Zuordnung von Verlusten bei der Weiterleitung von Wärme ans Nebenhaus

  • Tach zusammen ^^

    In einer fiktiven Liegenschaft bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern werden sämtlich Nebenkosten geteilt (Müll, Hausmeister etc.).


    Für die Heiz- und Warmwasserkosten wird zentral in Haus 1 Fernwärme angeliefert. Die Kosten für die Anlage und Anlieferung werden anteilig nach Quadratmetern umgelegt. Für Haus 2 existiert eine Weiterleitung mit eigenem Verteiler. Insgesamt handelt es sich um ein geschlossenes System.

    In den Nebenkosten werden nun zunächst alle Mieter (beide Häuser) entsprechend nach Quadratmetern gleich behandelt. Für Mieter aus Haus 2 erfolgt nun ein Aufschlag basierend aus den Einzelwerten durch die zusätzlichen Heizeinheiten welche für die Weiterleitung aus Haus 1 erfolgen.


    Frage 1:

    Ist dies zulässig oder handelt es sich nicht um einheitlich entstandene Kosten, da es ein System ist?

    Frage 2:

    Falls dies zulässig ist, inwiefern dürfen dann aber Mieter aus Haus 2 an den Kosten der zentralen Anlieferstelle in Haus 1 beteiligt werden?


    Frage 3:
    Unabhängig davon ist die Anlage scheinbar verschlammt (die automatische Entlüftung der Anlage spuckt schwarze Flüssigkeit aus). Ist dies ein Grund um auf eine Reinigung zu bestehen bzw. an der ordnungsgemäßen Wartung der Anlage zu zweifeln?


    DANKE für eure Hilfe! :pop

  • Hallo Alaaf,

    bitte beschreibe etwas genauer, wie der Aufschlag für Haus 2 berechnet wird? Das ist unklar.

    Hallo Fruggel,

    danke für die Antwort :)

    Es werden X Heizeinheiten zusätzlich für Bewohner aus Haus 2 addiert.

    Summe Heizeinheiten:

    HeizeinheitenAlle / QMalle * QMmieter = SummeHE

    SummeHE * Kosten pro HE = Kosten für jeweiligen Mieter


    Für Personen in Haus 2 werden dann noch mal X Heizeinheiten zu höheren Kosten pro HE aufaddiert. Woher diese kommen ist nicht aufgeschlüsselt. Auch nicht weshalb diese teurer sind (pro HE).


    Auf mehrfache Nachfrage kam keine Antworten. Der Techniker beim Ablesen sagt, dass diese Heizeinheiten entstehen, weil die Wärme auf dem Weg von Haus 1 zu Haus 2 Wärme verliert und in Haus 2 neu aufbereitet wird für einen Verteiler in Haus 2.

    Es gibt aber keinen separaten Verteiler für Haus 1.

  • Danke für die Erläuterung.

    Das ist nicht korrekt so. Diese Methode ist nicht geeignet, um einen realistischen Kostenanteil zu ermitteln. Denn mit fiktiven Verbrauchswerten ist es unmöglich, den Verlust angemessen abzubilden. Es ist eine Schätzung ohne jegliche Grundlage. Die Bewohner in Haus 2 können eventuell benachteiligt sein und müssen dieses Vorgehen daher nicht akzeptieren.

    Die korrekte Lösung ergibt sich aus §6 II der Heizkostenverordnung. Demnach bildet man 2 Nutzergruppen, wobei man vor der Verteilung der Kosten auf die Wohnungen erst mal die Kosten für diese Nutzergruppen ermitteln muss. Und das kann nur mit Messung funktionieren. Man muss also 2 Wärmezähler installieren, um mit deren Messwerten festzustellen, wieviel % des Anteils der Wärme in Haus 1 geht, und wieviel % in Haus 2. Und dieses gleiche prozentuale Verhältnis wird dann auf die Kosten angewendet. Dann kann man für jedes Haus getrennt mit den Heizeinheiten auf die Wohnungen verteilen.

    Da es diese Messung der Wärmeverteilung auf die beiden Häuser offenbar noch nicht gibt, muss der Verlust zwangsläufig unter den Tisch fallen. Natürlich bezahlt dann Haus 1 den Verlust auch mit, aber es geht nicht anders. Es werden also die Wohnungen beider Häuser so betrachtet, als wäre es ein Haus. Die fiktiven Verbrauchswerte entfallen.