Guten Tag,
seit vielen Jahren rechnet der Vermieter nach genauer
Wohnfläche, mal angenommen 74,06 qm ab.
Es erfolgte ein Vermieterwechsel.
Die Abrechnung erfolgt, mal angenommen mit 75 qm.
Muß der Mieter das hinnehmen?
Eine Nebenkostenabrechnung umfaßte seit Jahren 2 Liegenschaften. In einem Mietshaus davon befindet sich ein Restaurant.
Der Vermieter hat zuvor das Gewerbeherausgerechnet und nachvollziehbar die Kosten auf beide Liegenschaften verteilt.
Der Vermieter hat gewechselt. Er rechnet die 2 Liegenschaften getrennt ab jedoch, mal angenommen, ohne das Restaurant auch nur zu
erwähnen. Welche Vorgehensweise ist die Richtige?
Aus jahrelangem Guthaben wurde eine kräftige Nachzahlung.