Schimmel hinter Möbeln beim Auszug

  • Hallo zusammen,

    angenommen wir wären gerade aus unserer Wohnung ausgezogen. Der Vermieter war 2 Monate vor dem Auszug einen ganzen Tag lang alleine in der Wohnung. Dabei fand er einen ca. 2-3cm großen Schimmelfleck in einer Ecke der Küchendecke. Darum wollte er sich kümmern. Er bat uns danach lediglich eine farbig gestrichene Wand wieder weiß zu streichen. Dies haben wir getan. Beim Auszug kam nun an zwei Außenwänden hinter den Möbeln ein Schimmelbefall (ca. 30cm) zum Vorschein. Die Nachmieter haben die Wohnung so nicht übernommen. Der Vermieter bemängelte erst, dass wir den Schimmel weiß überstreichen sollen. Später hieß es, dass wir alle Wände neu streichen sollen. Er verlangt nun unklare Nachbesserungen ohne Fristsetzung zur Nachbesserung. Dazu will er uns direkt den Mietausfall in Rechnung stellen und droht auch damit die Streichung der Wohnung auf unsere Kosten in Auftrag zu geben. Der Schimmelbefall ist meiner Meinung nach jedoch ein bauliches Problem, welches nicht durch uns verursacht wurde. Er befindet sich nur an den Außenwänden und nur dort wo Möbel standen. Während wir dort gewohnt haben hatten wir ua. Regen durch die Decke tropfen. Das wurde nach Beschwerde von uns nachgebessert. Auch eine tropfende Heizung, welche nie vollständig repariert wurde. Bei unserem Einzug war zudem die außen Fassade beschädigt.

    Kann der Vermieter die Streichung der Wohnung auf unsere Kosten in Auftrag geben, ohne uns eine klare Frist zur Nachbesserung zu stellen? Muss nicht vorher durch einen Gutachter festgestellt werden wer den Schimmel verursacht hat? Ist der Vermieter dabei nicht in der Beweispflicht? Kann er uns ohne Frist zur Nachbesserung direkt die weitere Miete in Rechnung stellen? Darf er von uns verlangen alle Wände zu überstreichen, wenn die Wohnung beim Einzug nur teilrenoviert war?

  • Hallo,

    bei dieser Thematik muss man erst mal prüfen, ob ihr denn überhaupt zur Durchführung der Schönheitsrenovierungen verpflichtet seid. Dazu musst du in den Vertrag schauen. Wichtig dabei ist, dass keine starren Fristen enthalten sein dürfen, keine konkrete Farbvorgabe, und die Wohnung muss zum Einzug renoviert übergeben worden sein oder man hat einen finanziellen Ausgleich vom Vermieter für die unrenovierte Wohnung bekommen.

    Stellt man fest, dass die Pricht zur Renovierung besteht, dann kann der Vermieter nur dann einen Schadenersatz verlangen, wenn er eine Frist zur Nachbesserung gegeben hat. Andernfalls hat er sich den Schadenersatz verwirkt.

    Die Beseitigung von Schimmel ist aber keine Schönheitsrenovierung mehr, sondern eine Instandsetzung. Das ist dann Vermietersache.

    Es kann aber möglich sein, dass der Vermieter für die Schimmelbeseitigung Schadenersatz verlangen kann. Denn in vielen Mietverträgen sind bestimmte Verhaltensregeln vorgeschrieben, und eine davon ist, dass man gerade an Außenwänden einen Abstand zwischen Möbel und Wand lassen muss, dass die Luft zirkulieren kann. Wenn ihr das hättet wissen müssen, dass kann man euch eine Fahrlässigkeit vorwerfen, was zum Schadenersatz berechtigt.

    Du siehst, es ist doch ein wenig komplizierter als du dachtest. Wenn du nicht weiter kommst, dann geh zu einem Anwalt zur Beratung, dass dieser den Vertrag und Sachverhalt genauer anschaut.

  • an Außenwänden einen Abstand zwischen Möbel und Wand lassen muss, dass die Luft zirkulieren kann.


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    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Wir haben eine Klausel zur Wohnungsübergabe im Vertrag die besagt, dass die Wände frisch gestrichen übergeben werden müssen. Allerdings haben wir Fotos die zeigen, dass die Wände beim Einzug nur zum Teil gestrichen waren.

    Der Vertrag enthält keine Verhaltensregeln oder Regeln zu den Möbeln.

    Viele Grüße

  • Ein Vermieter kann niemals verlangen, dass die Wohnung bei der Rückgabe frisch gestrichen werden muss. So etwas ist unwirksam, da eine wirksame Klausel immer den Zustand berücksichtigen muss. Wenn du dir unsicher bist, ob die Vereinbarung wirksam ist, dann lasse sie am besten von einem Anwalt prüfen.

    Bezüglich dem Schimmel dürfte es gut aussehen, denn wenn keine Verhaltensregeln im Vertrag stehen, und dazu auch noch Mängel bekannt sind (auch dem Vermieter), welche die Schimmelbildung fördern könnten, dann halte ich es für fast unmöglich, dass man euch ein Verschulden vorwerfen kann. Jedenfalls müsste das der Vermieter erst mal genauer begründen, dafür ist er am Zug.