Fristlose Kündigung wegen Bauarbeiten am Haus

  • Hallo Freunde,

    Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Seit 1 Woche wird an dem Hochhaus in dem Ich in einer WG zur Miete in einer Eigentumswohnung wohne eine Baustelle aufgebaut. Sowohl vor meinem Zimmerfenster als auch vor dem Bad und dem Küchenfenster sind gerüste und Bauarbeiter laufen rum, rauchen und Bohren (sehr sehr laut) irgendwas rum. Es sollen wohl Balkone erneuert und die Fenster modernisiert werden.

    Angekündigt wurden uns diese Bauarbeiten weder mündlich noch schriftlich.

    Eines Tages stand der Nachbar vor der Tür und meinte es soll irgendwas an den Fenstern vermessen werden, er braucht einen Termin, wann die Bauarbeiter ins Haus können. Diesen haben wir dann einfach ohne Nachfrage vereinbart, da ich mir nichts dabei gedacht habe. Nun, wie gesagt, 2 Wochen später ging der riesige Gerüstbau und der Lärm los.

    Nun würde Ich, da die Baustelle sich noch einige Monate ziehen soll, hier gerne ausziehen. Ich habe auch schon eine andere WG gefunden in die ich einziehen könnte, allerdingt ab 1. August. (heute ist der 15. Juni.

    Nun meine Frage: Ist diese unangekündigte Baustelle eventuell ein Grund um eine fristlose Kündigung zu erreichen?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, da ich mir auf keinen Fall leisten kann, 3 Monate lang doppelte Miete zu zahlen.

    Vielen Dank schonmal,

    LG,

    Kaspi:P:*

  • Nun meine Frage: Ist diese unangekündigte Baustelle eventuell ein Grund um eine fristlose Kündigung zu erreichen?

    Nach meinem theoretischen Wissen reicht das nicht. Denkbar wäre es je nach der Schwere der Beeinträchtigung eine Mietminderung, die dann aber unbedingt professionell durch einen Anwalt oder dem örtlichen Mieterverein erfolgen sollte.

  • Danke Köbes für deine Antwort.

    Nach meinem theoretischen Wissen reicht das nicht. Denkbar wäre es je nach der Schwere der Beeinträchtigung eine Mietminderung, die dann aber unbedingt professionell durch einen Anwalt oder dem örtlichen Mieterverein erfolgen sollte.

    Ich meine der springende Punkt ist doch, dass wir erst davon erfahren haben, als es soweit war, sonst hätte ich früher die chance gehabt, zu kündigen und mich an die frist zu halten. Das wäre nun meine Argumentation. Ist der Vermieter nicht verpflichtet so eine Baustelle die so massiven Lärm macht vorher anzukündigen?

    danke und LG,

    Kaspi

  • Ist der Vermieter nicht verpflichtet so eine Baustelle die so massiven Lärm macht vorher anzukündigen?

    Ja, da hast du recht. Es ist im Gesetz vorgeschrieben, dass der Vermieter eine Sanierung ankündigen muss. Und wenn es um ein Gerüst am Haus geht, dann erst recht. Denn wenn Arbeiter in die Fenster schauen können, dann ist das ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre, wenn nicht vorher eine Ankündigung erfolgt ist.

    Theoretisch könntest du jetzt zu einem Anwalt gehen, der eine einstweilige Verfügung bei Gericht durchsetzt, dass die Arbeiten gestoppt werden müssen, bis die Ankündigung ordnungsgemäß erfolgt ist. Aber ein Grund zur fristlosen Kündigung ist es trotzdem nicht wie Köbes schon geschrieben hat.

  • ... der eine einstweilige Verfügung bei Gericht durchsetzt, dass die Arbeiten gestoppt werden müssen,..

    Spätestens hier aber sind die Chancen da, dass der Vermieter mit einem vorzeitigen Auszuzg einverstanden sein könnte.

  • die Chancen da, dass der Vermieter mit einem vorzeitigen Auszuzg einverstanden sein könnte

    Ist dann zwar keine fristlose Kündigung. Aber als einvernehmliche Vertragsaufhebung denkbar, da hast du recht. Ist ein Versuch wert.