Mietshäuser und Restaurant - Vermieterwechsel-Wohnfläche und Nebenkosten

  • Guten Tag,

    seit vielen Jahren rechnet der Vermieter nach genauer

    Wohnfläche, mal angenommen 74,06 qm ab.

    Es erfolgte ein Vermieterwechsel.

    Die Abrechnung erfolgt, mal angenommen mit 75 qm.

    Muß der Mieter das hinnehmen?


    Eine Nebenkostenabrechnung umfaßte seit Jahren 2 Liegenschaften. In einem Mietshaus davon befindet sich ein Restaurant.

    Der Vermieter hat zuvor das Gewerbeherausgerechnet und nachvollziehbar die Kosten auf beide Liegenschaften verteilt.

    Der Vermieter hat gewechselt. Er rechnet die 2 Liegenschaften getrennt ab jedoch, mal angenommen, ohne das Restaurant auch nur zu

    erwähnen. Welche Vorgehensweise ist die Richtige?

    Aus jahrelangem Guthaben wurde eine kräftige Nachzahlung.

  • Welche Vorgehensweise ist die Richtige?

    Man lässt sich die Rechnungen zu der Betriebskostenabrechnung zeigen, dazu ist der Vermieter bei solchen Unklarheiten verpflichtet, macht Fotos von den Unterlagen und prüft in Ruhe die derzeitige Lage mit dem Restaurant.


    Muß der Mieter das hinnehmen?

    Nein, natürlich nicht, wenn er beweisen kann, dass seine Wohnung nur 74,06 m² groß ist. Man sollte aber vorher berechnen, um welchen Betrag man da streitet.

  • Ohne die Abrechnung gesehen zu haben, kann man das nicht beurteilen. Um dazu etwas sagen zu können, benötigen wir die vollständige Abrechnung in annonymisierter Form, idealerweise im Vergleich dazu die Abrechnung des vorherigen Vermieters.

    Grundsätzlich ist ein Gewerbe vorab herauszurechnen, allerdings nicht in allen Einzelfällen.


    Der BGH hat entschieden, dass nach den tatsächlichen Begebenheiten abzurechnen ist. Es gilt also herauszufinden, ob es 75 oder 74,06 m² sind.

  • Auf der Nebenkostenabrechnung findet sich kein Wasserverbrauch, obwohl zumindest Kaltwasser abgelesen

    wurde.

    Vermutlich geschätzt, weil Restaurant im Haus ist. Auch der Außenstrom ist viel zu hoch angegeben. Wahrscheinlich für die Beleuchtung des Restaurant, Außenwerbung und Parkplatzbeleuchtung.Wie muß hier was angegeben werden wenn es nachvollziehbar sein soll?

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  • Hallo, wir haben die Abrechnung für 2019 erhalten. Wir sind zum 1.9.19 ausgezogen und haben 7 Jahre lang dort gewohnt.

    Die Abrechnung durch den neuen Eigentümer gibt einige Rätsel auf. Die Grundsteuern sind um 200 Euro gestiegen. Nachfrage beim neuen Vermieter ergab, daß er neu berechnet wurde.

    Die Fläche des Wohnhauses ist um 150 qm geschrumpft und das seit 30 Jahren darunter befindliche Restaurant "gibt" es nicht mehr.

    Jedenfalls brauch es jetzt nicht mehr als Gewerbe geführt werden und muß nicht aus den Kosten vor Umlage herausgerechnet

    werden.

    Eine Auszugsgebühr von 20 Euro haben wir als nicht zulässig reklamiert. Auch hier ist der neue Vermieter ganz anderer Meinung.

    Wer kann helfen?

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  • Die Grundsteuern sind um 200 Euro gestiegen.

    Hier hilft nur, dir den Beleg vom Vermieter zeigen zu lassen.

    brauch es jetzt nicht mehr als Gewerbe geführt werden und muß nicht aus den Kosten vor Umlage herausgerechnet

    werden

    Diese Aussage ist erklärungsbedürftig, denn daraus würde sich ergeben, dass sich die Fläche vergrößert anstatt verkleinert. Wie dem auch sei, in jedem Fall darf die Fläche nicht unter den Tisch fallen. Wenn die Fläche des Restaurants aktuell ungenutzt ist, dann geht dieser Kostenanteil zulasten des Vermieters.

  • Hallo an Alle.

    Meine Nebenkostenabrechnung ist eindeutig falsch. Vermieter wurde höflich darauf aufmerksam gemacht.

    Er kommt mit eigenartigen Begründungen, die weder im MV zu finden sind noch in der BKVO. Ich suche jemanden

    der die Abrechnung mit dem Vorjahr vergleicht und überprüft. Mieterverein geht gar nicht, dafür soll ich 2 Jahre im Voraus Mitgliedsbeitrag bezahlen. Rechtsanwalt? Ich bin mir nicht sicher, mancher weiß gar weniger als wir Mieter und teuer ist es auch

    sehr. Warum gibt es so wenige, die das professionell machen, natürlich solls nicht umsonst sein. Hat jemand einen guten Tipp

    und kennt sogar jemanden der es machen würde?


    Hier hilft nur, dir den Beleg vom Vermieter zeigen zu lassen.

    Diese Aussage ist erklärungsbedürftig, denn daraus würde sich ergeben, dass sich die Fläche vergrößert anstatt verkleinert. Wie dem auch sei, in jedem Fall darf die Fläche nicht unter den Tisch fallen. Wenn die Fläche des Restaurants aktuell ungenutzt ist, dann geht dieser Kostenanteil zulasten des Vermieters.

    Nein, das Restaurant gibt es noch. Der Vermieter hat für alles ein Ausrede parat. Auch dürfen Belege eingesehen werden, die man sich selbst suchen muß. Ich denke nicht, daaß das klappt, wie es sein muß

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  • Da dies nicht dein einziges Problem mit der Wohnung ist, in der Vergangenheit gab es ja schon mehrere, verstehe ich nicht, warum du die Beratung durch den örtlichen Mieterverein wegen zu hoher Kosten ablehnst. Bedenke, dass du mit diesem Vermieter noch einiges erleben wirst. Deshalb ist dir die Mitgliedschaft im Mieterverein drindend angeraten.

  • Ich bin sehr krank und in Pflegegrad 3. Außerdem soll ich für 2 Jahre Mitgliedsbeitrag im

    Voraus abschließen- beim Mieterverein. Ich brauche jeden Euro und muß rechnen so lange

    ich noch kann. Nun ja ich dachte hier hat jemand eine Antwort auf die Frage, wer solche

    Abrechnungen noch prüft?

    Trotzdem Danke

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