Schönen guten Tag,
ich habe eine Frage und wäre für Hife sehr dankbar.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Aufgrund eines Problems mit der Bausubstanz, haben sich Schäden an den Wänden in der Wohnung gebildet. Ich, also der Mieter, hat daran keinerlei Schuld.
Nun hat der Vermieter bestätigt, dass die Wandschäden durch einen Handwerker repariert werden. Allerdings nur bei den Wänden, die davon auch betroffen sind, die anderen Wände bleiben unangetastet.
Das führt nun zu dem Problem, dass bspw. im Wohnzimmer eine Wand von insgesamt vier repariert, neu tapeziert und gestrichen wird (Rauhfaßer). Die anderen drei Wände im Wohnzimmer bleiben aber so wie sie sind. Ich habe also eine frisch tapezierte und gestrichene Wand und drei Wände, die gegenüber der neu tapezierten Wand natürlich etwas anders aussehen, weil sie nicht mehr so weiss sind.
Meine Frage ist: Wenn ich das alles fabrlich einheitlich haben möchte, muss ich die anderen Wände nun tatsächlich selbst streichen oder wäre dafür nicht auch der Vermieter verantwortlich?
Ich kann nichts dafür, dass sich diese Schäden an der Bausubstanz der Wände ergeben haben. Habe ich nun nicht das Recht, dass der Vermieter alle Wände streicht, damit die Wände nicht untgerschiedlich aussehen?
Wenn nicht, dann hätte ich ja Aufwand und Kosten, obwohl ich dafür gar nichts kann.
Wie sieht da das Mietrecht aus?
Vielen Dank!