Vermieterin weigert sich die Wohnungsübergabe zu machen!

  • Hallo!

    Und zwar bin ich mit meiner Freundin zum 01.12.10 zusammen gezogen (beide Hauptmieter). Nach 2 Monaten bin ich dann wieder ausgezogen, weil das überhaupt nicht mit ihr geklappt hat. Hab dann ne Kündigung zum 31.05.11 fertig gemacht und meiner Freundin klar gemacht, dass sie auch eine Kündigung schreiben muss, da wir ja zusammen kündigen müssen. Das hat dann auch alles geklappt und ich war dann seit Februar nicht mehr in der Wohnung. Vielleicht alle 2 Wochen mal, um zu gucken, ob wichigie Post gekommen ist. Meine Freundin wohnte noch weiter in der Wohnung und der Kontakt war seit dem Tag auch vorbei.
    So und jetzt zum eigentlichen Problem.
    Am 15.05.11 sollte nun Wohnungsübergabe sein. Das haben wir durch Zufall erfahren, da die Vermieterin mich angerufen hat und gefragt hat, wo ich denn bleibe zur Übergabe. Sie sollte ein Brief in Briefkasten am 01.05.11 geworfen haben. Ich dann später in die Wohnung gefahren und aufeinmal lag da der Brief in meinem Zimmer und ich war die Woche davor noch in der Wohnung um den Kleinkram schonmal leer zuräumen und da lag noch kein Brief (hat meine Mitbewohnerin wahrscheinlich verschlampt). Heute haben wir uns dann doch dazu entschieden mein Zimmer komplett leer zu räumen und mit meiner Ex-Mitbewohnerin die Wohnung leer zuräumen und die Übergabe zu machen. Meine Ex-Mitbewohnerin wusste das aber auch schon seit dem 1.5. und hat auch nur die Hälfte der Miete bezahlt. Ich natürlich die volle Miete. Vorhin gabs dann auch noch mit allen Parteien total den Stress und die Vermieterin hat sich jetzt geweigert die Übergabe zu machen und mir die restlichen 150 € zurückzugeben. Sie meinte, dass sie jetzt die Übergabe am 31.05. macht und dann wird auch weiter gesehen, wie das mit der restlichen Miete gehand habt wird.
    Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten, damit ich meine 150 € wiederbekomm und ob, das überhaupt alles rechtens war, da die Vermieterin ja keine Bestätigung von mir hatte, dass das Verhältnis schon früher beendet werden kann. Im Endeffekt hab ich ja dann doch kleinbein gegeben, da 150 € ja doch ne Menge Geld ist und da ich da eh nicht mehr gewohnt habe, wäre das ja nur positiv, wenn das alles früher vorbei ist.
    Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte :)

    Einmal editiert, zuletzt von Think_Piink (15. Mai 2011 um 18:43)

  • Ich habe 2x versucht, den Text zu lesen und zu verstehen. Es ist mir nicht gelungen. Können Sie bitte Ihre Anfrage übersichtlicher gestalten.

    Kurze Angaben machen, bitte keine Ausschmückungen, die nicht zum Thema passen, dann gibt es sicherlich auch eine Antwort.

  • Sie haben das Mietverhältnis allem Anschein nach fristgemäß zum 31.05.2011 gekündigt. Somit sind Sie auch verpflichtet, für den Monat Mai 2011 die komplette anteilige Miete zu entrichten.

    Selbst wenn die Abnahme des von Ihnen gemieteten Zimmers am 15.05.2011 erfolgt wäre, so besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für die Vermieterin Ihnen die Hälfte Ihrer Miete zu erstatten.

  • Hallo Think Piink,
    versuche gerade Ihren Bericht richtig zu deuten. OK, bedenke Sie auch, wie "Gruwo" schon erwaehnt hat, das Ihr Mietverhaeltnis am 31.5.2011 endet und eventuell noch diverse Arbeiten ( Streichen etc. ) in der Wohnung / Zimmer von Ihnen erledigt werden muessen. Das kann dann bis in den Monat Juni dauern und Ihre Vermieterin kann deshalb die Wohnung / Zimmer nicht weiter vermieten. Sie hat aber 150,00 Euro !!

    Am besten versuchen, dass die Abnahme vorher gemacht werden kann, um so ordnungsgemaess zum 31.5 das Mietverhaeltnis beenden.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (17. Mai 2011 um 19:37)

  • Danke für eure Antworten :D Wollte den Text auch noch umändern damit er besser zu verstehen ist, aber ich kann ihn zurzeit nicht ändern ..
    Das hat mir aber trotzdem schonmal weiter geholfen.

    Jetzt hab ich nur noch eine Frage und zwar hat meine Mitbewohnerin aber trotzdem nur 150 € für diesen Monat bezahlt und wir stehen beide als Hauptmieter drin. Das heißt doch das für beide die selben Rechte gelten. Was ist nun wenn die Vermieterin die restliche Miete von ihr nicht verlangt und meine überschüssigen 150 € aber trotzdem behält??

  • Zitat

    ...und meine überschüssigen 150 € aber trotzdem behält

    Ähm es gibt keine 'überschüssigen' 150 €. Das Mietverhältnis wurde zum 31.05.2011 gekündigt und dementsprechend ist die Miete auch für den kompletten Monat zu zahlen.

    Wenn der Vermieter einer vorzeitigen Abnahme zustimmt und diese zur Durchführung kommt, so bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass der Vermieter verpflichtet ist die anteilige Miete bis zum Monatsende zu erstatten.

  • Hallo Think Piink,
    Ihrer Vermieterin kann es gleich sein, wer Was und Wieviel an Miete zahlt. Da Sie beide Hauptmieter sind, schulden Sie die Mieter gesamtschuldnerisch. Wie und in welchen Teile ist in der Regel nicht im Mietvertrag geregelt. Die Vermieterin kann auch die Miete nur von einen Hauptmieter verlangen! Zur Erinnerung, wenn Ihr Mietvertrag bis Ende Mai noch laeuft, wird es schwer fallen das Geld ( 150,00 euro ) von Ihre Vermieterin zu bekommen, da Sie noch bis Ende Mai einen Vertrag haben. Das ist eventuell auch fuer die andere Hauptmieterin eine interessante Info.

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    D-D-I

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    Gruß Bokiwi