Guten Tag wir haben zum 1.1.2020 unsere Wohnung bezogen, jetzt möchten wir wieder ausziehen jedoch haben wir 12 Monate mindestmietdauer im Vertrag steht "Die Kündigung des Mietverhältnisses ist für beide Vertragspartner möglich mit einer Frist von 3 Monaten zum ende eines Monats, frühestens jedoch 12 Monate nach mietbeginn. Können wir nun erst zum 1.03.2021 kündigen oder bereits zum 1.1.2021?
Mindestmietdauer
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Jerome25 -
8. September 2020 um 01:49 -
Erledigt
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Also wenn ich es richtig verstehe zum 31.12.2020
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wir sind uns nicht ganz sicher ob die Kündigung erst nach den 12 Monaten vom 1.1.-1.03.2021 oder vom 1.10.2020-1.1.2021 wirksam wäre
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Ich verstehe es so, dass du frühestens nach 12 Monaten, d.h. am 1.1.21 zum 31.03.21 kündigen kannst.
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Können wir nun erst zum 1.03.2021 kündigen
Ja, ihr müsst erst das Jahr vollmachen und das macht ihr doch mit links bei der kurzen Restzeit.