkeit aus). Ist dies ein Grund um auf eine Reinigung zu bestehen bzw. an der ordnungsgemäßen Wartung der Anlage zu zweifeln?
DANKE für eure Hilfe!