Meine Tochter hat eine Wohnung gemietet nun ist etwas dazwischen gekommen und kann diese nicht mehr bewohnen,hat aber auch nicht drinnen gewohnt.muss sie die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?
3 Monate Kündigungsfrist wenn Wohnung noch nicht bezogen wurde
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Lotte1978 -
22. Juni 2020 um 16:27 -
Erledigt
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Ja,
wobei die Kündigung - soweit nicht im Vertrag anders geregelt - auch schon vor dem Einzug ausgesprochen werden kann. Beim aktuellen Wohnungsmarkt hat man sicherlich auch gute Chancen einen neuen Mieter zeitnah zu finden.
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Zusätzlich sollte der Mietvertrag auf einen etwaigen (beidseitigen) Kündigungsausschluss geprüft werden. Das wäre für einen Zeitraum von maximal 48 Monaten möglich.
Im Schlimmsten Fall wären das dann deutlich mehr als 3 Monate.
Ich würde vorab aber mal mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht hat er tatsächlich andere Interessenten in der Warteschlange.