Hallo,
nach zufälliger Überprüfung vom Mietvertrag meiner Nachbarn stellte ich fest, dass die Wohnung mit 56qm im Mietvertrag erfasst wurde. Ich wohne in der Spiegelverkehrten Wohnung und habe "nur" 45qm.
Ich habe dann einen Freund gebeten die Wohnung neu zu vermessen. 41,1qm laut seiner Messung (Dachwohnung)
Mein Nachbar wohn schon seit 2009 in der Wohnung. Wir waren deswegen schon beim Anwalt.
Dieser meinte gleich zu beginn: Nein maximal 3 Jahre kann man hier was machen.
Ich erwiderte gleich dass es ein Urteil gibt Az. 31 S 6768/13 dort steht nichts von 3 Jahren.
Anwalt googelte dann ca 10 min rum. Freute sich dann, und fing an zu rechnen.
17700€ Rückzahlung. Für 10 Jahre. 2009 sei bereits verjährt.
Nun meine Frage. Warum sollte das verjährt sein. Er konnte uns das nicht erklären. nur "Sowas verjährt nacht 10 Jahren"
Da die Vermieterin ein extremes **** ist gönn ich ihr das ja.
Aber: Stimmt das mit den 10 Jahren? Vll hattet ihr hier schon mal so einen Fall. Google kann mir das nicht genau beantworten.
Gibts hier Fallstricke? Kann der Vermieter da irgendwie drum rum? Wie ich hier Zeitmietvertrag der alle zwei Jahre verlängert werden muss schrieb, wurde der Mietvertrag alle 2 Jahre mit dieser QM Zahl angegeben. Zuletzt 2018.
Jetzt bin ich mal auf eure Meinungen gespannt
Sachlich bleiben!