Endreinigung - was ist zumutbar?

  • Hallo zuammen,

    ich hatte heute einen Besichtigungstermin in meiner leerstehenden Wohnung im Zusammenhang mit meinem Auszug.

    Ich habe die Wohnung besenrein gereinigt, Schränke etc. feucht gewischt und gesäubert.

    Die Bevollmächtigte des Vermieters, die die Abnahme macht, hat dennoch viele Dinge kritisiert, z.B.:

    • Die Dunstabzugshaube müsse komplett fettfrei gemacht werden,
    • der Einsatz der Dunstabzugshaube muss gereinigt werden,
    • die Fenster und Fensterrahmen müssten gereinigt werden und
    • die Duschkabine war ihr nicht kalkfrei genug.
    • ...

    Sie hat mir nahe gelegt, dies professionell reinigen zu lassen und es in Auftrag zu geben.

    Ich empfand Ihre Ansprüche als teilweise überhöht und unverschämt. Im Mietvertrag ist keine Klausel oder ähnliches, die eine professionelle Endreinigung verlangt. Sie hat auch damit gedroht, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und mir die Kosten von der Kaution abzuziehen.

    Meine Frage:

    - Was muss ich bei der Endreinigung leisten und was nicht?

    Danke!

  • Die Wohnung muss besenrein übergeben werden. Das erfordert nicht, dass jegliche Verunreinigung entfernt werden muss, so müssen zum Beispiel die Fenster nicht geputzt werden beim Auszug.

    Was jetzt konkret notwendig ist, kann man ohne es zu sehen natürlich nicht bestimmen. Es sollte eben nicht dreckig aussehen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Danke!

    Die Wahrnehmungen und Interpretationen von "nicht dreckig aussehen" können ganz schön weit auseinander liegen.

    Ich habe heute nochmal gereinigt und habe am Montag nochmal einen Termin mit der Person. Vielleicht werden wir uns dann einig.

  • Die Wahrnehmungen und Interpretationen von "nicht dreckig aussehen" können ganz schön weit auseinander liegen.

    Eigentlich nicht. Laut BGH Urteil vom 28.06.2006 – VIII ZR 124/05 kann man "besenrein" tatsächlich wörtlich nehmen. Es muss mit dem Besen gefegt worden sein, dass keine groben Verschmutzungen mehr zurück bleiben. Auf der Küchenarbeitsplatte ist das halt dann kein Besen, sondern ein Lappen, um grobe Verschmutzungen zu entfernen. Kalkablagerungen in Bad und Küche können als grobe Verschmutzung angesehen werden, wenn die Ablagerung sehr stark ist. Aber es muss nichts glänzen. Also auch Fenster müssen nicht geputzt werden, wobei hier Klebereste schon eher eine grobe Verschmutzung sein können. Bei der Dunstabzugshaube kann man von grober Verschmutzung reden, wenn die Fettschicht deutlich erkennbar ist, aber es muss nicht auf Hochglanz gebracht werden.

    Du siehst, man kann es doch halbwegs definieren.