Ärger wegen Nachmieter - Rücktritt vom Mietervertrag

  • Grüße in die Runde,


    danke das es euch gibt, dann nach vielen Jahren ohne Probleme laufe ich aktuell in ein blödes Problem und würde gern eure Meinung dazu hören.


    Ich wohne aktuell in einer Wohnung auf zwei Etagen, die durch meinen Vormieter zusammen gelegt wurden. Das heißt, diese haben auf eigene Kosten eine Treppe und einen Durchbruch gemacht. Dies wurde alles damals vom alten Vermieter (Eine Gesellschaft der Stadt) abgenommen und genehmigt. Es existiert ein passender Vertrag dazu wo auch auf Rückbau bei Auszug hingewiesen wurde. Vor zwei Jahren wurde unser Haus von einem neuem Vermieter (ebenfalls eine Gesellschaft der Stadt) aufgekauft und alle Verträge 1:1 übernommen. Ich möchte nun ausziehen und darf mir einen Nachmieter suchen. Heute war jedoch der neue Vermieter da und sagte mir, dass die Treppe eventuell nicht zulässig ist und auf Grund von Sturzgefahr für neue Mieter mir nicht erlaubt wird einen Nachmieter zu suchen. Ich müsste entweder ausbauen oder die Treppe verlängern. Da jedoch die Treppe damals genehmigt und abgenommen wurde, kann dann der neue Vermieter nun sagen diese wäre nicht zulässig?


    Des Weiteren: Ich habe bereits den neuen Mietvertrag abgeschlossen. Die Papiere wurden mir vor einer Woche Gegengezeichnet persönlich übergeben. Sofern ich hier nicht ausziehe stelle ich mir die Frage was aus dem neuen Vertrag wird. Kann ich davon zurücktreten? Ich habe die Wohnung besichtigt und auch den Keller. Falls ich nicht zurücktreten kann und die Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten einreiche für die neue Wohnung, muss ich dann eigentlich die Warmmiete zahlen oder nur die Kaltmiete. Ich bin weder jetzt noch dann in der Wohnung und die Wohnung wurde auch noch nicht übergeben an mich.


    Für die alte Wohnung wurde mir jetzt auch noch mitgeteilt, nachdem ich den Vertrag oben abgeschlossen hatte das eine Kaution erhoben wird. Dies gab es bei mir auch nicht. Diese Info wurde mir aber erst sehr spät mitgeteilt dadurch sind interessenten abgesprungen.


    Ich hoffe ihr könnt mit meinen Angaben was anfangen und würde mich über ein Feedback freuen.


    Gruß


    derChris

  • Grundsätzlich wird es vermutlich so sein, dass Du einen Nachmieter suchen kannst, aber keine echte Nachmieterklausel in deinem Vertrag hast.

    Ist das so?

    Wenn ja, kannst Du zwar Nachmieter suchen, allerdings kann der Vermieter diese auch ablehnen.



    kann dann der neue Vermieter nun sagen diese wäre nicht zulässig?

    Wenn diese abgenommen wurde, dann ist diese auch zulässig.

    Allerdings scheint es im Mietvertrag ja eine Rückbauklausel zu geben.


    Wenn Vermieter auf einen Rückbau besteht, musst Du dem auch nachkommen.


    Sofern ich hier nicht ausziehe stelle ich mir die Frage was aus dem neuen Vertrag wird.

    Den neuen Vertrag musst Du fristgemäß kündigen, wenn der Vertrag schon unterschrieben ist.


    Die Frist beträgt 3 Monate, allerdings solltest Du den Vertrag prüfen, ob nicht ggfs. ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde.


    Für den Zeitraum der Kündigungsfrist zahlst Du immer die Warmmiete, auch wenn Du die Wohnung nicht bewohnst.

    Es gibt ja auch Betriebskostenarten, die keinem Verbrauch unterliegen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Grüße.


    danke für das Feedback. Die Treppe wurde nun nochmal vermessen und es ist alles gut. Ist lt. DIN erlaubt und der Vermieter hat sich abgesichert.


    Nochmal eine Frage zum Mietvertrag. Der Vertrag kam ja via Post, wurde gegengezeichnet und letzte Woche persönlich übergeben. Die 14 Tage Wideruf ab Vertragsübergabe kommen hier nicht zum Einsatz, richtig?!


    Gruß


    derchris

  • Die 14 Tage Wideruf ab Vertragsübergabe kommen hier nicht zum Einsatz, richtig?!

    Bei Mietverträgen gibt es in aller Regel kein Widerrufsrecht, nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, die in der Praxis kaum vorkommen.

  • Ich sehe leider kein Bearbeiten Knopf, daher noch eine kleine Frage.


    Mein Noch Frau zieht aus, wir sind uns über alles einig. Sie zieht aus und ich bleib hier und übernehme alle Mietkosten ohne das sie was zuzahlen muss.


