Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Person A (Hauptmieter) hat Person B & C (Untermieter) den Mietvertrag mit der Frist von 6 Monaten und ohne Angabe von Gründen gekündigt.
Somit würden Person B & C zum 31.12.2020 ausziehen müssen.
Person A zieht bereits zum 01.09.2020 in eine andere Wohnung. Aufgrund eines Jobwechsels war das alles sehr spontan und es konnte nicht früher den Untermietern gekündigt werden.
Nun stellt sich die Frage, ob Person A ihr eigenes Zimmer bis zum 31.12.2020 noch einmal an eine andere Person untervermieten darf oder ist die Kündigung der Untermieter dann nicht rechtens?
Im Internet steht folgendes dazu:
"Wohnt man als Hauptmieter mit dem Untermieter in einer WG hat man sogenannte Sonderkündigungsrechte.
Das Gesetz kennt zwei Fälle:
- Nur ein Teil der Wohnung ist untervermietet und man wohnt als Hauptmieter selbst in der Wohnung /oder dem Haus: Dann kann man ohne besonderen Kündigungsgrund kündigen, § 573 a Abs. 2 BGB. Dabei ist aber die normale Kündigungsfrist (siehe unten Punkt 3.) einzuhalten und zusätzlich um drei weitere Monate zu verlängern, § 573 a Abs. 1 S. 2 BGB. Das bedeutet, hier ist die Kündigungsfrist regelmäßig mindestens 6 Monate; im Kündigungsschreiben ist zudem das Kündigungsrecht zu benennen."
Als die Kündigung ausgesprochen wurde war Person A noch Hauptmieter der Wohnung und hat dort gewohnt.