Gartenhaus undicht - Wer trägt die Kosten

  • Hallo Gemeinde,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgende Situation:
    Das Gartenhaus bei uns im Garten stand seit beginn des Mietverhältnisses im abgeschlossenen Garten, den nur wir nutzen dürfen. Das Gartenhaus gehört also dem Vermieter.
    Nun ist es undicht und wir haben den Vermieter um Beseitigung des Mangels gebeten. Der weigert sich und sagt, dass wir es gerne auf unsere Kosten machen können aber er dafür nichts zahlt.

    Im Mietvertrag ist lediglich der Garten erwähnt, aber das Gartenhaus nicht. Es steht lediglich, dass wir diesen Pflegen müssen.

    Haben wir hier ein Recht auf Mängelbeseitigung oder müssen wir es selber zahlen?
    Liebe Grüße und danke euch vorab für eure Zeit
    Timo

  • Hallo Timo,

    wenn im Vertrag nicht vereinbart ist, dass das Gartenhaus eine Leihgabe ist und der Vermieter dabei die Mängelhaftung ausgeschlossen hat, dann gehört das Gartenhaus mit zur Mietsache, für die der Vermieter verantwortlich ist. Ihr könnt dann also die Reparatur vom Vermieter verlangen.

    Dass das Gartenhaus nicht im Vertrag genannt ist, tut nichts zur Sache. Denn ich interpretiere deine Info so, dass es unstreitig ist, dass das Gartenhaus Eigentum des Vermieters ist und bei Anmietung vorhanden war.