Vermieter rechnet Posten Hausstrom nicht korrekt

  • Hallo,

    vorweg: Ich nehme dieses Forum nicht als Rechtsberatung wahr und ich habe das Ganze auch schon zur Klärung an den Mieterverein weitergeleitet.

    Dennoch würde mich interessieren, was andere Nutzer zu diesem Thema sagen.

    Im Zuge der Belegeinsicht habe ich nun erfahren, dass es augenscheinlich nur eine einzige Stromrechnung gibt und der Betrag davon in der "Tabelle der Kostenzusammenstellung" des Vermieters als Hausstrom geführt wird.

    Nun taucht dieser Gesamtbetrag des "Hausstroms" zu 100% als "Kosten für die Hausbeleuchtung" in der Nebenkostenabrechnung auf.

    Zusätzlich zu dieser Gesamtrechnung taucht natürlich auch der Betriebsstrom (5% Ansatz) in der Heizkostenabrechnung auf, der aber nicht von dem anderen Betrag abgezogen wird.

    Ich gehe also stark davon aus, dass der Vermieter hier den "Allgemeinstrom" zu 100% an die Mieter weitergibt und es einfach "Kosten der Beleuchtung" nennt und auch noch den Betriebsstrom doppelt berechnet.

    Der Vermieter kann in meinen Augen nicht einmal ansatzweise plausibel nachweisen, was die differenzierten (bzw. umlegbaren) Kostenteile sind.


    Wie kann man hier am besten vorgehen? Wann wäre vielleicht sogar der Tatbestand des Betrugs gegeben? Ich musste leider vermehrt festellen, dass der Vermieter auch noch an anderen Stellen trickst und demnach viele "Fehler" sehr wahrscheinlich bewusst passieren.

    Grüße.

  • Hallo,

    wenn in der Rechnung des Stromversorgers der Haushaltsstrom mit enthalten ist, dann kann diese Summe natürlich nicht abgerechnet werden. Du musst nicht den Strom des Vermieters bezahlen. Wenn möglich, muss man eine Schätzung machen. Ist dies nicht möglich warum auch immer, dann muss der Vermieter die Kosten der Allgemeinbeleuchtung selber tragen.

    Der Betriebsstrom wäre natürlich abzuziehen. Doch für die Bildung einer Schätzung tut das weniger zur Sache, denn dabei überlegt man sich, wieviel Allgemeinstrom das Haus brauchen könnte.

    Moniere die Abrechnung einfach für den Posten des Allgemeinstroms. Es liegt am Vermieter, die Kosten plausibel nachzuweisen. Er ist in der Nachweispflicht, dass die Abrechnung stimmt, nicht umgekehrt.

    Und sei vorsichtig mit dem Vorwurf des Betrugs, denn du weißt ja nicht genau, ob es Absicht vom Vermieter ist, es könnte auch Ahnungslosigkeit sein.

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