Hallo zusammen,
In unserem Vertrag haben wir eine Klausel die besagt:
Die Kündigung ist für beide Partein frühstens zum 31.08.2021 zulässig. (Sofern der Mieter einen adequaten Nachmieter sucht, der einen Mietvertrag für die WOhnunbg 0.04 abschließt, ist auch eine frühere Entlassung aus dem Mietvertrag möglich. (vgl. § 30 Punkt 21)
§ 30 Punkt 21:
Der Mieter bestätigt, dass er selbst einen adäquaten Nachmieter sucht, sofern er vor Ablauf eines Jahres aus dem Mietvertrag entlassen werden möchte.
Wir haben das dem Mieter nur mitgeteilt und diese ANtwort erhalten:
ZitatAlles anzeigenSie sind eben gerade eingezogen und wollen wieder ausziehen?
Zurzeit wechseln 50 (!) unserer Objekte und ich schaffe es nicht, diesen Wechsel von Mietern, die mich erheblich über Gebühr beanspruchen, in die Weise zu bewältigen!
Voraussetzungen sind, dass zunächst ich nicht dauernd Emailverkehr habe wegen eines Wechsels. Ich arbeite wegen wankelmütiger Mieter wie auch Sie es offenbar sind (sorry, aber Sie haben gerade einen Vertrag mit Mindestmietdauer unterzeichnet), derzeit rund 14 Std täglich und zwar 7 Tage/Woche!
Mehr geht nicht und wenn Sie jetzt bereits einen Wechsel wollen, müssen Nachmieter (egal, wo sie eingeschrieben sind), sich bis 30.09.2022 festlegen ohne Option aus dem Vertrag vorher rauszukommen. Diese Grenzen setze ich aus Selbstschutz/Notwehr, denn momentan übertreiben es die Mieter mit der Wechselsucht und ich bin nicht bereit, dafür meine Gesundheit zu opfern!
Von neuen Mietern brauche ich das, was im Anhang steht und ich erwarte ausschließlich komplette Datensätze inkl. SCHUFA des Bürgen per PDF über Ihren Account inkl. 3 Terminvorschlägen, wann die Formalien im Büro geregelt werden können. Pro Mieter wird eine Bearbeitungsgebühr fällig von 150€ plus Steuer (was meine Kosten gerade deckt und aufgrund des extrem frühen Wechsels) und beide zusammen zahlen einmal für Namensschilder. Die Nettomiete steigt um 10€ pro Mieter, also insgesamt 20€, damit es überhaupt die Chance gibt, Herrn X mit ins Boot zu bekommen. Der Vormieter hat bereits nach 3 Monaten gekündigt! Sie verstehen sicher, dass das Mieterverhalten, das nur mit einem erheblichen Mehr an Arbeit aber nicht mit mehr Einnahmen einher geht, uns nicht zusagt.
Eine Vorvermieterbescheinigung kann ich nur mit Hinweis auf Ihre Mindestmietzeit ausstellen.
Herr X ärgert sich auch über Ihr Anliegen und will an der Mindestmietzeit festhalten. Trotz kompletter Unterlagen adäquater Mieter ist also nicht gewiss, ob Herr X Sie aus dem Vertrag vorzeitig entlässt.
Ist das rechtens, besondere der letze Absatzt? Wenn im Vertrag steht, kann er doch nicht einfach sagen das er uns trotzdem nicht entlässt?
Ich habe beim Unterschreiben extra ANchgefragt, das wir wussten, dass eine geringe möglichkeit besteht das wir schnell wieder ausziehen müssen (trotzdem müssen wir ja für die Zeit dazwischen irgendwo leben???) , und uns wurde versichert das mit adäquater Nachmietern keine probleme bestehen.