Kosten für ein neuer Haustürschlüssel

  • Hallo zusammen,

    bei uns in Mehrfamilienhaus (6 Wohnungen) war ein Schloss in Haustür defekt. Es wurde ziemlich schnell ausgetauscht, alle Bewohner haben neue Schlüssel bekommen. So hat sich für mich die Sache erledigt, ich habe alte Haustürschlüssel weggeworfen.

    Nach 2 Wochen war der Schlüsseldienst bei uns und hat das alte, reparierte Schloss wieder eingebaut. Seitdem kann ich die Haustür nicht aufmachen. Ich bin auf die Nachbarn Hilfe angewiesen. Erst dann habe ich von die Nachbarn mitbekommen, dass alle andere Bewohner nur 1 Schlüssel hatten, der sowohl ins Haustür als auch ins Wohnungstür passt. Ich habe von Anfang an 2 getrennte Schlüssel gehabt.

    Der Vermieter will jetzt, dass ich die Kosten für neue Schlüssel trage. Argumentiert wird, dass bei allen Nachbarn es geklappt hat, nur bei mir nicht. Die Nachbarn habe ich natürlich konfrontiert: niemand wusste, dass das alte Schloss repariert werden soll. Es gab auch überhaupt kein Info von Vermieter, kein Brief, kein Anruf, kein Zettel an der Korktafel unten in Treppenhaus, nichts.

    Was denkt Ihr. Wer soll die Kosten tragen?

    Danke im Voraus.

    Gruß

    Umfrage entfernt

  • Hallo Doogie,

    die Kosten kann der Vermieter sehr wahrscheinlich nicht von dir verlangen. Denn es gilt der Grundsatz, dass man nur dann zum Schadenersatz verpflichtet ist, wenn man den Schaden schuldhaft verursacht hat. Die Aussage des Vermieters hilft ihm nicht, denn vielmehr müsste er begründen, in welcher Weise du am Defekt Schuld sein sollst. Mit dem Defekt selber dürftest du aber ja nichts zu tun haben.

  • Mit dem Defekt selber dürftest du aber ja nichts zu tun haben.

    Soweit ich es verstehe werden auch nicht die Kosten für den Defekt geltend gemacht, sondern für die Anfertigung von Schlüssel, die eigentlich schon der Mieter hatte, aber verfrüht entsorgt hat.

    Ich würde hier sagen dass die Entsorgung der Schlüssel vorschnell war (wobei es auf den konkreten Zeitraum ankommt) und daher die Kosten für die Schlüssel - die ja vorhanden waren - vom Mieter getragen werden müssen. So zumindest meine Auffassung.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Ja da ist natürlich was dran. Doch gibt es beim Fragesteller einen wesentlichen Unterschied im Vergleich zu den Nachbarn. Seine Wohnung war offenbar nicht in das Schließsystem eingebunden, seine Wohnung hat einen Einzelzylinder, dehalb hatte er auch 2 Schlüssel für Wohnung und Haustür getrennt. Und weiter verstehe ich den Text so, dass er nicht wusste, dass die Nachbarn nur einen Schlüssel für beide Türen haben.

    Die Nachbarn hätten die Schlüssel möglicherweise ebenfalls weg geworfen, wenn es nicht genau die Schlüssel gewesen wären, die für die Wohnungstüren passen. Sicherlich kann man sagen, dass der Schlüssel an den Vermieter hätte zurück gegeben werden müssen. Aber da keine Information vom Vermieter kam, dass das alte Schloss wieder zurück kommt, halte ich es für treuwidrig, die Kosten für einen neuen Schlüssel zu verlangen. Aber ich bin mir keineswegs sicher.

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für alle Antworten.

    Ja, es geht um dem Schlüssel, der ich entsorgt habe.

    Ich habe gerade mit der Vermieter besprochen. Der Schlüssel wurde bestellt, es kann aber bis 6 Wochen dauert, weil es um "Sicherheitsschlüssel" geht.

    Es ist noch nicht bekannt wie hoch die Kosten werden. Ich melde mich natürlich danach.