3 Monate Kündigungsfrist wenn Wohnung noch nicht bezogen wurde

  • Meine Tochter hat eine Wohnung gemietet nun ist etwas dazwischen gekommen und kann diese nicht mehr bewohnen,hat aber auch nicht drinnen gewohnt.muss sie die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten?

  • Ja,

    wobei die Kündigung - soweit nicht im Vertrag anders geregelt - auch schon vor dem Einzug ausgesprochen werden kann. Beim aktuellen Wohnungsmarkt hat man sicherlich auch gute Chancen einen neuen Mieter zeitnah zu finden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Zusätzlich sollte der Mietvertrag auf einen etwaigen (beidseitigen) Kündigungsausschluss geprüft werden. Das wäre für einen Zeitraum von maximal 48 Monaten möglich.

    Im Schlimmsten Fall wären das dann deutlich mehr als 3 Monate.

    Ich würde vorab aber mal mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht hat er tatsächlich andere Interessenten in der Warteschlange.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.