Mieter halten Hühner ohne Erlaubnis

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Mieter wohnen in einer Doppelhaushälfte mit sehr kleinem Garten und haben sich nun vor wenigen Tagen fünf Hühner angeschafft. Die Mieter haben mich jedoch vorher nicht darüber informiert und verschweigen es momentan immer noch. Ich habe es nur durch Bekannte erfahren, die direkt daneben wohnen und sich bereits gestört von den Tieren fühlen.

    In dem Mietvertrag wurde innerhalb der Hausordnung folgender Abschnitt im Bezug zu Tieren festgehalten:

    „Die Mieter sind verpflichtet – sofern nach Art und Größe des Haustieres erforderlich – für das Halten von Haustieren eine Genehmigung des Vermieters einzuholen.“

    Nun habe ich gelesen, dass Hühner unter „Nutztiere“ bzw. „Kleintiere“ fallen und nicht allgemein „Haustiere“. Bedeutet dies, dass der Mietvertrag nun im Bezug zu den Hühnern nicht direkt gültig ist, da dort von „Haustieren“ die Rede ist?

    In dem Mietvertrag wurden außerdem eine „Individualvereinbarungen“ getroffen, die sich auf das Thema Lärm und Gerüche bezieht:

    „Sicherstellung, dass keine negativen Störungen und Belästigungen gegenüber den Nachbargrundstücken entstehen (Lärm, Geruch und sonstige Belästigungen).“

    Ich habe nichts gegen Kaninchen, Hamster oder ähnliche kleine Tiere. Jedoch möchte ich nicht, dass die Mieter Hühner auf meinem Grundstück halten. Besonders, weil ich schon eine Beschwerde diesbezüglich erhalten habe und nicht mal davon wusste, dass diese Tiere auf dem Grundstück wohnen. Außerdem konnte ich den sogenannten „Stall“ (bzw. den Kaninchenkäfig…) beim vorbeilaufen anschauen und dieser ist für die Anzahl an Hühner eindeutig zu klein und schließt eine tierfreundliche Haltung aus. Auch sieht der „Stall“ nicht so aus, als würden dort die Tiere im Winter überleben -> Also besteht die Befürchtung, dass die Tiere in das Haus reingenommen werden, sollte es zu kalt werden.

    Kann mir bitte einer mit der Frage helfen, wie ich mit dem Satz in dem Mietvertag umgehen soll der sich auf „Haustiere“ bezieht? Bin ich im Recht, wenn ich den Mietern das Halten der Tiere verbiete? Oder darf ich ihnen keine Hühner verbieten, weil sie womöglich „Kleintiere“ sind und wie Hamster usw. in die gleiche Kategorie fallen?

    Vielen Dank und Grüße

    Heike

  • Eine Hühnerhaltung gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung und bedarf daher meiner Auffassung nach einer Erlaubnis. Unabhängig einer Klausel im Mietvertrag.

    Ob die Haltung untersagt werden kann ist immer abhängig vom Einzelfall. Man muss schauen, ob wirklich eine Beeinträchtigung von Nachbarn gegeben ist, eine bloße Beschwerde ohne weitere Begründung warum sich der Nachbar gestört fühlt ist in meinen Augen nicht ausreichend. Wobei bei Hühner die eher als Nutztiere einzuordnen sind weniger höhe Anforderungen an eine Untersagung gestellt werden.

    Du solltest mit dem Mieter einmal reden und gucken ob man eine Einigung findet und nicht per se davon ausgehen, dass die Haltung untersagt werden müsste.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Du solltest die Mieter mal fragen, wo sie mit den Hühnern hinwollen, wenn mal wieder alle Hausvögel, also auch Hühner wochenlang in den Ställen bleiben müssen, weil ein Vogelgrippe-Ausbruch die Quarantäne mal wieder erfordert. Da gibt es dann nämlich offizielle Anweisungen. - Womöglich wissen sie dies gar nicht?

    Aus diesem Grund und auch wegen des kontinuierlichen Zerstörens des Rasens aufgrund des Scharrens der Hühner haben wir unseren Mietern die Haltung von Hühnern untersagt. Abgesehen davon ka..en die überall hin und Hühnersch...e stinkt wirklich erbärmlich. - Aber immerhin haben die wenigstens vorher gefragt - die wussten das mit der Quarantäne wegen der Vogelgrippe übrigens auch nicht.

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