Hallo liebes Forum,
dies ist mein erster Post, also seid bitte gnädig falls es dieses Thema schon einmal gab.
Hier nun der Sachverhalt:
Wir haben die Wohnung zum 31.07.2020 gekündigt. Durch Corona hat sich der ganze Prozess des Auszuges stark verzögert.
Beim Ausräumen der Wohnung haben sich dann einige (krasse) Mängel aufgezeigt, zB.:
- Wasserschaden hinter einem Bild entstanden (Flecken an der Decke führen hinters Bild), sodass die Tapete sich schon abgehoben hat,
- Spannungsrisse hinter Kleiderschränken
- abgeblätterter Lack an den Altbau-Fenstern usw.
Nun war letzte Woche Freitag jemand zur Vorabnahme da und hat sich alles angeschaut und Fotos gemacht. Wir haben ihm gleich gesagt, dass uns die Schäden erst im Laufe des Auszuges aufgefallen sind und wir diese auch nicht zu vertreten haben. (Dazu sei gesagt, dass wir fast 10 Jahre in der Wohnung gelebt haben und diese dadurch "normal" abgewohnt ist).
Nun bekam ich telefonisch die Mitteilung, wir sollen doch die eine Motivtapete entfernen, alle Löcher zuspachteln und die komplette Wohnung neu streichen. Oder wir zahlen einen Betrag iHv 850 € und die übernehmen die Arbeiten und nehmen uns dann aus der Pflicht für etwaige weitere Schäden. Das entspricht mehr als einer Moantsmiete warm udn kommt eher an den Betrag der hinterlegten Kaution ran...
Nun meine Frage:
Muss ich wirklich sinnlose Schönheitsreparaturen durchführen? Es macht doch keinen Sinn über einen Wasserschaden zu streichen, wo die Tapete sich von der Wand gelöst hat und über Spannungsrisse zu streichen, beseitigt das Problem ja auch nicht. Mal ganz abgesehen vom abgeplatzten Lack an den Fenstern. Da ist es mit überstreichen in de Regel ja auch nicht getan.
Hab ich da irgendeine rechtliche Stütze worauf ich mich beziehen kann?
Ich bin für alle Antworten dankbar!
Beste Grüße