Hallo,
ich bin Vermieter und habe es versäumt im Mietertrag den MEA als VS einzubinden. OK mein Fehler.
Die Hausverwaltung rechnet das Hausgeld mit alle Eigentümern per MEA ab. So hat die WEG es damals definiert.
Ich "glaube" wenn ich nichts im Vertrag definiert habe gilt von Gesetzes wegen die Abrechnung nach qm der Wohnung.
Jedoch hat der Mieter doch auch die Gemeinschaftskosten zu tragen? Der MEA enthält die Wohnung sowie die qm der Gemeinschafträume, die alle für den Mieter im "Zugriff" standen.
Demnach würde der MEA ja den qm entsprechen.
Wäre prima wenn mich einer aufklären könnte und wie ich zusammen mit dem Mieter die Kuh vom Eis bekomme hinsichtlich der bisherigen NK Abrechnungen.
Danke für das Schwarmwissen