Malerarbeiten durch Vermieter

  • Hallo,

    ich habe folgenden Sachverhalt.

    Ich habe meine Wohnung zum 01.09.2020 gekündigt, bin aber schon zum 01.08.2020 ausgezogen. Mein damaliger Vermieter,
    hatte mich damals darum gebeten die Wohnung einmal weiß zu streichen. Hierbei zu erwähnen, dass die Wohnung nie in anderen Farben gestrichen wurde, ich der bitte aber trotzdem nachgekommen bin.

    Ich hatte schon einen Nachmieter gefunden, welcher die Wohnung zum 01.08.2020 übernehmen wollte.
    Am 30.07.2020 bin ich dann nochmal in die alte Wohnung gefahren, da ich noch einige Möbel abholen und die Übergabe mit dem Vermieter durchführen wollte. Dieser war allerdings nicht mehr vor Ort und sagte mir am Telefon, dass er mit den Streicharbeiten von meiner Seite nicht zufrieden sei und dies noch einmal getan werden müsse. Ich solle mich hierfür mit dem zukünftigen Mieter in Verbindung setzen, da er dies nicht zahlen werde und ansonsten die Kaution einbehält.

    Ich habe mich also mit dem Nachmieter in Verbindung gesetzt und auch nach mehreren Tagen keine Antwort erhalten.

    Gestern habe ich dann meinen alten Vermieter bzgl der Kaution, die ich immer noch nicht erhalten habe, angerufen und er meinte, dass die Wohnung von ihm nicht am 01.08.2020 an den Nachmieter übergeben werden konnte, ich also noch einige Tage Miete nachzahlen solle und er durch einen Maler die Wohnung hat streichen lassen, der pauschal 400€ als Preis in den Raum geworfen hat.

    Nun folgende Frage:

    Der Vermieter hatte mir am Telefon gesagt, die Wohnung sei nicht fristgerecht zum 01.08.2020 bezugsfertig gewesen und ich solle dafür Miete zahlen. Soweit so gut, die Wohnung ist nicht teuer, wir sprechen hier von 30-40€.
    Allerdings hat er, ohne mein Einverständnis und ohne schriftliche Mitteilung, einen Maler die Wohnung streichen lassen, ohne mir die Möglichkeit zu geben die Wohnung selber noch einmal auszubessern.

    Ist dies rechtens?

  • Meine Überlegungen dazu: Es wäre von Ihnen praktisch gewesen, dem Vermieter bereits einige Tage vor dem Auszug die gestrichenen Wände zu zeigen, dann hätten Sie genug Zeit gehabt, nachzubessern. Gibt es Fotos dieser mangelhaft gestrichenen Wände oder gibt es Vereinbarungen darüber, welche Güte Ihr Anstrich haben soll?

    Ich vermute, dass es beides nicht gibt, sonst hätten Sie es vielleicht erwähnt. Wurde denn ein Neuanstrich bei Auszug im Mietvertrag vereinbart?

    Vermutlich wird es für den Vermieter schwierig, die von ihm als unsauber empfundene ausgeführte Arbeit nachzuweisen und Sie rechtmäßig für den Neuanstrich bezahlen zu lassen, zumal es auch die Nachbesserungsfrist nicht gab. Bei einem fliegenden Wechsel der Mieter einer Mietwohnung dürfte eine Nachbesserungsfrist, die in die Mietzeit des nachfolgenden Mieters hineinreicht, wohl auch etwas schwierig werden. Denn der nachfolgende Mieter muss ja wohl irgendwo bleiben, bzw. macht den Vermieter schadenersatzpflichtig für den Zeitraum, in dem er nicht in die Wohnung einziehen kann.

    Soviel ich weiß, werden den Vermietern einige Zeit eingeräumt bei der Rückzahlung von Kautionen weil auch Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung darin berücksichtigt werden. Unsere Nachbarn haben fast ein Jahr lang auf die Rückzahlung gewartet. Wenn es keine Einigung mit dem Vermieter gibt würde ich eine Beratung aufsuchen.

  • Das Problem war, das ich die Wohnung erst am Tag vor dem Auszug fertig gestrichen hatte. Laut Übergabeprotokoll beim damaligen Einzug, waren die Tapete und die Wände als "In Ordnung" bemerkt worden, ohne jeglichen weiteren Kommentar.

    Genauso steht nichts in meinem Vertrag, dass die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses in weiß oder in neutralen Farben gestrichen übergeben werden muss. Hierbei muss man sagen, dass der aktuelle Vermieter der Sohn des damaligen Vermieters war.

