Wohnung falsch gemessen QM Zahl im Mietvertrag falsch

  • Hallo,

    nach zufälliger Überprüfung vom Mietvertrag meiner Nachbarn stellte ich fest, dass die Wohnung mit 56qm im Mietvertrag erfasst wurde. Ich wohne in der Spiegelverkehrten Wohnung und habe "nur" 45qm.
    Ich habe dann einen Freund gebeten die Wohnung neu zu vermessen. 41,1qm laut seiner Messung (Dachwohnung)

    Mein Nachbar wohn schon seit 2009 in der Wohnung. Wir waren deswegen schon beim Anwalt.
    Dieser meinte gleich zu beginn: Nein maximal 3 Jahre kann man hier was machen.
    Ich erwiderte gleich dass es ein Urteil gibt Az. 31 S 6768/13 dort steht nichts von 3 Jahren.
    Anwalt googelte dann ca 10 min rum. Freute sich dann, und fing an zu rechnen.

    17700€ Rückzahlung. Für 10 Jahre. 2009 sei bereits verjährt.

    Nun meine Frage. Warum sollte das verjährt sein. Er konnte uns das nicht erklären. nur "Sowas verjährt nacht 10 Jahren"

    Da die Vermieterin ein extremes **** ist gönn ich ihr das ja.
    Aber: Stimmt das mit den 10 Jahren? Vll hattet ihr hier schon mal so einen Fall. Google kann mir das nicht genau beantworten.

    Gibts hier Fallstricke? Kann der Vermieter da irgendwie drum rum? Wie ich hier Zeitmietvertrag der alle zwei Jahre verlängert werden muss schrieb, wurde der Mietvertrag alle 2 Jahre mit dieser QM Zahl angegeben. Zuletzt 2018.

    Jetzt bin ich mal auf eure Meinungen gespannt :pop

    Sachlich bleiben!

  • laut seiner Messung (Dachwohnung)

    Ist der Abzug für eine eventuelle vorhandene Dachschräge berücksichtigt worden?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Warum sollte das verjährt sein. Er konnte uns das nicht erklären. nur "Sowas verjährt nacht 10 Jahren"

    Forderungen verjähren das ist normal. Die Frage ist nur wie lang die Frist ist. Man kann aber nicht pauschal sagen, ob es 3 oder 10 Jahre sind.

    Grundsätzlich erst mal ist die Verjährung 3 Jahre. Diese Frist beginnt aber laut Gesetz nicht bevor man die Umstände der Rückforderung kennen konnte oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte kennen können. Also mit anderen Worten, sobald du wodurch auch immer wissen musstest, dass die Fläche falsch ist, beginnt die Frist. 10 Jahre sind aber das Maximum bei nicht titulierten Forderungen.

    In dem von dir genannten Urteil ging es um ein Haus mit 4 Stockwerken und entsprechend vielen Zimmern. Bei der Größe kann man ohne Messung unmöglich auf die Idee kommen, dass die Fläche falsch sein könnte. Hingegen bei einer Wohnung von 56m² und zusätzlich mit Dachschrägen kann man schon eher sagen, dass einem das zu viel erscheinen muss und man aufgrund dessen mal nachmisst. Das ist genau der Punkt, den das Gesetz mit der groben Fahrlässigkeit meint.

    Du siehst, man kann es nicht pasuchal sagen, es kommt auf deinen konkreten Fall an. Daher wende dich an einen Anwalt zur Einschätzung.

  • Er konnte uns das nicht erklären. nur "Sowas verjährt nacht 10 Jahren"

    Das ist kein besonders fähiger Anwalt wie es scheint. § 199 BGB regelt die Verjährungshöchstfristen und hier ist Absatz 4 der relevante.

    Übrigens kommt es auch sehr stark auf die Formulierungen im Mietvertrag an. Man sollte in Betracht ziehen, mal einen Fachmann dafür zu beauftragen. Wenn das vor Gericht kommt wird sich entweder verglichen oder es kommt zu einem Sachverständigengutachten, die Kosten mindestens eine 4stellige Summe, die der Kläger dann erstmal vorschießen darf.

    Meine Antworten sind keine Rechtsberatung und die Richtigkeit sind nicht garantiert!

  • Damals nicht.
    Jetzt schon.

    Deswegen ist die Wohnung viel kleiner als im Mietvertrag angebgeben

    Wie alt ist denn der Mietvertrag? War damals noch eine andere Berechnungsverordnung die Grundflage für die Wohnfläche? Nach einem BGH-Urteil 2019 ist die bei Vertragsabschluss geltende Verordnung maßgeblich.

  • 2009 wurde der Mietvertrag unterschrieben.
    Dann alle 2 Jahre musste er neu Unterschrieben werden.

    Das war ja der "Fachmann" er ist Anwalt für Mietrecht. Allerdings einer von der Versicherung.