Hallo Allerseits,
ich habe eine Frage bezüglich des Allgemeinzählers. In unserer Mietswohnung (8-Parteien Wohnhaus) ist der Stromzähler und der Sicherungkasten für den Allgemeinstrom. Das heißt, fällt die Sicherung für Hausflur, Keller, Waschmaschinen, Internet etc. aus, kann die Sicherung nur über den Verteilerkasten in unserer Mietswohnung wieder eingeschaltet werden.
Der Vermieter wohnt circa 3 Autostunden vom Wohnhaus entfernt und hat mir im letzten Jahr nach dem Einzug eröffnet, dass ich für die Übermittlung des Stromzählerstandes der Allgemeinheit an die Stadtwerke zuständig sei, da der Zähler in unserer Wohnung sei. Im letzten Jahr habe ich dies erledigt, da ich mich mit dem Vermieter gut stellen wollte.
Gestern hat meine Freundin den Vermieter wegen eines Anliegens angerufen (Hund zur Pflege, deswegen Erlaubnis des Vermieters). Der Vermieter hat meine Freundin im Telefonat angeschrien und es strikt abgelehnt.
Nun zu meiner Frage: Weiß hier jemand ob es tatsächlich meine Pflicht ist, den Zählerstand der Allgemeinheit abzulesen und mitzuteilen? Wie gestaltet sich das? Ehrlich gesagt habe ich nach diesem Ausraster des Vermieters keine große Lust ihm noch einen Gefallen zu tun oder in irgend einer Weise mit Ihm in Kontakt zu treten.
Vielen Dank für Vorschläge wie ich mit der Situation umgehen könnte und wie die Rechtslage dazu aussieht. Hat vielleicht schon mal jemand dieses Problem gehabt?
Dankeschön!