Verständnisproblem Mietvertrag - Nebenkosten

  • Hallo zusammen,

    ich wäre sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet bzgl. meines ersten Mietvertrags.

    Ich schildere einmal kurz die Problematik und wäre sehr dankbar für Hilfe. Mein Lebensgefährte und ich werden nun ab dem 01.08 eine Neubauwohnung mieten. Hierzu haben wir bereits den Mietvertrag erhalten und unterschrieben. Die Vermietung läuft über eine Immobilienmaklerin, welche uns den vom Vermieter unterschriebenen Vertrag zur Wohnungsübergabe Ende Juli mitgeben wird. Da es für uns die erste Wohnung ist haben wir ein Verständnisproblem zwischen Auskunft des Vermieters bzw. der Maklerin und dem Mietvertrag selbst. So steht im Mietvertrag "(2) Neben der Miete trägt der Mieter auch die auf ein Mietobjekt entfallenden Nebenkosten" und "(5) Betriebskosten für Heizung und Wasser werden entsprechend der Heizkostenverordnung abgerechnet. Im Übrigen werden die Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umgelegt. Also Anlage hierzu hatten wir die Betriebskostenverordnung erhalten. Nun wurde uns von der Maklerin bei der Ausmessung der Wohnung erklärt, dass wir Wasser, Heizung (Wärmestorm, da wir eine Luft Wasser Wärmepumpe" und Strom (das ist natürlich klar) selbst anmelden müssen. Für uns steht das aber im Widerspruch mit dem Mietvertrag. Leider konnte uns hier in unserem Umfeld niemand weiterhelfen.

    Wie würdet ihr hier vorgehen?

    Ich danke euch vielamsl!

    LG

  • Leider konnte uns hier in unserem Umfeld niemand weiterhelfen.

    Ich hoffe, dass ich es kann.

    1. Laut Heizkostenverordnung (quasi ein Gesetz) müssen die Kosten für Wärme und Warmwasser individuell ermittelt und abgerechnet. Das geschieht hier.

    2. Die übrigen (kalten) Betriebskosten, die nicht induviduell erfasst werden können, werden nach qm Wohnfläche erfasst. Z.B. Fahrstuhl, Straßenreinigung, Grundsteuer, Hausversicherungen)

  • Ich hoffe, dass ich es kann.

    Ja du kannst es, ein ganz hervorragender Ansatz. Nur eine kleine Ergänzung:

    aloeveraa Du müsstest da nochmal bei der Maklerin oder beim Vermieter nachfragen, denn die Aussage

    dass wir Wasser, Heizung (Wärmestorm, da wir eine Luft Wasser Wärmepumpe" [...] selbst anmelden müssen

    ist tatsächlich unklar. Denn auch eine Wärmepumpe ist eine Anlage, die vom Vermieter zentral betrieben wird und somit der Vermieter die Kosten verteilen müsste. Es kann aber theoretisch auch sein, dass die Anlage von einem externen Dienstleister mittels einem sog. Contracting Vertrag betrieben wird. In dem Fall kann es stimmen, dass du dich bei diesem anmelden musst. Frag also nach, wo genau du dich anmelden sollst, also bei welcher Firma. Dann wird es klar.

    Dass man sich für das Wasser selber beim Wasserversorger anmelden muss, ist zwar eher selten, aber durchaus möglich. Daher frag da nochmal nach.