Ruhestörung durch Streitigkeiten und Unterhaltung - Abmahnung durch Vermieter

  • Hallo, möchte was fragen, bin ziemlich verzweifelt und habe Angst. Mein Sohn in der Pubertät und ich wohnen zur Miete im oberen Stockwerk eines 2-Parteien Hauses, in dem untendran nur noch der Vermieter wohnt. Wir wurden schon mehrmals gemahnt wegen Lärm. Sie sind sehr lärmempfindlich, und man hört aber auch alles im Haus. In der Mittagruhe müssen wir sozusagen auf Socken und Zehnspitzen leise durch die Wohnung schleichen.

    Das Problem ist dann noch, dass mein Sohn und ich uns manchmal streiten. Dann wirds lauter. Derzeit auch wieder Erziehungsprobleme. Er ist in der Pubertät und recht faul. Heute abend zwischen 21 und 22 Uhr hab ich ihn gebeten, mir was zu helfen, da hat er nur aggressiv und recht laut herumgekeift und mir die Hilfe verweigert. So kam es zum Streit, weil ich es unmöglich finde, dass, wenn ich mal seine Hilfe brauche, er mir nicht hilft und nur herumschreit. Und so gab die eine laute Antwort die andere, und es hat sich zum Streit hochgeschaukelt. Zu allem Unglück war auch noch das Fenster offen. Da hat unser Vermieter wieder mal geklingelt und sich beschwert, da er bereits um 8 Uhr abends ins Bett geht. Nach dieser Mahnung habe ich versucht mit meinem Sohn darüber zu sprechen und ihn gebeten, ab jetzt total leise zu sein, da hat er schon wieder viel zu laut geantwortet. Ich musste ihn mehrmals mahnen, leiser zu reden, möglichst im Flüsterton, aber er hört da gar nicht zu, sondern keift weiter laut herum, total respektlos. Und mir sitzt eine Höllenangst vor dem Vermieter im Nacken, vor Kündigung. Ich möcht am liebsten in so einer Situation in den Erdboden versinken. Aber ich bin nun mal alleinerziehend , und inzwischen ist der Junge mir auch schon übern Kopf gewachsen und 16 Jahre alt. In manchen Dingen ihm beizukommen und wo er auf mich hört, ist nicht mehr so einfach. Nun habe ich, nachdem er auf mein mindestens 10maligen Bitten, leise zu sein, es nicht hinbekommen hat, leise zu sein, sein Internet gesperrt und ihn ins Zimmer geschickt, wobei das auch nocht laut her ging, da er das nicht wollte, und er musste dann aber zwangsläufig in sein Zimmer.

    Dh wir müssen in Zukunft piepsleise sein ab 20 Uhr, wenn der Vermieter da schon schlafen geht. Mein Sohn hat es auch an sich, dass er bis ca. 24 Uhr oder 1 Uhr nachts mit seinen Freunden am PC chattet , wo sie miteinander sprechen, und oft geht es auch lustig her, und er lacht dann recht laut und spricht etwas lauter., wenn er emotional ist und sich mit den anderen unterhält. Er vergisst dann einfach, leise zu sein und leise zu sprechen , möglichst zu flüstern.

    Ganz schwierige Situation. Ich habe ihm nun angedroht , mit ihm zum Jugendamt zu gehn. Weil es so nicht mehr geht. Und wir dann sonst sogar gekündigt bekommen, wer weiß.

    Die Ruhestörungen sind deshalb, weil er sich nicht im Zaum halten kann und das vergisst. Er ist auch nicht damit einverstanden, wenn ich sage, ab 22 Uhr ist Schluss mit PC und er soll dann ins Bett.

  • Was konkret ist nun deine Frage im Bezug auf Mietrecht? Für Erziehungsfragen ist hier nicht das richtige Forum.

    Grundsätzlich ist deine Angst vor einer möglichen Kündigung leider berechtigt. In einem Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung der Vermieter selbst bewohnt, kann er nach BGB § 573a auch ohne berechtigtes Interesse kündigen, allerdings mit verlängerter Frist. Es ist also nicht einmal nötig, Ruhestörungen nachzuweisen, was in Mehrfamilienhäusern nötig wäre und nicht immer einfach ist. Dieser Schutz entfällt leider in deiner Situation.

  • Danke, das weiß ich.

    Das ist ja die extreme Situation. Dh in dieser Situation müssen wir uns auch außerhalb der Ruhezeiten dran halten, dass zb der Vermieter ab 20 Uhr abends die absolute Ruhe braucht und haben hier kein Recht zu sagen, dass Ruhezeiten abends erst ab 22 Uhr gelten. Außerdem kommt es in jeder Familie mal vor, dass gestritten wird. Gerade wo Kinder sind, ist das kritisch.