Enorme Nachzahlung

  • Hallo ihr Lieben,

    ich bin im Moment ein bisschen geschockt. Vor einer Woche kam die Nebenkostenabrechnung für 2019 ins Haus geflattert.

    Hier soll ich jetzt 2700€ nachzahlen.

    Kurz zu den Fakten. Ich wohne mit meinem Partner in einer 107qm großen Erdgeschosswohnung. Die zweite Wohnung über uns steht seit mehr als einem Jahr leer.

    Die Wohnung wird kernsaniert, wobei noch nicht wirklich viel passiert ist.

    Ich zahle im Monat 280€ Nebenkosten.

    Ich habe ihm schon geschrieben, dass er die Hälfte der Fixkosten ( Grundsteuer, Versicherungen, Schneeräumen.. ) zahlen muss. Aber wie verhält es sich mit den Heizkosten?

    Muss er sich zum Teil daran beteiligen oder fällt das zu 100% auf mich? Im Endeffekt heize ich ja das ganze Haus. Ich habe mal irgendwo etwas von 30% gelesen, weiß aber nicht mehr

    wo oder ob diese Zahl aus einer seriösen Quelle stammt.

    Danke euch schonmal für jegliche Hilfe

    Liebe Grüße Larissa <3

    P.S: Folgende Kosten muss ich doch nicht alleine tragen oder? Eichservice Heizung, Geräteservice Heizung, Kaminkehrer, Prüfung Heizöltank, Betriebsstrom, Eichservice KWZ, Versicherungen, Grundsteuer, Schnee räumen, Müllabfuhr,

  • Die Kosten für den Leerstand muss der Vermieter tragen, d.h. anteilig gemäß vereinbartem Verteilerschlüssel auch alle Betriebskosten einschließlich der Heizkosten. Er kann dir nicht die gesamten Kosten übertragen.

    Bei den Heizkosten ist nach Grund- und Verbrauchskosten aufzuteilen, wobei sich die Frage stellt, ob in der anderen Wohnung überhaupt ein Verbrauch erfasst wird.

  • Hallo Tixxo,

    bei einer ordnungsgemäßen Heizkostenabrechnung müssen die Kosten aufgeteit werden dan 30-50% Grundkosten und der Rest Verbrauchskosten. Meistens ist ein Verhältnis von 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten üblich. Auch wenn es in der oberen Wohnung keinen Verbrauch gegeben hat, dann bleiben dennoch die Grundkosten, welche sich nach dem Verhältnis der Wohnfäche verteilt. Diesen Teil der oberen Wohnung muss der Vermieter tragen. Ihr müsst niemals 100% tragen.

    Wenn nach Prüfung deiner Abrechnung immer noch Unklarheiten bestehen, dann kannst du die Rechnungsbelege persönlich beim Vermieter einsehen, um die angegebenen Kosten zu vergleichen.