Schwungfenster rausgebrochen, Ich soll zahlen

  • Hallo liebe Community,

    Ich bin ziemlich neu hier und hoffe das das mir jemand bei meinem Aniegen helfen kann. Ich wohne nun seit einem Jahr in meiner eigenen Wohnung und hatte immer mal wieder Auseinandersetzungen mit meinem Vermietern, da diese uns Beispielsweise keine eigenen Mülltonnen beantragen wollen oder ähnliches. Ich habe die Wohnung in einem total verdecktem Zustand gemietet und dementsprechend alt und ungepflegt sind die Fenster. Nun hat nach einem Jahr ein Schwungfenster aufgegeben und ist aus der Halterung gebrochen. Die reperatur hat ohnehin schon 2 Wochen gedauert bis das Fenster endlich wieder repariert und dicht war. Nun soll ich aber noch die Reperatur bezahlen, da es sich dabei angeblich um eine Kleinreperatur handelt. Ich sehe das jedoch anders und denke der Vermieter hat eine Instandhaltungspflicht. Nach Kontaktaufnahme und Erläuterung meines Problems wurde ich leider nur angeschrien und habe gesagt bekommen ich solle ausziehen.

    Muss ich diese Reperatur nun wirklich zahlen,also ist dies wirklich eine Kleinreperatur und lohnt es sich die Rechnung zurück zu schicken (habe keine Rechtsschutzversicherung)?


    Mit freundlichen Grüßen

    Robin

  • Um welchen Betrag geht es denn hier? Eine Kleinreparatur für die ein Mieter bezahlen müsste, liegt bei höchstens 100,- Euro. Alles was darüber liegt ist einzig Sache des Vermieters.

  • Nicht ganz 100€. Hier können mittlerweile auch höhere Beträge sein, wie 120€. Aber du könntest dann auch zusätzlich noch die Klausel mal abtippen, denn da muss der Vermieter auch auf bestimmte Sachen achten.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Es ist egal, welchen Betrag die Reparatur gemacht hat. Denn diese Reparatur gehört so oder so nicht zu den Kleinreparaturen. Bei diesen sind wirklich buchstäblich nur solche Gegenstände gemeint, die man bei der Benutzung üblicherweise anfässt. Und bei einem Fenster ist das nun mal nur der Fenstergriff und sonst nichts.

  • Dankeschön Fruggel für die Antwort. Genau das habe ich nämlich auch von jedem gehört den ich zu diesem Thema gefragt habe. Mit Instandhaltungspflicht verbinde ich nämlich die Pflicht die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, also Schäden und schwere Mängel zu beseitigen.

    Ein offenes und nicht schließbares Fenster hat für mich nichts mit einem ordnungsgemäßen Zustand zu tun.

    Ich habe die Rechnung nun zurück geschickt und hoffe auf kein Gerichtsverfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Robin