Liebe Community,
Wir haben im Februar einen befristeten Mietvertrag mit einem Zeitraum vom 01.03.2020 - 31.08.20 abgeschlossen.
Beim Vertragsgespräch sagte uns der Vermieter, er wolle nur die Regelmäßigkeit der Miete sicherstellen, weil er schlechte Erfahrung mit dem Vormieter gemacht hat, weshalb er den Vertrag auf 6 Monate begrenzen möchte.
Dem Vormieter wurde fristlos gekündigt und der Strom bereits gesperrt.
Nachdem die Kaution gezahlt wurde, schickte uns der Vermieter den Mietvertrag zu, und der Stromzugang wurde wiederhergestellt. Darin stand die abgemachte Mietzeit mit der Begründung, der Vermieter beabsichtigt die Wohnung Für eigene Zwecke zu nutzen.
Schnell gegoogelt fand ich Infos, dass dies einer der legitimen rechtlichen Gründe ist, überhaupt einen befristeten Mietvertrag zu schließen, und somit habe ich das auch nicht weiter verfolgt.
neulich kam der Vermieter auf Nachfrage vorbei, nach 3 Wochen, und sagte, er brauche die Wohnung nun für sich, da er jetzt eine Baugenehmigung bekommen hat, und für die Baugenehmigung wohl vor Ort sein muss, (er wohnt ca. 300km entfernt), und nun 100€ pro Nacht im Hotel ist.
Natürlich war das nicht die Feine Art, mündlich einen anderen Grund zu sagen als schriftlich im Vertrag auf die einzige rechtliche Weise.
Wurde der Im Vertrag stehende Grund eventuell missbräuchlich genutzt?
Muss der Vermieter bei Vertragsabschluss einen genaueren Grund des Eigenbedarfs mitteilen? Anstatt einfach auf den Paragraphen zu verweisen?
Hätten wir diesen Vorgegeben Grund gewusst, hätten wir die Wohnung nicht bezogen.
Wir fühlen uns hintergangen und fragen uns, ob man da noch was machen kann oder wie wir vorgehen können?
vielen Dank für Eure Antworten