Ärger mit Untermieterin bei eigenem Auszug

  • Hallo an alle,

    ich hoffe, dass man mir hier etwas helfen kann, ich bin wirklich überwältigt grade und weiß nicht mehr was ich machen soll.

    Ich habe als Hauptmieter eine Wohnung gemietet und habe eine Untermieterin. Jetzt bin ich schon zum 15.07 ausgezogen und habe die Wohnung zum 1.10 gekündigt, mit der Untermieterin war abgesprochen, dass sie den Hauptmietvertrag mit Zustimmung des Vermieters schon verfrüht ab 1.09 übernimmt. Ich wollte einen weiteren Untermieter suchen, damit ich nicht drei Monate doppelt Miete zahlen muss, die Untermieterin wollte sich darum kümmern, da sie ja auch mit dieser Person zusammen wohnen würde. Vor kurzem habe ich erfahren, dass sie kaum Besichtigungen gemacht hat, super vielen Leuten abgesagt hat. Ich vermute, damit sie die Wohnung alleine für sich haben kann. Sie übernimmt jetzt den Hauptmietvertrag zum 1.10, was sie hinter meinem Rücken mit dem Vermieter abgesprochen hat, da kann ich nichts machen, ist rechtlich alles okay. Damit hat sie mir jetzt natürlich die Möglichkeit genommen einen Untermieter bis 30.09 zu finden, da sie schon angekündigt hat, dass sie niemanden übernehmen wird und niemand für sechs Wochen in ein unmöbliertes Zimmer einziehen wird.

    Jetzt gibt es zwei Sachen: Mir gehört die Hälfte der Gemeinschaftsmöbel. Sie will den Abschlag zahlen, allerdings erst, wenn sie den Hauptmietvertrag übernommen hat, obwohl sie diese jetzt schon nutzt. Hat vielleicht irgendwer eine Idee wie ich die Hälfte der Gemeinschaftsmöbel mitnehmen kann? Unter anderem betrifft das ein Sofa, Kühlschrak, Waschmaschine und Ofen und viele kleinere Sachen. Die Möbel kann man ja nicht entzwei teilen, wir haben leider auch nicht den Wert der Möbel im Untermietvertrag festegelegt, nur dass ihr und mir die Hälfte davon jeweils gehört. Selber den Wert ermitteln und Möbel, die dem Abschlag entsprechen wird ja wohl nicht funktionieren?

    Zudem wollte sie in mein Zimmer (größeres mit Balkon) ziehen. Ich habe ihr jetzt mitgeteilt, da sie gerade beide Zimmer nutzt (in ihrem und meinem Zimmer stehen ihre Möbel) sie auch anteilig die Miete für mein Zimmer zahlen muss. Dies hat sie bestritten, ich fahre morgen in die Wohnung (sie ist seit zwei Wochen im Urlaub) und werde Fotos von meinem Zimmer machen, um nachweisen zu können, dass sie es genutzt hat. Aber sie nutzt doch die ganze Wohnung, muss sie da nicht auch die komplette Miete übernehmen? Und an meinem Zimmer ist ein Balkon. Ich habe ihr jetzt mitgeteilt, dass wenn sie ihre Möbel aus meinem Zimmer geräumt hat (sie hat mitgeteilt, dass sie das Sonntag tun wird), dass ich dann mein Zimmer abschließen werde. Sie putzt nicht wirklich und ich werde vor der Übergabe nochmal die ganze Wohnung grundreinigen müssen, deshalb möchte ch nicht, dass sie mein Zimmer betritt. Jetzt meinte sie, dass ich das nicht darf, da der Balkon zum Gemeinschaftsraum gehören würde. Ich bin mir ziemlich sicher, dass wenn im Untermietvertrag der Balkon nicht zum Gemeinschaftsraum gezählt wird, dass sie diese Forderung nicht stellen darf?

    Ich bin wirklich sehr verzweifelt, da ich mir sicher war, dass wir zügig einen weiteren Untermieter finden, ich bin Studentin und weiß noch gar nicht wie ich die Miete für September zahlen soll, deswegen bin ich eigentlich jetzt auf den Abschlag angewiesen. Zudem hat sie mehrmals gefordert die Kaution jetzt schon zu erhalten, da habe ich ihr schon mitgeteilt, dass dies erst nach Beendigung unseres Mietverhältnisses möglich ist.

    Schon mal vielen Dank für Antworten!

  • Hallo,

    bezüglich der Möbel findest du deine Antwort in §§ 752, 753 BGB. Wenn ihr euch also nicht einigen könnt werden die Möbel verkauft und der Erlös geteilt. Das ist aber unpraktisch.

    Hat vielleicht irgendwer eine Idee wie ich die Hälfte der Gemeinschaftsmöbel mitnehmen kann?

