Untermieter hinterlässt extrem dreckige Wohnung

  • Ich musste bedingt durch mein Studium 6 Monate an einen anderen Ort ziehen. Da ich aber die Wohnung nicht leer lassen wollte vermietet ich diese an einen Bekannten als Untermietverhältnis. Es war alles mündlich auch mit meinem Vermieter abgesprochen und der Untermieter verpflichtete sich die Wohnung in einem ordentlichen, geputzten Zustand zurückzugeben, da ich ja direkt nach der Schlüsselübergabe wieder hier wohnen würde. Eine Kaution wurde nicht verlangt.

    Letzte Woche kam ich wieder und fand meine Wohnung in einem extrem dreckigen Zustand vor. Keines der Küchengeräte war geputzt, überall war eine dicke Schicht Staubt und Wollmäuse, im Bad begann bereits Fugenschimmel zu wachsen, kein Mülleimer wurde geleert, mehrere Glühbirnen waren defekt und der Teppichboden hatte sich an einigen Stellen verfärbt.

    Ich habe Zeugen und Fotos für den Zustand der Wohnung, musste diese zwei Tage lang putzen, da ich ja sonst keine Bleibe gehabt hätte. Der Untermieter verlangt nun eine Bestätigung des einwandfreien Zustands der Wohnung, welche ich natürlich nicht unterschreiben will.

    Ich habe leider keine Kaution einbehalten, eine Frist zur Reinigung der Wohnung konnte ich nicht geben aus oben genannten Gründen und es war auch mündlich unter Zeugen abgesprochen, dass eben bei Schlüsselübergabe alles in Ordnung sein muss. Welche Rechte habe ich jetzt? Kann ich Reinigungskosten nachträglich verlangen?

  • Kann ich Reinigungskosten nachträglich verlangen?

    Da du geputzt hast wirst du wohl kaum Reinigungskosten in Rechnung stellen können. Vllt paar Euro (Lappen, Putzmittel, aber nicht die Zeit selbst), aber nichts wofür sich ein Prozess lohnen würde.

    Das ist auch nur eins von vielen Problemen. Es wurde nicht der Zustand bei der Übergabe an den Untermieter schriftlich festgehalten, es wurde kein Sollzustand der Wohnung bei Rückgabe schriftlich vereinbart usw.

    Ich glaube hier lohnt es sich nicht irgendwelche Schritte zu gehen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo,

    ich denke auch, dass es sich hier nicht lohnt etwas zu fordern, zumindest nicht auf gerichtlichem Weg. Eine Wohnung ist wohl im besenreinen Zustand zurück zu geben. Aber um etwas zu verlangen hättest du ihm eine Frist geben müssen, seiner Pflicht nachzukommen.

    Bleiben eventuell noch Beschädigungen des Bodens, sofern diese der Mieter schuldhaft verursacht hat und er nicht abstreiten kann, dass er es war. Aber auch das ist schwierig, wie ja darkshadow schon geschrieben hat.

    Nun ist es aber ja ein Bekannter von dir. Je nachdem wie das Verhältnis zu ihm ist, kannst du vielleicht schon auf ihn einwirken und ihn überzeugen, dass er für die Dinge etwas zahlen muss. Versuche es, vielleicht könnt ihr euch auf einen Ausgleich einigen.

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