Vertragsänderung - Alten Mieter durchstreichen und durch neuen ersetzen

  • Hallo, und danke für dieses Forum!

    Kurz gefragt:

    Mein WG Mietvertrag (3 Mieter, ein gemeinsamer Vertrag für die gesamte Wohnung) bestand schon ein Jahr bevor ich eingezogen bin. Der Vermieter hat dann aus dem bestehenden Mietvertrag den einen Vormieter durchgestrichen und mich unterschreiben lassen. Altes Datum, die anderen 2 Parteien haben nicht noch einmal unterschrieben.

    Jetzt stellt sich uns die Frage ob dieser Vertrag überhaupt rechtens ist.

    Hintergründ ist, ich würde gerne zum nächsten Monat aus dem Mietvertrag raus? Kann der Vermieter sich bei so einem Vertrag auf die Kündigungsfrist berufen?

    Wenn eine Partei auszieht, ist dieser Mietvertrag für die anderen zwei noch gültig?


    Vielen Dank für ihre Unterstützung :)

  • Wenn 3 Personen einen (Miet)vertrag abschließen, dann spricht man von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Eine Kündigung nur von einer Person ist hier nicht möglich. Also einen Nachmieter finden, der dann den Platz einnimmt, oder Vermieter und Mitmieter sind sich einig und entlassen dich aus dem Vertrag. Aber Vorsicht, das geht nur schriftlich, Sonst bist du noch immer haftbar aus dem Vertrag.

  • Hallo,

    die Sache ist leider nicht so einfach wie es zunächst erscheint.

    Eine Änderung des bisherigen Vertrags bedarf der Zustimmung aller Vertragsparteien. Die bisherigen Bewohner hätten normalerweise unterschreiben müssen, allerdings gleichzeitig auch der vorherige Bewohner, der vor dir ausgezogen ist. Diese Unterschriften fehlen, weshalb es gar nicht so eindeutig ist, ob die Vertragsänderung tatsächlich eingetreten ist.

    Nun kann eine Vertragsänderung auch mündlich beschlossen werden, hier ist nicht die Schriftform vorgeschrieben. Doch es ist ja überhaupt nicht klar, ob alle Vertragspartner, auch der Ausgezogene, mit der Änderung einverstanden waren. Eventuell könnte einer sagen, er wollte das so nicht, es war nicht in seinem Sinne. Und dann fangen die Probleme an.

    Deine Frage kann hier daher nicht allgemeingültig beantwortet werden, es kommt darauf an, ob sich alle einverstanden erklärt hatten.

    Sollte die Vertragsänderung nicht eingetreten sein, dann hättest du wahrscheinlich nur einen Vertrag mit dem Vermieter, also ohne Beteiligung der anderen. Im anderen Fall ist eine Kündigung nicht möglich, und es würde stattdessen auf eine erneute Vertragsänderung hinaus laufen.