    Das wird nicht funktionieren, bevor der Mietvertrag endet. Du hast einfach keinen Anspruch darauf. Du wirst abwarten müssen bis der Mietvertrag endet.

    Dies hat sie bestritten, ich fahre morgen in die Wohnung (sie ist seit zwei Wochen im Urlaub) und werde Fotos von meinem Zimmer machen, um nachweisen zu können, dass sie es genutzt hat.

    Da wird dann kommen "die Standen da nur wenige Tage" oder "er hat sie darein gestellt" usw. Aber trotzdem wirst du nicht die Ganze Miete geltend machen können, denn immerhin konntest du dein Zimmer auch noch nutzen und deine Sache lagern. Es lohnt sich darüber kein Streit.

    Du bist momentan in einer unglücklichen Situation, die aber viele haben durch überlappende Kündigungsfristen. Aber hier rechtlich großartig zu agieren wird keinen Erfolg haben. Es wird eh alles länger dauern und am Ende kann niemand was beweisen und dann wird sich verglichen. Du wirst dadurch nichts gewinnen.

    Versuche dir also Geld zu Borgen, und falls du dann kein Abschlag für die Möbel bekommst hast du die Kaution noch in der Hand als Druckmittel. Das mit der Miete solltest du einfach vergessen.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Hallo darkshadow,

    erstmal vielen Dank für deine Antwort.

    Meine Untermieterin und ich haben jetzt abgesprochen, dass ich ihr den Abschlag für die Gemeinschaftsmöbel von der Kaution abziehen werde.

    Wegen der anteiligen Miete: Sie hatte seit ich ausgezogen bin Möbel in meinem Zimmer stehen und hat diese, kurz bevor ich wieder in der Wohnung war, aus dem Zimmer entfernt. Wahrscheinlich hat ihr Vater ihr das geraten, er ist Rechtsanwalt.

    Meine Eltern bezahlen jetzt erstmal die Septembermiete und dann müssen wir mal weiterschauen. Das mit den Kündigungsfristen weiß ich, mein Uzug war auch sehr spontan und daher die Kündigung (selbstverschuldet) erst zum 1.10. Ich habe halt schon in einigen WGs gewohnt und bis jetzt hat man immer einen Nachmieter gefunden, damit ich nicht doppelt Miete zahlen muss, leider ist das hier nicht erfolgt.

    Allerdings habe ich noch eine Frage bezüglich der Kaution: Die Untermieterin wollte einen Nachweis von der Kaution, diesen habe ich ihr geschickt und nun behauptet sie, dass sie die Miete einbehalten kann bis zur Rückzahlung der Kaution. Die Kaution wurde von meinem Vermieter angelegt, sie hat ca. die Hälfte gezahlt (430 Euro von 1000). Stimmt das, dass sie jetzt einfach die Miete nicht zahlen muss? Sie behauptet halt, dass ich ihr nichts geschickt hätte, dass die Kaution angelegt ist, das ist sie aber (vom Hauptvermieter).

    Und wegen GEZ: Ich habe seit sie in der Wohnung wohnt alleine GEZ gezahlt, jetzt möchte ich natürlich die Hälfte von ihr. Das hat sie auch nach Vorlage der Rechnungen eingesehen, will das Geld aber nicht jetzt bezahlen, sondern erst, wenn ich ihr die Kaution zurückzahle. Ich würde das Geld aber gerne jetzt zurückhaben, kann sie darauf bestehen, dass sie das Geld erst bei Erhalt der Kaution zahlt?

    Und ich habe jetzt eventuell wen, der in mein Zimmer bis 30.09 einzieht (auch unmöbliert), vielleicht muss ich dann doch nicht die ganze Septembermiete zahlen.

  • nun behauptet sie, dass sie die Miete einbehalten kann bis zur Rückzahlung der Kaution

    Nein, das geht nicht. Die Kaution ist vorrangig für eventuelle Beschädigungen in der Wohnung gedacht, für die ein Mieter aufkommen muss. Für diesen Zweck muss eine Kaution auch erhalten bleiben und kann nicht abgewohnt werden. Erst nach Ende des Mietverhältnisses ist die Rückzahlung der Kaution fällig, sofern es nichts mehr abzurechnen gibt.

    Sie behauptet halt, dass ich ihr nichts geschickt hätte, dass die Kaution angelegt ist

    Sie hat ja vermutlich vorher auch nie angefragt dafür. Du musst nur auf Anfrage einen Nachweis bringen.

    kann sie darauf bestehen, dass sie das Geld erst bei Erhalt der Kaution zahlt?

    Nein. Die Aufteilung des Rundfunkbeitrags (GEZ gibt es nicht mehr) ist eine interne Vereinbarung zwischen euch und hat nichts mit dem Mietverhältnis zu tun.