Hallo zusammen,
angenommen wir wären gerade aus unserer Wohnung ausgezogen. Der Vermieter war 2 Monate vor dem Auszug einen ganzen Tag lang alleine in der Wohnung. Dabei fand er einen ca. 2-3cm großen Schimmelfleck in einer Ecke der Küchendecke. Darum wollte er sich kümmern. Er bat uns danach lediglich eine farbig gestrichene Wand wieder weiß zu streichen. Dies haben wir getan. Beim Auszug kam nun an zwei Außenwänden hinter den Möbeln ein Schimmelbefall (ca. 30cm) zum Vorschein. Die Nachmieter haben die Wohnung so nicht übernommen. Der Vermieter bemängelte erst, dass wir den Schimmel weiß überstreichen sollen. Später hieß es, dass wir alle Wände neu streichen sollen. Er verlangt nun unklare Nachbesserungen ohne Fristsetzung zur Nachbesserung. Dazu will er uns direkt den Mietausfall in Rechnung stellen und droht auch damit die Streichung der Wohnung auf unsere Kosten in Auftrag zu geben. Der Schimmelbefall ist meiner Meinung nach jedoch ein bauliches Problem, welches nicht durch uns verursacht wurde. Er befindet sich nur an den Außenwänden und nur dort wo Möbel standen. Während wir dort gewohnt haben hatten wir ua. Regen durch die Decke tropfen. Das wurde nach Beschwerde von uns nachgebessert. Auch eine tropfende Heizung, welche nie vollständig repariert wurde. Bei unserem Einzug war zudem die außen Fassade beschädigt.
Kann der Vermieter die Streichung der Wohnung auf unsere Kosten in Auftrag geben, ohne uns eine klare Frist zur Nachbesserung zu stellen? Muss nicht vorher durch einen Gutachter festgestellt werden wer den Schimmel verursacht hat? Ist der Vermieter dabei nicht in der Beweispflicht? Kann er uns ohne Frist zur Nachbesserung direkt die weitere Miete in Rechnung stellen? Darf er von uns verlangen alle Wände zu überstreichen, wenn die Wohnung beim Einzug nur teilrenoviert war?