Vermieter will 2 Monate vor Mietende der Wohnung den Garagenschlüssel zurück bekommen

  • Hallo zusammen,

    unser Vermieter hat uns wegen Eigenbedarfs gekündigt. Als wir die Wohnung angemietet haben, haben wir von ihm auch einen Garagenschlüssel bekommen. Die Garage ist im Haus integriert und bietet den barrierefreien Zugang zum Fahrradkeller und zur Waschküche, sowie zu den Kellerräumen. Nun möchte er bereits 2 Monate vor Mietende den Garagenschlüssel wiederhaben und begründet das indem er sagt, er hätte uns diesen nur "auf Widerruf" überlassen und er möchte bereits jetzt u.a. seine Möbel in der Garage lagern. Wir sollten die Garage also auch räumen. Diese teilen wir uns mit dem Nachbarn, der diese auch nur als Lager nutzt, weil ein Auto dort ohnehin nicht reinpassen würde (es wurde u.a. nachträglich eine Treppe dort verbaut). Nun meine Frage, kann der Vermieter den Garagenschlüssel tatsächlich vor Mietende zurückverlangen? Im Übergabeprotokoll steht, dass wir diesen ganz normal mit den anderen Schlüsseln erhalten haben. Es gibt keinen Mietvertrag zur Garage (weil diese eher als Lagerraum, bzw. Fahrradkeller genutzt werden kann). Hinzu kommt, dass wir unsere Fahrräder, die Waschmaschine und den gesamten Inhalt unseres Kellers bei Auszug erst eine steile (nicht DIN-konforme) Treppe ins Obergeschoss tragen müssten und dann wieder über eine Außentreppe nach unten zur Straße. Das ginge durch die Garage deutlich einfacher und vor allem barrierefrei.

    Wir vermuten, der Vermieter möchte uns damit kurz vor Mietende jetzt nochmal ärgern. Das Verhältnis zu ihm war von Anfang an schlecht gewesen. Wir sind froh, dass wir bald wieder in Frieden wohnen können, aber bis dahin hätten wir gerne zumindest den direkten Zugang zum Kellergeschoss damit wir auch den Umzug vernünftig meistern können.

    Danke schonmal im Voraus für die Antworten.

  • Schwierig...

    Wenn diese Garage kein unmittelbarer Bestandteil des Mietvertrags ist, besteht theoretisch auch kein Anspruch auf eine Nutzung.

    Ob es sich hier nun um einen mündlichen Mietvertrag oder eine Duldung handelt, kann hier nur schwer eingeschätzt werden.

    Wie wurde das damals denn besprochen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.