Befristeter Mietvertrag mit Begründung Eigenbedarf

  • Liebe Community,


    Wir haben im Februar einen befristeten Mietvertrag mit einem Zeitraum vom 01.03.2020 - 31.08.20 abgeschlossen.


    Beim Vertragsgespräch sagte uns der Vermieter, er wolle nur die Regelmäßigkeit der Miete sicherstellen, weil er schlechte Erfahrung mit dem Vormieter gemacht hat, weshalb er den Vertrag auf 6 Monate begrenzen möchte.

    Dem Vormieter wurde fristlos gekündigt und der Strom bereits gesperrt.


    Nachdem die Kaution gezahlt wurde, schickte uns der Vermieter den Mietvertrag zu, und der Stromzugang wurde wiederhergestellt. Darin stand die abgemachte Mietzeit mit der Begründung, der Vermieter beabsichtigt die Wohnung Für eigene Zwecke zu nutzen.

    Schnell gegoogelt fand ich Infos, dass dies einer der legitimen rechtlichen Gründe ist, überhaupt einen befristeten Mietvertrag zu schließen, und somit habe ich das auch nicht weiter verfolgt.


    neulich kam der Vermieter auf Nachfrage vorbei, nach 3 Wochen, und sagte, er brauche die Wohnung nun für sich, da er jetzt eine Baugenehmigung bekommen hat, und für die Baugenehmigung wohl vor Ort sein muss, (er wohnt ca. 300km entfernt), und nun 100€ pro Nacht im Hotel ist.

    Natürlich war das nicht die Feine Art, mündlich einen anderen Grund zu sagen als schriftlich im Vertrag auf die einzige rechtliche Weise.
    Wurde der Im Vertrag stehende Grund eventuell missbräuchlich genutzt?

    Muss der Vermieter bei Vertragsabschluss einen genaueren Grund des Eigenbedarfs mitteilen? Anstatt einfach auf den Paragraphen zu verweisen?

    Hätten wir diesen Vorgegeben Grund gewusst, hätten wir die Wohnung nicht bezogen.


    Wir fühlen uns hintergangen und fragen uns, ob man da noch was machen kann oder wie wir vorgehen können?


    vielen Dank für Eure Antworten :)

  • Muss der Vermieter bei Vertragsabschluss einen genaueren Grund des Eigenbedarfs mitteilen? Anstatt einfach auf den Paragraphen zu verweisen?

    Aber den Grund hat er doch genannt und euer Vertrag läuft so oder so zum 31.08.2020 aus. Wenn er euch etwas anderes erzählt hat, ändert es ja nichts am Abschluss des Zeitmietvertrages. Dass ihr euch veräppelt vorkommt, kann ich gut verstehen, aber euer Vermieter hat nach Recht und Gesetz gehandelt.

  • Hallo Chrisbrowny,

    der geplante Eigenbedarf ist für einen Zeitmietvertrag ein legitimer Grund laut Gesetz. Jedoch genügt es im Sinne des Gesetzgebers nicht, nur den Grund zu nennen, dass der Vermieter den Wohnraum für eigene Zwecke benötigt. Der Vermieter muss genauso wie auch bei einer Eigenbedarfskündigung die genaueren Umstände erläutern. Die Antwort von Köbes ist in dem Punkt also nicht ganz richtig. Wenn im Vertrag keine genauere Erläuterung vorhanden sein sollte, dann ist es kein Zeitmitvertrag sondern ein unbefristeter Vertrag.

    Allerdings musst du dieses Wissen dem Vermieter nicht mitteilen. Es ist nicht deine Aufgabe, den Vermieterr zu beraten. Was du stattdessen einfach machen kannst ist, den Vermieter im Glauben lassen, dass es ein Zeitmietvertrag sei, und dieser ist nun mal nach dem Gesetz nicht ordentlich kündbar. Sag einfach, ihr hättet einen Zeitvertrag mit der festen Laufzeit und ihr werdet nicht ausziehen.

  • Geht es nicht darum, dass der Vermieter entgegen seiner mündlichen Aussage auf die Einhaltung des Zeitmietvertrags besteht und erwartet, dass der Mieter zum 30.08.2020 auszieht, so wie es schriftlich vereinbart wurde? Stattdessen hätte der Mieter jedoch gerne einen unbefristeten Vertrag, den der Vermieter nun erst kündigen muss, sodass sie eben nicht zum 30.08. ausziehen müssen?

  • Ich verstehe die Frage so, dass sich der Vermieter einbildet, die Wohnung kurzfristig zu brauchen, da er jetzt schon im Hotel einquartiert ist, um aktuell vor Ort zu sein. Wenn das so nicht stimmt, möge der Fragesteller bitte nochmal erklären.

