Kündigungsverzicht gültig?

  • Hallo,


    ich würde gerne bald umziehen und habe bereits eine tolle Wohnung gefunden. Nun wurde mir allerdings ein Mietvertrag zugeschickt, in dem folgende Klausel enthalten ist:


    Das Mietverhältnis beginnt zum 01.01.2021 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist nach Ablauf von 48 Monaten frühstens ordentlich kündbar ist.

    ich habe nun einige Zeit recherchiert, und bin der Auffassung, dass diese Formulierung ungültig ist. da ich aber keine Fachfrau bin, wäre ich sehr dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.


    vielen Dank im Voraus!

  • Ein Kündigungsverzicht, der für Mieter und Vermieter gilt, ist für 48 Monate gültig, aber als Beginn zählt nicht der Mietbeginn, sondern der Abschluss des Mietvertrages. Da dieser meist einige Tage/Wochen vorher stattgefunden hat, ist diese Klausel ungültig und es zählt die normale gesetzliche Frist von 3 Monaten.