    Es steht lediglich eine Schönheitsreparaturenklausel im Vertrag.

    Laut Vermieter gibt es Fotos von den Wänden beim Auszug, die ich allerdings noch nicht erhalten habe.


    Mir geht es auch nicht darum, dass die Wohnung in seinen Augen nicht gut gestrichen wurde, sondern dass er ohne meinen Einwilligung und ohne vorherige Absprache die Wohnung hat streichen lassen und nun die Kosten hierfür auf mich übertragen möchte, obwohl ich noch Mieter war und keine Möglichkeit der eigenen Nachbesserung erhalten habe - mir wurde gestern erst telefonisch mitgeteilt, dass der neue Mieter später einziehen konnte und ich die anteilige Miete zahlen soll, da ich ja erst zum 01.09.2020 gekündigt hatte.

    Der neue Mieter ist jemand der von zu Hause ausgezogen ist.

  • Dass Sie die Wohnung erst am Tag vor dem Auszug gestrichen haben ist ja in Ihrer Verantwortung. Aber eigentlich hätten Sie die Wohnung wohl garnicht streichen müssen. Da Ihr Vermieter und Sie sich bei Vertragsunterschrift darauf geeinigt haben, dass die Wände in Ordnung sind, war die Wohnung anscheinend nicht frisch gestrichen (sonst wäre wohl was anderes vermerkt worden).

    Mieter, die in eine unreno­vierte Wohnung einziehen, müssen diese auch nicht reno­viert zurück­geben, es sei denn, der Vermieter hat Ihnen einen finanz. Ausgleich gewährt. So habe ich es bei Stiftung Warentest gelesen zum Thema Schönheitsreparaturen (vom Juli 2020). Als Mieter muss man die Wohnung nicht schöner zurückgeben als wie man sie bekommen hat.

    Für mich sieht das so aus, als müsste der Vermieter den Anstrich der Wohnung selbst zahlen. Und wenn er Ihnen nicht vorher einen Ausgleich gezahlt hat, so könnten Sie ihm demnach sogar die Kosten für die Farbe iin Rechnung stellen.

    ...und nun die Kosten hierfür auf mich übertragen möchte, obwohl ich noch Mieter war und keine Möglichkeit der eigenen Nachbesserung erhalten habe - mir wurde gestern erst telefonisch mitgeteilt, dass der neue Mieter später einziehen konnte und ich die anteilige Miete zahlen soll, da ich ja erst zum 01.09.2020 gekündigt hatte.

    Zu welchem Datum wurde jetzt das Mietverhältnis beendet? Für die Zeit in der Sie noch Mieter waren bzw. sind, hätten Sie auch noch die Zeit zur Nachbesserung bekommen müssen. Aber laut Rechtsprechung, wenn ich das jetzt richtig interpretiert habe, hätten Sie nicht die Pflicht zur Renovierung. Wenn das alles so ist, würde ich mir das von einem Rechtskundigen offiziell bestätigen lassen und dem Vermieter vorlegen.

  • Die Pflicht der Renovierung habe ich nicht, dass ist im Mietvertrag so festgehalten und auch rechtlich geregelt.

    Der Mietvertrag ging von meiner Kündigung aus, bis zum 01.09.2020 und wurde mit dem Mietbeginn des neuen Mieters gekündigt. Dies ist laut Vermieter später als geplant gewesen, womit ich zum Zeitpunkt der Streicharbeiten noch Mieter war.

    Das die Wände bei Vertragsunterschrift in Ordnung waren, gilt für meinen Einzug, nicht den Auszug.

  • Die Pflicht der Renovierung habe ich nicht, dass ist im Mietvertrag so festgehalten und auch rechtlich geregelt.

    Der Mietvertrag ging von meiner Kündigung aus, bis zum 01.09.2020 und wurde mit dem Mietbeginn des neuen Mieters gekündigt. Dies ist laut Vermieter später als geplant gewesen, womit ich zum Zeitpunkt der Streicharbeiten noch Mieter war.

    Ob Sie da noch Mieter waren oder nicht, lt. Vertrag ist es doch so, so schreiben Sie, dass Sie keine Pflicht zur Renovierung haben. Sie haben dem Vermieter quasi einen Gefallen getan, Arbeit und Farbe investiert und zu allem Überfluss möchte Sie der Vermieter zusätzlich dazu verpflichten auch noch die Rechnung zu zahlen, die er selber zahlen müsste. Hier müsste der Vermieter mal an seine zustimmende Unterschrift auf dem Mietvertrag erinnert werden (bzw. der neue Vermieter).