Riss im Waschbecken

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem und hoffe auf Hilfe bzw. Erfahrungen.

    Am 03.07 hatte ich den ersten Übergabetermin mit meinem Vermieter. Da hatte er noch Sachen zu beanstanden (nochmal Streichen, Fenster Innenseiten abschleifen und streichen), dass habe ich

    dann auch alles gemacht.

    Am 17.07 war dann der zweite Übergabetermin wo der Vermieter zufrieden war und wir haben ein Übergabeprotokoll ohne Schäden erstellt.

    Am 25.07 kam dann eine Nachricht, dass wir das Waschbecken austauschen sollen, da ein Riss im Waschbecken ist und er ihn übersehen hat und wir ihn nicht darauf hingewiesen haben.

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    Er sagt hier bei handelt es sich um anglistische Täuschung und wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte geht er davon aus der er Gewinnt und wir den Gutachter und die Gerichtskosten auch noch tragen müssen.

    Wie ist eure Einschätzung zu diesem Fall.

    Liebe Grüße

  • Das ist ja wirklich nur ein feiner Riss. Das ist ja gut möglich, dass er dir nicht aufgefallen ist und jetzt nach einer gründlichen Inaugenscheinnahme auffiel. Ersetze das Becken, muss ja nicht gerade königliches Porzellan sein und alles ist gut.

  • Und? Kann er?

    In diesem Fall nicht. Denn wenn ein Vermieter im Protokoll die Mängelfreiheit bestätigt, dann ist das verbindlich, man nennt es juristisch negatives Schuldanerkenntnis. Und es ist ja auch kein versteckter Mangel, denn der Vermieter hätte es sehen können, wenn er hin geschaut hätte. Wenn er so ungenau ist mit der Kontrolle, muss er sich das selber zuschreiben.