Vermieter verweigert Rücknahme der Wohnung wegen Mängel

  • Schönen Guten Abend,

    ich habe heute am 30.06.2020 ein Termin zur Übergabe meiner Wohnung gehabt. Am vergangenen Wochenende habe ich alle notwendigen Arbeiten an der Wohnung (streichen, putzen, etc.) erledigt. In der Küche hat die Wand keine Fliesen, wodurch ich beim Einzug vor etwa 2 Jahren improvisieren musste. Ich habe hinter meine Herdplatten eine Glasplatte mit einem ziemlich starken Kleber an der Wand angebracht. Als ich diese am Wochenende entfernt habe sind leider 2 Handflächen große Teile des Putzes abgegangen. Die Stellen habe ich verputzt und wollte heute am Tag der Übergabe diese Stellen noch überstreichen. Als ich in die Wohnung kam musste ich leider feststellen, dass der Putz wohl nicht der richtige für diese Arbeit war und gebröckelt ist und auch teilweise wieder von der Wand gefallen ist.
    Jetzt zum eigentlichen Problem bzw. Frage:

    Meine Vermieterin bzw. die Verwaltungsfirma hat sich geweigert die Wohnung aufgrund dieses Mangels zurückzunehmen. Sie hat in einem Protokoll vermerkt, dass das Mietverhältnis bis zum 06.07.2020 fortgeführt wird und ich anteilig die Miete bis zu diesem Tag zahlen müsse. Ich habe dieses Protokoll nicht unterschrieben.

    Ich habe einen Bekannten der solche Putzarbeiten beruflich durchführt und mir schon zugesagt hat, das er das am Wochenende erledigen kann.

    Ist die Vermieterin dazu berechtigt die Wohnungsübernahme zu verweigern und die anteilige Miete von mir zu verlangen?

    Vielen Dank im Voraus

  • Hallo morphi,

    verweigern kann die Vermieterin die Rücknahme schon. Aber das gibt ihr kein Recht eine Miete oder Nutzungsausfallentschädigung weiterhin zu verlangen. Und das Mietverhältnis verlängert sich dadurch auch nicht. Eine Mietzahlung kann nur dann verlangt werden, wenn du deinerseits nicht zur Übergange bereit gewesen wärst.

    Eventuell kann die Vermieterin einen Schadenersatz verlangen, wenn sie beispielsweise gehindert ist, die Wohnung einem neuen Mieter zu übergeben. Aber der Schaden muss erst mal nachgewiesen werden. Vielleicht gibt es ja noch gar keinen neuen Mieter.