Renovierung der Wände nach Schaden

  • Schönen guten Tag,

    ich habe eine Frage und wäre für Hife sehr dankbar.

    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Aufgrund eines Problems mit der Bausubstanz, haben sich Schäden an den Wänden in der Wohnung gebildet. Ich, also der Mieter, hat daran keinerlei Schuld.

    Nun hat der Vermieter bestätigt, dass die Wandschäden durch einen Handwerker repariert werden. Allerdings nur bei den Wänden, die davon auch betroffen sind, die anderen Wände bleiben unangetastet.

    Das führt nun zu dem Problem, dass bspw. im Wohnzimmer eine Wand von insgesamt vier repariert, neu tapeziert und gestrichen wird (Rauhfaßer). Die anderen drei Wände im Wohnzimmer bleiben aber so wie sie sind. Ich habe also eine frisch tapezierte und gestrichene Wand und drei Wände, die gegenüber der neu tapezierten Wand natürlich etwas anders aussehen, weil sie nicht mehr so weiss sind.

    Meine Frage ist: Wenn ich das alles fabrlich einheitlich haben möchte, muss ich die anderen Wände nun tatsächlich selbst streichen oder wäre dafür nicht auch der Vermieter verantwortlich?

    Ich kann nichts dafür, dass sich diese Schäden an der Bausubstanz der Wände ergeben haben. Habe ich nun nicht das Recht, dass der Vermieter alle Wände streicht, damit die Wände nicht untgerschiedlich aussehen?

    Wenn nicht, dann hätte ich ja Aufwand und Kosten, obwohl ich dafür gar nichts kann.

    Wie sieht da das Mietrecht aus?

    Vielen Dank!

  • Hallo tobi und willkommen im Forum,

    mietrechtlich gesehen muss man sich erst ml anschauen, wer die Pflicht zu den Schönheitsrenovierungen hat. Das ist in der Regel der Vermieter, die Pflicht kann aber ja bekanntlich auf den Mieter übertragen werden, sofern dem Mieter dadurch keine Nachteile entstehen. Diesbezüglich solltest du also in deinen Vertrag schauen. Ist es deine Pflicht, ist es klar denke ich.

    Aber auch wenn der Vermieter in der Pflicht ist, dann hängt es immer von Zustand der Abnutzung ab, wann gestrichen werden muss. Und dafür reicht es nicht aus, dass sich Farbunterschiede ergeben haben. Es kommt auf den Zustand insgesamt an, ob man die Wände als stark renovierungsbedürftig ansehen kann.

    Im Zweifel darfst du also vermutlich selber streichen, wenn dich der Farbunterschied allzu sehr stört.

  • Danke Fruggel für deine Rückmeldung.

    Also wenn ich es richtig verstehe: Wenn der Vermieter verpflichtet ist einzelne Wände instandzusetzen, dann natürlich auch zu tapezieren und zu streichen, dann muss er das aufgrund eines farbunterschiedes aber nicht im ganzen Raum tun. Den Farbunterschied muss der Mieter entweder hinnehmen oder selbst korrigieren. Ist das so richtig?

    Was wäre denn, wenn es diese Tapette nicht mehr zu kaufen gebe. Dann hätte man an einer Wand vermutlich eine ganz andere Tapette, als an den anderen Wänden. Ist dafür dann auch noch der Mieter zuständig?

    Was mich etwas irritiert ist der Begriff Schönheitsrenovierungen. Der Mieter kann ja eigentlich nichts dafür, dass die Wände diesen Schaden genommen haben. Dadurch entstehen nun gewisse optische Mängel (der besagte Farbunterschied) und totzdem hat der Mieter nun besagten Aufwand und Kosten, obwohl er den Schaden nicht verursacht hat.

  • Der Farbunterschied allein rechtfertigt nicht, das Streichen und ggf. Tapezieren einzufordern. Es gehört einiges mehr dazu, eine Wand als stark renovierungsbedürftig zu bezeichnen. Die Farbunterschiede nimmt man ja auch unterschiedlich wahr, Eine Wand wirkt anders je nachdem wie das Licht darauf fällt.

    Ich verstehe, dass dich die Farbunterschiede stören. Aber das reicht mietrechtlich gesehen nicht aus.

    Mehr kann man aus der Ferne leider nicht dazu sagen. Um zu beurteilen, ob renovierungsbedarf besteht, müsste man vor Ort sein. Daher könntest du, wenn du magst, die Beratung bei einem Anwalt in Anspruch nehmen. Dieser würde dann gff. auch zu dir kommen und den Zustand objektiv anschauen.

    Was du außerdem noch machen kannst: Bitte den Vermieter zu dir in die Wohnung und zeige ihm das Ergebnis der Instandsetzung. Sag ihm, dass du den Unterschied als störend empfindest und frage ihn, ohne etwas zu fordern, ob es da irgend eine Lösung gibt. Die meisten Vermieter sind entgegenkommend, auch wenn sie es nicht unbedingt müssen, wenn man sie hilfesuchend um Rat fragt.

  • Stark renovierungsbedürftig ist das natürlich nicht. Es ist ein dezenter Farbunterschied den ich als Mieter hinnehmen muss, obwohl ich das alles nicht verursacht habe. Ich hätte eigentlich gedacht, dass der Vermieter nach einem größeren Schaden an seinem Haus, also seiner Bausubstanz und der darauffolgenden Instandsetzung, auch dafür sorgen muss, dass die Wohnung wieder in den Zustand gebracht wird, in der sie vorher war. Und vorher gab es ja diesen Farbunterschied nicht, da alle Tapetten zum gleichen Zeitpunkt gestrichen waren,

  • Ich hätte eigentlich gedacht, dass der Vermieter nach einem größeren Schaden an seinem Haus, also seiner Bausubstanz und der darauffolgenden Instandsetzung, auch dafür sorgen muss, dass die Wohnung wieder in den Zustand gebracht wird, in der sie vorher war.

    So ist es auch. Nach einer Instandsetzung/haltung ist der Vermieter dazu verpflichtet die Ursprungszustand wiederherzustellen. Das hat mit den Schönheitsreparaturen nichts zu tun.

    Aber es ist anerkannt, dass geringfügige Unterschiede bei Malerarbeiten durch den Mieter hinzunehmen sind. Dieser Hinweis auf geringfügige Unterschiede sind natürlich weiter gefasst als der einer Renovierungsbedürftigkeit. So dass daran nicht so hohe Anforderungen gestellt werden. Aber sowas hat auch immer ein Prozessrisiko, denn am Ende entscheidet nur der Richter, ob das noch geringfügig ist.

    Aber wenn man auf den ersten Blick erkennt, dass die Wände farblich voneinander abweichen, dann würde ich es bejahen, aber das ist nur meine Meinung, die ein Richter nicht teilen muss :D

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Vielen Dank für Eure Infos!

    Dann weiß ich jetzt grob bescheid und werde das Mal mit den Facharbeitern und Vermieter besprechen.

    Ggf. melde ich mich dann noch Mal.

    Vielen Dank!

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