Verteilungsschlüssel MEA nicht vereinbart. Was nun?

  • Hallo,

    ich bin Vermieter und habe es versäumt im Mietertrag den MEA als VS einzubinden. OK mein Fehler.

    Die Hausverwaltung rechnet das Hausgeld mit alle Eigentümern per MEA ab. So hat die WEG es damals definiert.

    Ich "glaube" wenn ich nichts im Vertrag definiert habe gilt von Gesetzes wegen die Abrechnung nach qm der Wohnung.

    Jedoch hat der Mieter doch auch die Gemeinschaftskosten zu tragen? Der MEA enthält die Wohnung sowie die qm der Gemeinschafträume, die alle für den Mieter im "Zugriff" standen.

    Demnach würde der MEA ja den qm entsprechen.

    Wäre prima wenn mich einer aufklären könnte und wie ich zusammen mit dem Mieter die Kuh vom Eis bekomme hinsichtlich der bisherigen NK Abrechnungen.

    Danke für das Schwarmwissen

  • Es gilt nur was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Ich komme nochmal auf meine Frage zurück.

    Die vermietete ETW befindet sich in einem größern Wohnkomplex, der nur aus ETW besteht. Laut Teilungsabkommen besteht das "Haus" aus dem Sondereigentum und dem Miteigentum. Letzteres ist jedem Eigentümer/Mieter komplett zugängig. Somit wären IMHO die umlegbaren Kosten des Miteigentums auch auf den Mieter umlegbar.

    Wenn nun im Mietvertrag/Betriebskostenanlage nicht speziell der Verteilungsschlüssel MEA vereinbart wurde; welche Folgen bedeutet das.

    Es kann ja nicht sein, dass der Mieter dann die ganzen Kosten nicht tragen muss.

    Die Grundabrechnung ist IMHO doch per qm? Bei einer Abrechnung der umlegbaren Kosten nach qm käme ich am Ende aber auf das gleiche Ergebnis. Denn wie beschrieben ist der Gesamtkomplex die Summe aus Sonder und Miteigentum.

    Ferne möchte ich das "Problem" natürlich für die Zukunft heilen. Wie und wo verfass ich welchen Text, damit der MEA korrekter Bestandteile des Mietvertrages/Betriebskosten wird. Hat jemand hier ggf, eine Formulierung oder einen Link zu einem Std. Text?

    Danke für den Input.

  • Bei einer Abrechnung der umlegbaren Kosten nach qm käme ich am Ende aber auf das gleiche Ergebnis.

    Es ist einfacher als du denkst. Du kannst lediglich nicht die Zahlen der Hausgeldabrechnung direkt übernehmen, sondern du erstellst selber eine Abrechnung, in der du anstatt nach MEA dann nach Wohnfläche verteilst. Das ist alles.

    Es kann theoretisch vorkommen, dass dabei das Verhältnis der MEA nicht dem Verhältnis der Wohnflächen entspricht. Das ist dann für den Mieter entweder ein Vorteil oder ein Nachteil. Aber das macht nichts. Die gesetzliche Anforderung ist dann erfüllt.

    Ferne möchte ich das "Problem" natürlich für die Zukunft heilen.

    Bei der Formulierung kann dir hier keiner helfen. Das geht über die Möglichkeiten eines Forums hinaus. Aber sprich erst mal mit dem Mieter. Denn die Änderung erfordert seine Zustimmung. Das kannst du nicht einseitig festlegen.

  • Hallo Fruggel,

    danke für die Info. Das mit der eigenen "Abrechnung" habe ich mir auch schon überlegt. Aber dafür brauche ich noch Input.

    Denn ich muss die gesamt qm des Hauses wissen und deren Unterteilung in Sonder- und Miteigentum.

    Nur bei Wasser habe ich ggf. ein Problem. Wasser wird in dem Haus nicht nach Verbrauch (eigene Uhr) sondern in Summe auf den MEA aufgeteilt.

    Hast du dafür auch eine Idee?