    Natürlch ginge es "sofort" so oder so nicht, denn der Vermieter hätte bei einer Eigenbedarfskündigung erst mal die Kündigungsfrist einzuhalten. Und so kurz nach Vertragsschluss wäre die Kündigung vermutlich rechtsmißbräuchlich, weil der Eigenbedarf abzusehen gewesen sein muss. Deshalb habe ich geschrieben, dass er einfach erst mal nichts machen braucht. Offenbar liegt ja auch noch keine schriftliche Kündigung vor.

  • Hallo Leute!
    danke für Eure Antworten!:)


    Wir wollen diese Wohnung gerne behalten. Mündlich wurde beim Vertragsgespräch nur gesagt, wenn die Miete pünktlich kommt und keine Probleme mit uns auftreten, wir uns dann melden sollen, um einen neuen Mietvertrag zu bekommen.
    Dies haben wir dann Anfang diesen Monats getan und es wurde ein Termin vereinbart an dem er vorbei kommt.


    Neulich kam er dann vorbei und es wurde dann kurz und knapp gesagt, er braucht die Wohnung, gerne auch zu sofort. Von Eigennutzung war vorher nie die Rede, bei oder vor Vertragsabschluss.

    Miete kam selbstverständlich immer pünktlich, Abmahnungen gab es auch keine, sowie keine anderen Schreiben oder Kündigungen. Es besteht lediglich der Mietvertrag indem steht:
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    Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.20 und endet am 31.08.20. das Mietverhältnis ist zeitlich begrenzt, da der Vermieter beabsichtig, die Wohnung danach für eigene Zwecke zu nutzen.

    Frühestens vier Monate vor Ablauf Des Mietvertrages kann der Mieter von Vermieter Auskunft verlangen, ob sich der bei Vertragsabschluss angegebene Befristungsgrund noch vorliegt. Teilt der Vermieter binnen eines Monats mit, dass der Befristungsgrund erst später eintreffen wird, kann der Mieter Eine entsprechende Verlängerung Verlangen.


    Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als Verlängert. Paragraph 568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach deinem Ablauf muss schriftlich vereinbart werden.

    ——


    Nun habe ich im Internet schon viel nachgelesen, jedoch weiß man halt nicht wie aktuell oder seriös das Ganze ist. Gelesen habe ich auch, Ähnlich zu der Aussage von Fruggel, dass die genaueren Umstände erläutert werden müssen, vor oder bei Vertragsabschluss. Also der Befristungsgrund muss konkret in Schriftform vorliegen. Es würde nicht ausreichen auf den Paragraphen verweisen.
    also hätte der Vermieter detailliert in Schriftform mitteilen müssen, dass er beabsichtigt dort einzuziehen, weil er Z.b. Arbeitsbedingt vor Ort sein will.

    Also würde dann im Vertrag die Laufzeit stehen, das Gesetz sich jedoch darüber stellen und sagen, es ist ein unbefristeter Vertrag?

    Wir sind Euch sehr dankbar für Eure Mithilfe!


    Liebe Grüße

  • Danke für deine weiteren Erläuterungen. Es geht also um eine Fortführung über den 31.8. hinaus. Das hatte ich zunächst tatsächlich etwas anders verstanden.

    Wie schon erwähnt ist es für einen Zeitmietvertrag erforderlich, dass die genaueren Umstände erläutert werden, die mit dem Eigenbedarf zu tun haben. Nur allein die Anmerkung, dass die Wohnung dann für eigene Zwecke benötigt wird, reicht nicht aus. Grund hierfür ist, dass du als Mieter bereits zu Vertragsbeginn die Möglichkeit haben musst zu beurteilen, ob der Grund so berechtigt ist im Sinne des Gesetzgebers. Und das geht nicht ohne weitere Umstände zu wissen.

    Die Folge der fehlenden Erläuterung wäre, dass man keinen Zeitmietvertrag hat, sondern von Anfang an einen unbefristeten, welcher also nicht zum 31.8. endet. Selbstverständlich kann diesen der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, allerdings nur unter Einhaltung der Kündigungsfirst. Das verschafft euch zumindest mehr Zeit.

    Ob diese Kündigung dann rechtswirksam wäre oder gar rechtsmißbräuchlich, können wir hier nicht feststellen, denn das geht zu sehr in die Betrachtung des Einzelfalls, was einem Anwalt vorbehalten ist. Jedoch muss dazu erst mal eine Kündigung vorliegen.