Inwiefern ist der Vermieter zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet?

  • Liebe Community,

    meine Frau und ich bewohnen seit fünf Jahren eine 78m² große Drei-Zimmer-Wohnung in der Nürnberger Südstadt. Die Wohnung ist Teil eines Mehrfamilienhauses, dass sich im Eigentum einer einzelnen Privatperson handelt (nicht im selbigen Haus wohnhaft).

    Sowohl die einzelnen Wohnungen als auch das Mehrfamilienhaus an sich weisen einige zum Teil eklatante Mängel auf.

    1. Fenster

    - die Fenster zum Hinterhof bestehen aus sehr alten (ca. 1950) einfachverglasten "Flügelfenstern" (Räume: WC, Bad und Küche). Diese Flügelfenster in Paaren hintereinander angebracht, sodass sich eine Art Hohlraum zwischen den Fenstern bildet. Die Fenster sind nicht abgedichtet und werden nur durch einen kleinen Fallriegel geschlossen, weshalb warme Luft niemals lange in den Räumen verbleibt, ohne dauerhaft nachzuheizen.

    - bei Aufforderung zur Nachbesserung hat der Vermieter lediglich die Fenster zur Hauptstraße erneuert.

    2. Der Zustand des Bodens:

    - In Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer, WC und Flur sind alte Holzdielen (ebenfalls ca. 1950) verlegt, die anscheinend einmal verfugt worden sind, aber die Verfugungsmaße muss schon vor Dekaden ausgezogen sein. Heißt: Wird einmal etwas aus Versehen verschüttet, läuft der Mist in die Teils 5 mm breiten offenen Fugen.

    - Dazu kommt, dass sich der Boden langsam auflöst. Laufen wir barfuß durch die Wohnung haben wir inzwischen gerne mal Teile der obersten Schicht der Dielen an den Füßen.

    - Auch alte Nägel haben schon aus dem Boden herausgeschaut und ich habe mir schon einmal den Fuß daran aufgerissen. Bei Aufforderung zur Nachbesserung hat er den Boden mit einem Schaum unterspritzen lassen; jedoch nur an eben dieser einen Stelle.

    - Darüber hinaus knarzen die Dielen lautstark bei jeder Bewegung. Da diese Boden in allen anderen Wohnung auch verlegt ist, wissen wir immer genau, wo sich unsere Nachbarn über uns gerade befinden und wann sie sich im Bett drehen (ist das überhaupt DSGVO-konform? ;)).

    3. Gastherme und Bad:

    - Die Etagenheizung hat ihren Zenit (30 Jahre) schon lange überschritten. Ausfälle - gerade im Sommer bei heißen Temperaturen - kommen regelmäßig vor.

    - Vor wenigen Wochen verstarb ein junger Nachbar in unserem Haus aufgrund einer defekten Gastherme, die eine Leckage hatte und ihn beim Baden einschlafen ließ (Kommentar des Vermieters: "In dem Haus ist auch immer irgendetwas.").

    - Die Fliesen am Boden beginnen sich ebenfalls zu lösen, scheinen aber jüngeren Datums zu sein.

    - Vor einem Jahr habe ich unseren Vermieter auf eine defekte Emaille-Beschichtung der uralten Badewanne hingewiesen; er ließ ein Wannen-Inlay verlegen, welches die Badewanne so verengt hat, dass gemeinsame romantische Abende in der Wanne seither passé sind...

    - der Energieverbrauchsausweis zeugt von Effizienzklasse H (>250 kWh/(a*m²)

    4. Bausubstanz:

    - Die Wände sind teilweise so "marode", dass sie nicht einmal mehr eine Gitarre (ca. 3 kg, Halterung mit Dübeln) tragen. Die Halterung fiel samt Dübel aus der Wand und meine Gitarre hat seither eine unschöne Delle.

    - Beim Versuch einen Deckenventilator anzubringen, kamen uns Teile der Decke entgegen.

    - Die Wände zwischen den Wohnungen auf der selben Etage sind so dünn, dass meine Frau und ich problemlos die Gespräche unserer Nachbarn mit anhören können (und andersrum).

    Meine Frau hatte die Wohnung damals aus der Not heraus angemietet (ich bin ein Dreivierteljahr später eingezogen). Derzeit zahlen wir derzeit eine Kaltmiete in Höhe von 600,60 Euro zzgl. 110 Euro für die Nebenkosten. Der Mietspiegel in der Gegend liegt bei derzeit 7,80 €/m² für eine Wohnung dieser Größe. Damit liegen wir leicht unterhalb dessen.

