Kaution teilweise einbehalten für zukünftige Reparaturen - Mietergemeinschaft

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich in einer komplizierten Situation und kenne das deutsche Recht noch nicht gut genug (bin ursprünglich aus Frankreich), um das Richtige zu tun.


    April 2017: Wir haben eine WG zu 3. gegründet und waren alle 3 im Mietvertrag.

    Juli 2019: der 3. Mitbewohner ist ausgezogen und hat seine Kaution (+Zinsen) komplett zurückbekommen.


    September 2020: ich werde ausziehen und der letzte Mitbewohner wird den Vertrag alleine weiterführen (er mietet die anderen Zimmer unter und ist vom Vermieter erlaubt, dies zu tun).


    Mein Mitbewohner will ein Teil meiner Kaution für zukünftige Schönheitsreparaturen (Wohnung neu streicheln + Holzboden abschleifen + Kohle Filter austauschen) einbehalten. Diese Reparaturen muss er laut Hausmeister durchführen, wenn er auszieht. Wann er auszieht, ist aber nicht geplant: Es kann in 1 oder 2 Jahre sein.


    Darf er ein Teil meiner Kaution für zukünftige Reparaturen behalten?

    oder darf er es nur, wenn wir die Reparaturen bei meinem Auszug noch erledigen?


    Ich bedanke mich bei Ihnen für die Hilfe.


    Mit freundlichen Grüßen

    Cyrielle

  • Darf er ein Teil meiner Kaution für zukünftige Reparaturen behalten?

    Nein, natürlich nicht. Die Kaution ist nur für das derzeitige Mietverhältnis, das ja im September 2020 beendet wird, verwendet werden.