Stromzähler und Sicherung der Allgemeinheit in meiner Wohnung

  • Hallo Allerseits,


    ich habe eine Frage bezüglich des Allgemeinzählers. In unserer Mietswohnung (8-Parteien Wohnhaus) ist der Stromzähler und der Sicherungkasten für den Allgemeinstrom. Das heißt, fällt die Sicherung für Hausflur, Keller, Waschmaschinen, Internet etc. aus, kann die Sicherung nur über den Verteilerkasten in unserer Mietswohnung wieder eingeschaltet werden.

    Der Vermieter wohnt circa 3 Autostunden vom Wohnhaus entfernt und hat mir im letzten Jahr nach dem Einzug eröffnet, dass ich für die Übermittlung des Stromzählerstandes der Allgemeinheit an die Stadtwerke zuständig sei, da der Zähler in unserer Wohnung sei. Im letzten Jahr habe ich dies erledigt, da ich mich mit dem Vermieter gut stellen wollte.

    Gestern hat meine Freundin den Vermieter wegen eines Anliegens angerufen (Hund zur Pflege, deswegen Erlaubnis des Vermieters). Der Vermieter hat meine Freundin im Telefonat angeschrien und es strikt abgelehnt.


    Nun zu meiner Frage: Weiß hier jemand ob es tatsächlich meine Pflicht ist, den Zählerstand der Allgemeinheit abzulesen und mitzuteilen? Wie gestaltet sich das? Ehrlich gesagt habe ich nach diesem Ausraster des Vermieters keine große Lust ihm noch einen Gefallen zu tun oder in irgend einer Weise mit Ihm in Kontakt zu treten.


    Vielen Dank für Vorschläge wie ich mit der Situation umgehen könnte und wie die Rechtslage dazu aussieht. Hat vielleicht schon mal jemand dieses Problem gehabt?

    Dankeschön!

  • Ich würde mit den gleichen Waffen zurück schlagen und dem Vermieter schreiben, dass ich mich außerstande sehe seinen Job mit dem Zählerstand weiterhin zu übernehmen. Es ist sein Problem und nicht das des Mieters.

  • Ich würde mit den gleichen Waffen zurück schlagen und dem Vermieter schreiben, dass ich mich außerstande sehe seinen Job mit dem Zählerstand weiterhin zu übernehmen. Es ist sein Problem und nicht das des Mieters.

    Wobei dann der Vermieter einmal im Jahr auf der Matte steht um den Zähler abzulesen. Ob das jetzt wünschenswert ist ...?

  • Der Mieter ist verpflichtet den Netzbetreiber Zugang zum Zähler zu ermöglichen. Insofern kann man den Vermieter da keinen reinwürgen, da es nicht die Pflicht des Mieters entbindet.


    Es hätte nur zur Folge, dass der Netzanbieter regelmäßig auf der Matte steht, da die Zählerstände nicht anderweitig übermittelt werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Bei uns kommt auch 1x im Jahr der Netzbetreiber, das ist ausreichend für die Abrechnung und damit für den Vermieter. Wenn man keine Zählerstände an den Netzbetreiber meldet und auch der Netzbetreiber keinen schickt, wird dieser schätzen und das vermutlich nicht zu seinem Nachteil.


    Als Vermieter braucht man nur für einen Vertragswechsel Zugang zum Zähler, sodass man sich als Mieter ins eigene Fleisch schneiden würde, indem man den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter zur großen Arbeit ausarten lässt. Dann bleibt es eben bei der Grundversorgung, es sind nicht die Kosten des Vermieters.


    Wenn man jemandem mit dem Verhalten schadet, dann den Mietern im Haus, aber nicht dem Vermieter