Laufzeitklausel im Mietvertrag

  • Guten Tag,


    ich möchte gewerblich einen Raum mieten und habe heute den Mietvertrag erhalten. Bei der Laufzeit steht aber eine Frist, mit einer Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einer der Vertragspartner gekündigt wird.

    Ich kopiere den Text mal rein:


    Das Mietverhältnis beginnt am 15.8.2020 und endet am 15.8.2021.

    Das Mietverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.


    Heisst es der Vermieter kann jedes Jahr zum Ende der Laufzeit kündigen, wenn er lustig ist? Ich möchte in Ruhe in diesem Raum arbeiten ohne jedes Jahr Angst zu haben gekündigt zu werden.


    Was meint ihr dazu? Bitte um einen Rat...


    Grüße

  • Das Gewerbemietrecht unterliegt nicht dem gleichen Mieterschutz, wie das Wohnraummietrecht.

    In deinem Fall kann der Vermieter tatsächlich grundlos nach einem Jahr kündigen.

    Ich würde einfach den Vermieter kontaktieren. So ein Vertrag ist ja immer Verhandlungssache.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Okay, wie ist es einem unbefristeten Gewerblichen Mietvertrag? Laut meiner Recherchen kann dieser auch mit einer Frist seitens des Vermieters zum Quartalsende gekündigt werden, da man keinen Kündigungsschutz hat. Ist das richtig?

    Also so gesehen ist man nie zu hundert Prozent sicher, der Vermieter will sich absichern, wenn das Geschäft nicht mehr läuft o.Ä.


    und noch eine Frage zum Thema Konkurrenzschutz. So wie ich beim googeln verstanden habe, auch wenn Konkurrenzschutz nicht extra deklariert ist, hat man quasi im Gewerbe bei direkt benachbartem Raum quasi automatisch Anspruch darauf.


    Danke für die Rückmeldungen im Voraus

  • Hallo,

    wie ist es einem unbefristeten Gewerblichen Mietvertrag?

    Wie Leipziger82 schon angedeutet hat gibt es keinen Kündigungsschutz wie beim Wohnraum, der Vermieter könnte also kündigen.

    Also so gesehen ist man nie zu hundert Prozent sicher

    Nunja, es kommt auf die Verhandlung mit dem Vermieter an. Vielleicht kannst du eine längere feste Laufzeit als 1 Jahr heraus holen. Diese Zeit ist dann sicher, sofern es keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung gibt.

    und noch eine Frage zum Thema Konkurrenzschutz

    Dieser müsste vertraglich vereinbart werden. Andernfalls gibt es keinen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!