Staffelmietvertrag mit seltsamen Staffeln am Ende der Laufzeit

  • Moin,

    ich habe einen Staffelmietvertrag, der etwas ungewöhnliche negative Steigerungen beinhaltet und will mal fragen, wie ich mich hier verhalten soll bzw. was jetzt eigentlich im Vertrag rechtsverbindlich ist.

    Die Staffeln setzen sich folgendermaßen zusammen:

    am / von / Erhöhung um / auf

    01.12.2013 von 580 um 2% auf 592

    01.12.2014 von 592 um 2% auf 603

    01.12.2015 von 603 um 2% auf 616

    01.12.2016 von 606 um 2% auf 628

    01.12.2017 von 628 um 2% auf 640

    01.12.2018 von 640 um 2% auf 653

    01.12.2019 von 653 um 2% auf 666

    01.12.2020 von 666 um 2% auf 680

    01.12.2021 von 680 um 2% auf 579

    01.12.2022 von 579 um 2% auf 591

    Es geht natürlich um die zwei letzten Staffeln. Die Steigerung und der Betrag sind offensichtlich widersprüchlich. Wie verhalte ich mich nächstes Jahr? Gehe ich von einer Nettomiete von 579,-- € aus oder muss ich selbst die 2% auf 680,-- € aufschlagen?

    Schon mal Danke für die Antworten

    P.S.

    Nicht so wichtig, nur aus Neugier: wie sähe denn eine Mieterhöhung 2024 aus? Auf welche Miete würde da Bezug genommen? Aus dem Mittel der letzten 3 Jahre oder auf die 680,-- von 2020?

  • Hallo,

    schauen wir uns zusammen mal das Gesetz für die Staffelvereinbarung an:

    (1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).

    An dem fett Markierten erkennst du, dass die Angabe der 2% überhaupt keine Rolle spielen. Es kommt auf den Geldbetrag an, der im Vertrag genannt ist. Und dieser gilt dann auch. Wenn der Vermieter sich da verschrieben hat, ist das sein Fehler, er hat den Vertrag ja so unterschrieben. Genau genommen brauchst du also wirklich nur den Betrag zahlen, der da steht. Ob du das tatsächlich so machen willst, musst du für dich selber entscheiden. Das hängt davon ab, wie gut das Verhältnis zum Vermieter ansonsten ist. Man will ja keine Unstimmung provozieren.

    wie sähe denn eine Mieterhöhung 2024 aus? Auf welche Miete würde da Bezug genommen?

    Wenn in der Staffelvereinbarung nichts weiter steht, was nach 2022 passiert, dann endet die Staffelvereinbarung mit der letzten Staffel in 2022. Der Vermieter kann dann Mieterhöhungen auf die ortsübliche Höhe verlangen nach den Regeln des §558 ff BGB.

  • Ein Verhältnis zum Vermieter existiert nicht, ich sehe ihn nicht, ich zahle und darf da wohnen. Bei Problemen gibt es diverse Dienstleister. Mal sehen, ich denke, ich lasse es darauf ankommen.

    Tausend Dank Fruggel!