Welche Fristen nach Wasserschaden und Ausquartierung des Mieters hat der Vermieter

  • Hallo in die Runde,

    wir hatten einen Wasserschaden im Bad unserer Mietwohnung, wobei auch der Flur komplett unter Wasser gesetzt wurde. Vor den Trocknungsarbeiten und der Entfernung des Fliesenspiegels sowie des Holzfußbodens im Flur sind wir ausgezogen und wohnen seitdem bei meiner Mutter.

    Wir sind nun seit mittlerweile drei Monaten ausgezogen, wovon die Trocknungsarbeiten und der Abriss der Fließen zwei Wochen gedauert hat. Es ist also seit mittlerweile 2,5 Monaten NICHTS mehr passiert und mittlerweile antworten auch die Vermieter nicht mehr auf meine Fragen ob sie Termine ergeben haben. Zumindest für mich wirkt es, als würde rein gar nichts passieren.

    Was kann ich tun?

  • Vermieter unter Verzug setzen, das geht nur schriftlich. Frist setzen von 14 Tagen und das Schreiben per Gerichtsvollzieher oder Einwurfeinschreiben senden, wobei der Gerichtsvollziher zwar mehr kostet, aber auch wirkungsvoller ist.

    Frage: Habt ihr weiterhin Miete gezahlt und wurde der immense Stromverbrauch der Trockner erfasst?

  • Die Miete wurde rückwirkend ausgesetzt und muss noch zurückgezahlt werden. Der Stromverbrauch wurde mindestens teilweise erfasst. Es wurden zweimal Trocknungsgeräte aufgestellt - beim ersten Mal mit Fliesen, was wenig sinnvoll war. Ich habe nur ein Schreiben zum Verbrauch erhalten, wobei nicht ganz klar ist, ob es für beide Trocknungszeiträume galt. Meine Nachfrage dahingehend blieb bisher unbeantwortet.

    Ist ein Frist von zwei Wochen realistisch bei zwei Räumen? Was passiert bei Nichteinhaltung?

  • Ist ein Frist von zwei Wochen realistisch bei zwei Räumen? Was passiert bei Nichteinhaltung?

    Ja, du musst auch die bisherige Zeit berücksichtigen. Und in einer solchen Situation würde ich erwarten, dass mich der Vermieter laufend informiert.