Hallo zuammen,
ich hatte heute einen Besichtigungstermin in meiner leerstehenden Wohnung im Zusammenhang mit meinem Auszug.
Ich habe die Wohnung besenrein gereinigt, Schränke etc. feucht gewischt und gesäubert.
Die Bevollmächtigte des Vermieters, die die Abnahme macht, hat dennoch viele Dinge kritisiert, z.B.:
- Die Dunstabzugshaube müsse komplett fettfrei gemacht werden,
- der Einsatz der Dunstabzugshaube muss gereinigt werden,
- die Fenster und Fensterrahmen müssten gereinigt werden und
- die Duschkabine war ihr nicht kalkfrei genug.
- ...
Sie hat mir nahe gelegt, dies professionell reinigen zu lassen und es in Auftrag zu geben.
Ich empfand Ihre Ansprüche als teilweise überhöht und unverschämt. Im Mietvertrag ist keine Klausel oder ähnliches, die eine professionelle Endreinigung verlangt. Sie hat auch damit gedroht, eine Reinigungsfirma zu beauftragen und mir die Kosten von der Kaution abzuziehen.
Meine Frage:
- Was muss ich bei der Endreinigung leisten und was nicht?
Danke!