    Wenn ich das jetzt den Vermieter melde, und sage meine Frau soll aus dem gemeinsamen Mietvertrag entlassen werden soll, darf er dann eine Vertragsänderung machen und zum Beispiel die Miete erhöhen?


    Gruß


    chris

  • Kurze Nachfrage, dass wir jetzt nicht aneinander vorbei reden.

    Oben hast du geschrieben, dass du einen neuen Vertrag für eine neue Wohnung unterschrieben hast. Darauf nehme ich an, dass du selber aus der aktuellen Wohnung ausziehen möchtest. Wie passt das jetzt damit zusammen, dass du nun schreibst, allein ohne deine Frau in der bisherigen Wohnung bleiben zu wollen?

  • Grüße,


    sorry wegen der Verwirrung.


    Richtig. Ich habe einen aktuelle laufenden Vertrag zur Miete wo ich mit Frau zusammen drin stehe (alte Wohnung)


    Bevor die Treppendiskussion nun aufkam und auf einmal noch Kaution für einen eventuellen Nachmieter wird es wohl schwer werden die alte Wohnung los zu bekommen.


    Ich habe bereits einen neuen Mietvertrag für mich alleine, auf welchen ich mich oben beziehe, wo ich aber mit hoher wahrscheinlichkeit wieder kündigen werden. Ist dann halt so, geld ist dann halt weg.


    Meine Frage vom letzten Post bezieht aber auf unsere aktuelle Mietwohnung zusammen mit meiner Noch-Frau.


    gruß


    derchris

  • wo ich aber mit hoher wahrscheinlichkeit wieder kündigen werden. Ist dann halt so, geld ist dann halt weg.

    Ja, du verlierst Geld, hast etsprechend doppelt Miete zu zahlen.

    Doch das hättest du ja auch, wenn du die aktuelle Wohnung regulär kündigen würdest (ohne Nachmietersuche).

    Also könntest du dir ja aussuchen, in welche Wohnung du möchtest, Geld ist ja in beiden Fällen verloren. Verstehst du was ich meine?


    darf er dann eine Vertragsänderung machen und zum Beispiel die Miete erhöhen?

    Ja, das kann passieren, dass der Vermieter bei einem neuen Vertrag neue Bedingungen stellt. Es kann aber auch passieren, dass er sagt, du bekommst keinen neuen Vertrag. Dann würde nur die gemeinsame Kündigung bleiben oder deine Frau bleibt einfach im Vertrag mit stehen.


    Die andere Alternative wäre, dem Vermieter gemäß §1568a III BGB eine gemeinsame Erklärung zu schicken, dass du in der Ehewohnung bleiben wirst und der Vertrag allein mit dir fortgeführt wird. Das kann er nicht verweigern.

  • Verstehst du was ich meine?

    jab verstehe ich. Hatte ich bisher noch garnicht auf dem Schirm. Danke dafür.


    Die andere Alternative wäre, dem Vermieter gemäß §1568a III BGB eine gemeinsame Erklärung zu schicken, dass du in der Ehewohnung bleiben wirst und der Vertrag allein mit dir fortgeführt wird. Das kann er nicht verweigern.

    Geht das nicht erst, wenn die Scheidung durch ist?


    Gruß


    derchris


    P.S. Danke für dein bisheriges Feedback!

  • Ahh gut zu wissen. Danke dir für den Link! Also, wenn das so läuft kann der Vermieter auch keinen neuen Vertrag/Änderungsvertrag mit neuer Miete verlangen.


    Gruß

    derchris

  • Grüße in die Runde,


    mir ist doch noch etwas eingefallen was ich gern wüsste. Meine Übergabe für die neue Wohnung wäre Ende August. Wenn ich jetzt die Wohnung nun kündige, muss ich dann trotzdem mit dem Vermieter eine Übergabe der Wohnung machen. Heißt der Mieter wollte die Wohnung Ende August an mich übergeben, nicht umgekehrt.


    Gruß


    derchris

  • Hallo,


    nein, die Wohnung musst du nicht übernehmen. Das ist ja auch nachvollziehbar, wenn du dem Vermieter mitteilst, dass du nun doch nicht einziehst.


    Ich würde vor der Kündigung aber versuchen, mit dem Vermieter über eine Vertragsaufhebung zu sprechen. Möglicherweise hat er bereits andere Interessenten auf seiner Warteliste, wourch er dich schnell aus dem Vertrag entlassen könnte.

  • Guten Morgen,


    danke für dein Feedback. Leider ist die Wohnung nicht so gefragt wie eventuell in Berlin oder so. Sie stand auch 9 Monate leer und ist in der 5 Etage. Ich werds versuchen, aber denke nicht das es was bringt.


    Gruß und einen schönen Dienstag.


    derchris