Untermieter droht mit Anwalt wegen Kündigung

  • Hallo Leute,

    ich hoffe, jemand kann mir in meiner Situation helfen.

    Ich bewohne als Hauptmieter meine Wohnung seit Februar 2016.

    Ein Bekannter von mir, der mir u. A. auch eine fast fünfstellige Summe schuldet, wohnt aktuell als Untermieter bei mir.

    Er ist seit 3.11.19 in meiner Wohnung, auch wenn ich ihm hier nur für zwei Wochen Hilfe zugesichert habe. Seitdem ist er

    nie gegangen, egal welche Fristen ich ihm gesetzt habe.

    Seit März 2020 besteht ein offizielles Mietverhältnis, mit ihm als Untermieter. Er hatte diesen Vertrag für die Arbeitsagentur gebraucht,

    die sonst keine weiteren Zahlungen an ihn leisten wollte, da er seit 3.11.19 offiziell nirgends gemeldet war.

    Nachdem er mir dauernd Versprechungen machte, sich um einen Job zu kümmern und um eine eigene Wohnung, musste ich feststellen,

    dass sich nichts getan hat.

    Ich habe daraufhin den Mietvertrag im Mai gekündigt, zum 12.7.20, um ihm noch Zeit zu geben etwas zu finden. Auch dann ist er nicht gegangen.

    Jetzt wird ihm angeblich ein Anwalt vom Amt gezahlt, mit dem er sich ein Recht auf sein Untermietverhältnis erklagen will. Würde ich ihn dem Zutritt verwehren,

    Anwalt. Würde ich ihn rauswerfen, Anwalt. Er wäre obdachlos und ohne Job, aber ich kann die aktuelle Situation nicht mehr mitmachen, es ist

    nicht mehr zum aushalten, wenn er hier ist.

    Ich wollte ihm im November 2019 nur helfen und soll jetzt dafür ewig hingehalten werden und büßen, weil er nicht mehr geht? Ist das rechtens?

    Habe ich absolut keine Möglichkeit ihn aus meiner Wohnung zu bekommen? Jedes Mal, wenn ich ihm sage, er soll endlich gehen, kommt er mit dem

    Anwalt um die Ecke, den er auch noch seit Jahren persönlich kennt.

    Habe ich irgendwelche Chancen ihn loszuwerden? Leider kann ich mir absolut keinen eigenen Anwalt leisten, da ich ihm wie gesagt

    alle meine Rücklagen gegeben habe um ihn all die Jahre finanziell zu unterstützen. Sonst wäre er vermutlich schon früher obdachlos gewesen.

    Ich bereue es zutiefst ihm all die Jahre geholfen zu haben, aber jetzt bin ich verzweifelt auf der Suche ihn endgültig loszuwerden. Mir scheinen nur

    leider die Hände gebunden zu sein, denn ich kann mir kein gerichtliches Verfahren leisten.

    Ich wäre für jeden Tipp dankbar!

    LG

  • Ein Mietverhältnis, auch zur Untermiete, kann nicht ohne Grund gekündigt werden. Ich sehe jedenfalls keinen ausreichenden Grund für eine Kündigung.

    Aber: Wenn das Zimmer möbliert vermietet wurde, gibt es die verkürzte Frist. Kündigung muss bis zum 15. des Monats erfolgen, dann endet der Vertrag am Ende des Monats.

    Wie es im einzelnen abläuft bitte kurze Kündigungsfrist beim Untermietvertrag nachlesen.

    Ist das Zimmer möbliert vermietet?

  • Du wirst einen langem Atem brauchen. Da kommt die Kündigung, dann der Räumungsprozess und dann noch die Zwangsvollstreckung. Du solltest dir einen Anwalt nehmen, damit die Kündigung wasserdicht ist. Solltest du kein Geld haben, kannst du dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

    Eigenmächtig räumen kannst du nicht, das geht schief.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo, sorry für die späte Rückmeldung! Danke für eure Antworten!

    Ja, es wurde möbliert vermietet.

    Bei "Mietsache" ist lt. Vertrag vermerkt:

    "Die gesamt Wohnung besteht aus 2 Zimmern, 1 Küche, 1 Bad, 1 Dusche, 1 WC, 1 Flur, 2 Kellerabteile",

    die Räumlichkeiten sind wie folgt möbliert: Allgemeine Benutzung der Möbel

    Es wird die Mitbenutzung der folgenden Räume vereinbart: Küche, Bad, WC, Keller

    Dem Untermieter wurden Haus- und Wohnungsschlüssel ausgehändigt.

    "Mietdauer":

    Das Untermietverhältnis beginnt am 1.3.20, es läuft auf unbestimmte Zeit.

    Das Untermietverhältnis kann gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden, sofern sich aus dem Hauptmietvertrag nichts Gegenteiliges ergibt.

    Klar ist, wenn ICH als Hauptmieter kündige, müsste er auch gehen oder eben wenn er nur auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde.

    Unter Punkt "Kündigung" steht, wenn ich es als Hauptmieter möbliert vermiete, könnte ich bis zum 15. des Monats zum jeweiligen Monatsende kündigen. Aber lt. dem Untervermieter wurde ihm wohl von seinem Anwalt gesagt, er würde vor Gericht gehen Also muss es da ja scheinbar irgendwo ein Schlupfloch für ihn geben, dass er weiter hier wohnen kann.

    Wegen einem Anwalt ist es eben schwierig. Ich habe ja eigentlich einen Vollzeitjob, mit dem ich über die Runden kommen würde. Das Problem ist, dass mein Konto schon seit Monaten im Minus ist, da ich das finanzielle Polster, das ich mal hatte, ihm über Jahre geliehen habe. Ich denke daher nicht, dass mir ein Gericht hier einen Beratungsschein ausstellen wird.

    Ist alles Mist. Ich wollte ihm nur helfen, dass er sein Leben wieder auf die Reihe bekommt. Jetzt werde ich von ihm im Ernstfall noch verklagt, nur weil ich ihm nicht weiter helfen kann und will.

  • Wegen einem Anwalt ist es eben schwierig.

    Mach dir deswegen keine Gedanken. Der Anwalt deines Untermieters schreibt nur das, was ihm sein Mandant erzählt, ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen. Die Kündigung eines möblierten Zimmers innerhalb der Wohnung des Vermieters (Hauptmieters) ist zum Ende des Monats möglich, wenn die Kündigung bis zum 15. des Monats erfolgt.

    Alles was du sonst noch wissen solltest findest du Untermieter - Kündigung und Kündigungsfrist.

  • Zu dem Thema Kündigung eines möblierten Zimmers muss man noch dazu sagen, dass es im Sinne des §549 II 2 BGB nicht darauf ankommt, ob das Zimmer möbliert ist, sondern es kommt darauf an, ob man sich als Vermieter vertraglich verpflichtet hat, das Zimmer überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten. Das bedeutet, das Zimmer muss gar nicht tatsächlich möbliert sein, es reicht, wenn mn sich dazu verpflichtet hat.

    Das erscheint vielleicht auf den ersten Blick wie ein unbedeutendes Detail. Aber wenn der Untermieter tatsächlich einen Anwalt hat und damit nicht nur blufft, dann weiß dieser das natürlich und die Kündigung könnte unwirksam sein.

    Im Zweifel bleibt nur die Kündigung gemäß §573a BGB, doch dann ist die Kündigungsfrist 3 Monate länger wie normal, also 6 Monate.