Hallo Ihr Lieben,
ein paar Fragen zu den Rechten und Pflichten beim Auszug.
Letzte Woche hatte ich eine Abnahme die leider geplatzt ist weil der Vermieter mit der Wohnung nicht zufrieden war.
Konkret ging es um folgende 2 Dinge:
- die Türen und die Küche waren leicht verschmutzt
- die Spachtelmasse um die verschlossenen Dübel verdeckten einen Teil der Tapete
In meinem Mietvertrag steht das ich für Schönheitsreparaturen zuständig bin.
Im Übergabeprotokoll vom Einzug steht allerdings das mir die Wohnung "teil saniert" und "gereinigt" übergeben wurde.
Was konkret bedeutet der Begriff teil saniert für mich? Muss ich dann trotzdem die Dübellöcher überstreichen?
Ich werde vor der nächsten Übergabe versuchen die Spachtelmasse um die Bohrlöcher etwas abzuwaschen und die Türen/ Küche besser zu reinigen.
Falls der Vermieter wieder nicht zufrieden damit ist, was droht mir? Kündigungsdatum ist 2 Tage später am 31.07.