    Haben wir eine Möglichkeit hier irgendetwas an Nachbesserungen verlangen zu dürfen? Dürfen wir die Miete kürzen? Haben wir als Gesamtmieterschaft eine Möglichkeit hier handelstätig zu werden?

    Wir hoffen, Ihr könnt uns hier behilflich sein. :)

    Vielen Dank im Voraus.

    Liebe Grüße

  • Zu 1. und 2. Das sind ganz einfach Dinge, die in solch einem alten Haus ganz normal sind. Wer etwas besseres haben möchte muss sich eine entsprechende Wohnung suchen und umziehen.

    ist das überhaupt DSGVO-konform?

    Diese Frage meinst du doch jetzt nicht ernst?

    Zu 3. Für die Sicherheit der Gastherme ist letztendlich der Schornsteinfeger zuständig. Was hat er bei seinem letzten Besuch angemerkt?

    Haben wir eine Möglichkeit hier irgendetwas an Nachbesserungen verlangen zu dürfen?

    Freundlich bitten, aber verlangen kann man nichts.

    Dürfen wir die Miete kürzen?

    Wenn ihr eine Kündigung riskieren wollt. nur zu!

    Zusammenfassung: Ihr habt vor 5 Jahren eine Wohnung gemietet, die man locker als Bruchbude bezeichnen könnte. Der Vermieter hat im kleinen Rahmen für Verbesserungen gesorgt. Wenn ihr mehr wollt, müsst ihr umziehen.

  • Ich sehe das auch so. Fast alles, was du beschreibst, war bereits bei Anmietung der Mietsache so und ist eher eine Frage des Komforts als dass die Nutzung eingeschränkt wäre. Ihr habt eine Wohnung mit alten, zugigen Fenstern, knarrenden und alten Dielenböden usw. angemietet und diesen Zustand schuldet der Vermieter. Wollt ihr so nicht wohnen, müsst ihr umziehen oder eine Einigung mit dem Vermieter treffen. Vielleicht ist er sogar bereit, einiges zu investieren, wenn dafür im Gegenzug die Miete (kräftig) steigt. Meistens sind dann die Forderungen/Wünsche der Mieter schnell doch nicht mehr so wichtig.

    Wenn Dübel und Schrauben in den Wänden nicht halten, ist dies meist ein Anwenderfehler, der die Schraube nur im Putz und nicht im Mauerwerk versenkt hat. Dass in alten Häusern schnell mal 5 cm Putz auf den Wänden sein können, habe ich auch in meinem eigenen Haus festgestellt. Bei der Decke ist dies ebenso der Fall, da muss man einen der tragenden Deckenbalken finden, dazwischen besteht die sehr große Wahrscheinlichkeit, dass nichts hält. Es ist eben keine gleichmäßige Betondecke und hat nichts mit maroder Bausubstanz, sondern mit der Art der Bausubstanz zu tun.

    Schallschutz war in den 50igern oder noch davor, keine Anforderung an den Bau. Du hast jedoch nur Anspruch auf die Normen, die zum Zeitpunkt des Baus galten und damit dürfte im Bereich Schallschutz nur seeeeeeeehr rudimentär etwas zu fordern sein. Dass Innenwände als einzelne Ziegelreihen oder etwas Lehm/Stroh ausgestopftes Fachwerk waren, ist normal.

    Schlechte Energieeffizienz bei einem Haus aus den 50igern ist ebenfalls zu erwarten, zumal euch vermutlich der Energieausweis bei Anmietung vorgelegt wurde und damit der Zustand bekannt war.

    In meinen Augen ist das einzige, das ihr hier fordern könnt, ist die Sicherheit der Gasheizung. Dazu sollte diese regelmäßig gewartet und geprüft werden. Sich lösende Bodenfliesen im Bad muss der Vermieter reparieren, aber deshalb muss nicht das Bad komplett saniert werden.

  • Also zunächst einmal ein großes Danke für die Antworten.

    Nein, die Frage nach der DSGVO-Konformität war tatsächlich ironisch gemeint. Der Smiley sollte dies eigentlich verdeutlichen.

    Die Miete wurde zuletzt im Juni 2018 ohne irgendwelche vorhergehende Investitionen erhöht.

