Auszug der Mitbewohnerin - gemeinsamer Mietvertrag

  • Hallo liebe Freunde! Ich habe ein relativ speziefisches Problem und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt,

    Meine Mitbewohnerin, wir stehen zusammen im Mietvertrag, hat mir am 22.06 mitgeteilt, dass Sie bald gerne ausziehen würde. Natürlich kein Problem.

    Am 25.06 kam sie zu mir, sie hat super Glück gehabt und spontan ein neues Zimmer in einer neuen Stadt gefunden, in das sie zum 01.07 einziehen kann. Da wir uns schon länger kennen, und Ich genrell ein offener und freundlicher Mensch bin habe Ich natürlich gesagt, dass es für mich kein Problem ist und Ich sie gerne zum 01.07 entlassen würde. Heute ist der 08.07 und Ich habe Sie gefragt, da Ich derzeit nicht in der Stadt bin, ob Ich am Wochenende (11.07 und 12.07) in die Stadt kommen kann damit Ich Ihr Zimmer streichen und beziehen kann, und Ihre antwort darauf war "nein, sie hat Ihre ganzen Sachen noch da". Etwas merkwürdig, wenn man am 01.07 ausgezogen sein wollte oder? Nun hat Sie Ihre Dauerüberweisung an mich nicht schnell genug gekündigt und Ich habe im Juni noch die Miete für den Juli bekommen, die sich jetzt von mir zurückfordert, obwohl ich am 12.07 noch immer nicht Ihr Zimmer beziehen kann.

    Wie schätzt Ihr die Situation ein? Würdet Ihr aufgrund des Freundschaftsverhältnisses die Miete zurückgeben? Bin ich sogar dazu juristisch verpflichtet?

    Ich hoffe Ihr könn mir helfen.

    Mfg Baron.

  • Was sagt die Vermieterin dazu, wurde sie aus dem Mietvertrag von ihr auch vorzeitig entlassen? Ihr könnt das nicht alleine bestimmen.

    Im Bezug auf das Verhältnis unter euch könnte die Vereinbarung als bedingte Freistellung zu werten sein, dessen Bedingung aber nicht eingetreten ist, weil sie nicht ausgezogen ist, da noch immer Sachen von ihr da stehen.

    Rein zwischenmenschlich würde ich die Hälfte der Mieter zurückzahlen.

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