    Die Schrauben, die ich für die Anbringung meiner Gitarren verwende, haben alle eine Gewindelänge von 80 mm. Ich habe bereits in einigen Altbauten gewohnt und da macht man recht früh seine Erfahrungen. Einem Fragesteller hier per se völlige Inkompetenz im Denken zu unterstellen, finde ich immer etwas fragwürdig; passiert aber leider in jedem Forum.

    Der Schornsteinfeger wartet die Heizungen jährlich und laut ihm ist immer alles in Ordnung. Dass die Gastherme ab und an einmal aussteigt, sei dem Alter geschuldet. Generell tritt der Herr Schornsteinfeger den Mietern in diesem Haus ohnehin sehr herablassend und arrogant entgegen; das war schon häufiger Gesprächsthema. Da dieser aber mit dem Hauseigentümer eng verbandelt zu sein scheint, haben wir hier wenig Handhabe.

    Dass man sich einfach eine neue Wohnung suchen soll, ist auch wieder so eine unverschämte und wohlfeile Aussage. Der Wohnungsmarkt in Nürnberg ist extrem angespannt, die Mieten steigen stetig und der Zustand der Wohnungen in bezahlbaren Stadtteilen sind in einem ähnlichen Zustand. Berufsbedingt kann ich das übrigens einhellig bestätigen; es ist also keine bloße Unterstellung. Renovierte Wohnungen in gleicher größer wie die unsere, schlagen locker mit 200 Euro mehr zu Buche. Ich bin Jungunternehmer und meine Frau verdient zwar nicht schlecht, aber nicht soviel, als das wir uns das schon leisten können. Soviel dazu...

    Es kann aber doch nicht sein, dass Vermieter nicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung Ihrer Wohnungen verpflichtet sind. Es geht hier ja nicht um Aufwertung auf neue KfW-Standards. Energieeffizienz und Umweltschutz haben in fast jeden Bereich unseres Lebens Einzug erhalten. Ein Gebäude mit der Energieeffizienzklasse H ist aber in Ordnung? Das entbehrt sich mir jeglicher Logik. Immerhin zweifach verglaste Fenster, die die Wärme im Raum halten, müssten im gesamten Gebäude doch möglich sein. Es geht hier ja nicht um Kosmetik.

    Naja, ich danke Ihnen.

  • Teilweise sind Vermieter zu Steigerung der Energieeffizienz verpflichtet, aber tatsächlich nur in wenigen Fällen. Hast du deinen Vermieter denn bereits darauf angesprochen, ob er die Fenster oder die Heizung tauschen würde? Wenn unsere Mieterin auf uns zukommen würde, wären wir da durchaus gesprächsbereit, auch bzgl. anderer Dinge, aber natürlich nur mit einer Mieterhöhung, mit der sich die Maßnahme wirtschaftlich trägt. Der Mieter kann dann darauf bauen, dass ein Teil seiner Kosten durch geringere Heizkosten abgefedert wird.

    Wenn vergleichbare Wohnungen zu vergleichbaren Preisen neu vermietet werden, scheint die Miete ja für den Zustand und die Wohnung angemessen zu sein. Somit hat der Vermieter auch keinen Grund, euch da Renovierungs/Modernisierungsmaßnahmen zu schenken. Irgendwo muss man Abstriche mache. Entweder muss man mehr bezahlen, man zieht weiter aufs Land hinaus oder muss mit dem Zustand leben. Oder man wird selbst Eigentümer und kann über den Zustand seiner Immobilie alleine bestimmen.

  • Wahrscheinlich könnte man durchaus schon bisschen was davon in Rahmen einer Mangelbeseitigung machen lassen. Ich denke da zum Beispiel an den Fußboden, die Fließen und eventuell auch die Therme, wenn man Anhaltspunkte dafür hat, dass diese aufgrund des Alters ausgetauscht werden muss. Aber das müsste man alles im Einzelfall prüfen und schauen, inwieweit eine Verschlechterung eingetreten ist.

    Bei anderen Sachen hat man eher keine Chance, so die Fenster, der Schallschutz usw.

    Mietminderung ist noch ein anderes Thema, wahrscheinlich äußerst geringe, wenn überhaupt.

    Unter dem Stricht wird sich das Verfahren eher nicht lohnen, vllt wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat und einen langen Atem. Sowas wird am Ende meistens eh verglichen, bevor durch Teilurteile die Themen durch Gutachter entschieden werden.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

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